Bedarfsgerechte Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit
Antrag des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE Bergedorf
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit im Bezirk Bergedorf steht vor großen Herausforderungen.
Seit Jahren ist die OKJA/JSA in den Bezirken strukturell unterfinanziert. Im Jahr 2013 ist die Rahmenzuweisung für die OKJA/JSA in den Bezirken noch einmal um 10% gekürzt worden. Auch die Nachsteuerung ab 2016 hat nicht viel an der strukturellen Unterfinanzierung verändert. Tariferhöhungen, gestiegene Energie- und Betriebskosten und allgemeine Preissteigerungen führen zu kontinuierlichen Mehrkosten, die nicht refinanziert werden. Die Mehrkosten müssen im laufenden Zuwendungsjahr gedeckt werden. Das heißt, dass de facto an anderen Stellen gespart wird, also an Personal, an Qualifikationen, an Material, an Angeboten, an Qualität.
Gleichzeitig müssen OKJA und JSA trotz gedeckelter und faktisch gekürzter Zuwendungen neue zusätzliche Aufgabenbereiche abdecken wie Schulkooperationen, Arbeit mit Geflüchteten und Sozialräumliche Arbeit. Ebenso ist der Verwaltungsaufwand (Berichtswesen etc.) gestiegen. Und schließlich ist mit dem fortgesetzten Wachstum der Einwohnerzahl im Bezirk auch die Zahl der zu betreuenden Menschen gestiegen und wird in Zukunft weiter steigen.
Qualitätssicherung und fachliche Weiterentwicklung (Fortbildungen, Supervisionen, Konzeptarbeit) sind vor dem Hintergrund gestiegener Alltagsanforderungen einerseits und fehlender Ressourcen andererseits nicht mehr sichergestellt. Die Kernpunkte und Arbeitsprinzipien wie Offenheit, Freiwilligkeit, Parteilichkeit und Partizipation können immer schwerer erfüllt werden.
Die gestiegenen Kosten sowie dringende Personalbedarfe müssen zusätzlich in den Zuwendungen berücksichtigt werden.
Neben den bestehenden sind im Zuge der Errichtung der neuen Siedlung Gleisdreieck am Mittleren Landweg zwei neue Einrichtungen geschaffen worden: der Jugendclub am Gleisdreieck und das Haus 23. Beide sind für eine positive Entwicklung des Quartiers nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig von zentraler Bedeutung. Deshalb ist eine strukturell gesicherte Finanzierung erforderlich.
Die Finanzierung der beiden neuen Einrichtungen muss regelhaft von der Stadt Hamburg übernommen und in den Rahmenzuweisungen Offene Kinder- und Jugendarbeit bzw. Betriebsausgaben für die Förderung der Erziehung in der Familie berücksichtigt werden.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass im Doppelhaushalt 2019/2020 der Finanzbedarf der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im Bezirk Bergedorf angemessen berücksichtigt wird, insbesondere,
dass das infolge von Tariferhöhungen und Betriebskostensteigerungen entstandene strukturelle finanzielle Defizit der Einrichtungen vollständig ausgeglichen wird sowie
dass die beiden neuen Einrichtungen im Gleisdreieck mit dem Haushalt 2019/2020 in eine Regelfinanzierung durch die Stadt Hamburg aufgenommen werden.
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