20-0609.04

Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 93 (Sterntwiete) hier: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Bebauungsplanverfahren betrifft eine Fläche, die im Westen von der Straße Sterntwiete, im Norden durch den Binnenfeldredder, im Osten durch ein Hochhaus-Grundstück und im Süden durch die Goerdelerstraße begrenzt wird. Das Plangebiet ist zurzeit mit einem zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus sowie mit Garagenhöfen bebaut.

Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.02.2016 soll auf Grundlage eines städtebaulich-hochbaulichen Workshopverfahrens ein Wohngebiet für ca. 90 Wohneinheiten in Form von drei Baukörpern in Geschosswohnungsbauweise entstehen. Zwischen den Geuden ist eine Spielfläche geplant. Gemäß städtebaulichem Vertrag sollen mindestens 30 % der Wohnungen öffentlich gefördert errichtet werden. Die Erschließung der Tiefgarage sollüber die Straße Sterntwiete erfolgen.

Auf Bitten des Bezirksamts hat der Vorhabenträger am 25.05.2016 ein Gespräch mit den betroffenen Nachbarn durchgeführt. Eine (gesetzlich nicht erforderliche) frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form einer Öffentlichen Plandiskussion am 05. Juli 2017 statt. Die Öffentliche Plandiskussion wurde vom Stadtentwicklungsausschuss im September 2016 ausgewertet.

Aufgrund der vorgebrachten Bedenken der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie hochbaulicher Erfordernisse  wurde der Entwurf optimiert, insbesondere im Hinblick auf die Besonnung der bestehenden Wohngebäude, des Klinkeranteils in den Fassaden, des Lärmschutzes, der Dachbegrünung und der Größe der Tiefgarage mit Fahrradstellplätzen. Für die Gewährleistung der Feuerwehrzufahrt wird es voraussichtlich erforderlich, dass in der Goerdelerstraße zwei Stellplätze entfallen.

Einzelheiten können den Anlagen entnommen werden.

Nunmehr kann dem Stadtentwicklungsausschuss Gelegenheit gegeben werden, den Planungsstand zu beraten und die öffentliche Auslegung zu beschließen.

 

Weiteres Vorgehen

Der städtebauliche Vertrag soll vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs geschlossen werden, da nach der Auslegung ggf. bereits die Vorweggenehmigungsreife nach § 33 des Baugesetzbuchs vorliegt (vgl. nicht öffentlicher Teil). Die Auslegung des Planentwurfs und der umweltrelevanten Gutachten soll nach derzeitigem Stand vom 01. Juni bis 01. Juli 2017  stattfinden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu unter der Voraussetzung, dass der städtebauliche Vertrag unterzeichnet wird.

 

 

Anhänge

 

1Bebauungsplanentwurf Planzeichnung

2Bebauungsplanentwurf Verordnung

3Bebauungsplanentwurf - Begründung