Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 94 (Lohbrügger Markt 2-4) hier: Internetveröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs
Letzte Beratung: 04.02.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Mit dem Bebauungsplan Lohbrügge 94 soll eine städtebauliche Neuordnung eines bedeutenden Standorts am nördlichen Ende der Alten Holstenstraße planungsrechtlich vorbereitet und das Potenzial der exponierten Lage am Lohbrügger Markt angemessen genutzt werden.
Grundlage der Planung ist ein im Jahr 2020 durchgeführter hochbaulicher Realisierungswettbewerb unter Beteiligung der Öffentlichkeit, des Stadtteilvereins sowie von Vertreterinnen und Vertretern des Einzelhandels; der überarbeitete Siegerentwurf bildet den Funktionsplan für das Verfahren (vgl. Drs. 21-1132).
Im Einzelnen sollen nach Stand der Abstimmung folgende Vorhaben realisiert werden:
• Entwicklung eines Gebäudeensembles aus vier Bausteinen: dem bestehenden Hochhaus sowie drei Neubauten.
• Die Neubauten an Lohbrügger Markt („Markthaus“) und Ludwig‑Rosenberg‑Ring („Apartmenthaus“) sollen sechs bis sieben Geschosse aufweisen; der Neubau am Sander Markt („Terrassenhaus“) wird zur Anpassung an die Umgebung von fünf auf zwei Geschosse abgestaffelt.
• Vorgesehen ist eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe. Dazu gehören Flächen für eine Bankfiliale, gastronomische Angebote mit Außenbereichen, ein freistehender Kiosk‑Pavillon sowie Atelierwohnungen und weitere gewerbliche Nutzungen.
• Insgesamt sollen 98 Wohneinheiten entstehen, davon mindestens 30 % als öffentlich geförderte Mietwohnungen. Alle Gebäude sollen Zugang zu einem gemeinsamen Innenhof sowie einem Dachgarten erhalten.
• Die privaten Frei- und Grünflächen werden im Innenhof sowie auf dem Dach des Apartmenthauses angelegt. Der Innenhof erhält eine zentral gelegene, ebenerdige Grünfläche, die als intensiv begrünter Gemeinschaftsgarten mit Erholungs- und Kinderspielflächen sowie Bepflanzung gestaltet wird. Er wird so modelliert, dass er barrierefrei zwischen den unterschiedlichen Eingangsniveaus vermittelt.
• Die privaten Kfz‑Stellplätze (einschließlich Besucherstellplätze) sowie ein Teil der Fahrradabstellanlagen werden in einer Tiefgarage untergebracht. Weitere Fahrradabstellmöglichkeiten entstehen im Terrassenhaus, im Innenhof und auf privaten Außenflächen.
Bebauungsplanverfahren
Das Verfahren wurde im November 2021 auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und einer anschließenden vertiefenden Funktionsplanung eingeleitet (vgl. Drs. 21-1132).Seither wurde das Vorhaben mit dem Vorhabenträger und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, zahlreiche Gutachten erarbeitet und ein Städtebaulicher Vertrag erarbeitet.
Ungeachtet der Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB, in dessen Rahmen die Erstellung eines Umweltberichts nicht erforderlich ist, wurden die planungsbezogenen umweltrelevanten Belange ermittelt, fachlich bewertet und – soweit einschlägig – in die Abwägung eingestellt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangehat im Frühjahr 2025 stattgefunden.
Im Planungsprozess wurden insbesondere die folgenden Aspekte vertiefend betrachtet:
Aspekt |
Aspekt wurde insbesondere in der Begründung in den folgenden Kapiteln betrachtet |
Verschattungswirkung innerhalb des Quartiers |
4.6.4 |
Verkehrsaufkommen und Erschließung |
4.3.1, 4.3.2, 4.3.3 |
Gewerbe- und Verkehrslärmeinwirkung auf die neue Wohnbebauung |
4.6.1 |
Wirkung von Luftschadstoffgutachten auf die neue Wohnbebauung |
4.6.2 |
Ausstattung mit privaten Freiflächen, Baumbilanzierung, Baumpflanzungen |
4.8, 4.9.1, 4.9.2, 4.9.3, 4.9.5 |
Umgang mit Starkregenereignissen |
4.7.1 |
Einzelheiten und sonstige Themen können den Anlagen entnommen werden.
Städtebaulicher Vertrag
Zur Sicherung von stadtentwicklungspolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehen, soll mit dem Planungsbegünstigten ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Darin sind Regelungen u.a. zur Sicherung städtebaulicher und freiräumlicher Qualitäten, zur Erschließung, zum öffentlich geförderten Wohnungsbau, zur gewerblichen Nutzung,zu naturschutzrechtlichen Anforderungen, zur Verschattung, zu Stellplätzenund Regenwassernutzung getroffen worden (vgl. Drucksache im nicht öffentlichen Teil).
Weiteres Vorgehen
Der städtebauliche Vertrag soll vor der Internetveröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs geschlossen werden (vgl. nicht öffentlicher Teil). Die Internetveröffentlichung des Planentwurfs und der umweltrelevanten Informationen soll nach derzeitigem Stand vom 23. Februar bis 24. März 2026 stattfinden. In diesem Zeitraum kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen elektronisch, per Post oder zur Niederschrift abgeben. Der Online-Dienst kann unter der folgenden Adresse aufgerufen werden:
https://bauleitplanung.hamburg.de
Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft, ggf. mit anderen Fachdienststellen abgestimmt und an den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksversammlung zur Beratung geleitet. Bei Zustimmung kann die Bezirksamtsleitung den Bebauungsplan feststellen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Internetveröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gemäß§3 Absatz 2 BauGBunter der Voraussetzung zu, dass derstädtebauliche Vertrag unterzeichnet wird (vgl. nichtöffentlicher Teil).
Bebauungsplanentwurf, bestehend aus
- Planzeichnung
- Verordnung
- Begründung mit Funktionsplan
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.