Bedarfsgerechte Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 20-1463, vom 21. Dezember 2017 wie folgt Stellung:
„Die Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben wurde seit 2015 regelmäßig erhöht. Zudem standen bzw. stehen für das Arbeitsfeld ergänzend einmalige Leistungen in Form von Tarifverstärkungsmitteln und Mitteln zur Förderung der Integration zur Verfügung. Die 2017 mit Sondermitteln (Drs. 21/3692) geschaffenen Integrationsangebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) können mit Hilfe der finanziell aufgestockten Quartiersfonds fortgeführt werden. Durch eine Ausweitung der Sozialräumlichen Angebote der Jugend-und Familienhilfe stehen jungen Menschen weitere Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Über den Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 und die Fortschreibung der Finanzplanung wird der Senat im Zuge seiner Haushaltsberatungen im Jahr 2018 beschließen. Hierbei sind die festgelegten Haushaltseckwerte maßgeblich. Derzeit befinden sich die Fachbehörden und Bezirksämter gemäß § 40 BezVG in der fachlichen Vorabstimmung über die Zuweisungen an die Bezirke sowie Fremdbewirtschaftungen durch die Bezirke zum Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 und der Investitionsplanung für Teile des Aufgabenbereiches 254.03, 254.04, 254.09 und 252.01 Jugend und Familie. Die von der Bezirksversammlung Bergedorf benannten Aspekte werden in diesen Prozess einbezogen.“
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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