20-0609.06

Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 93 (Sterntwiete) - Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, Zustimmung zum Planentwurf

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Das Planverfahren liegt im Osten des Stadtteils Lohbrügge westlich der Sterntwiete, südlich des Binnenfeldredders und nördlich der Goerdeler Straße. Im Osten wird es durch ein Grundstück mit einem mehrgeschossigen Wohngebäude begrenzt. Das Plangebiet ist zurzeit mit einem zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus sowie mit einem Garagenhof bebaut.

Auf Grundlage eines Workshopverfahrens sollen 86 Wohneinheiten in 3 Gebäuden mit fünf bis 6 Vollgeschossen errichtet werden, davon mindestens 30 % im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Eine Informationsveranstaltung für Anwohner fand am 25. Mai 2016 statt, eine Diskussion mit der Öffentlichkeit am 5. Juli 2016. Diese wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 7. September 2016 ausgewertet.

Am 3. März 2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs sowie dem entsprechenden städtebaulichen Vertrag zugestimmt. Die öffentliche Auslegung fand statt vom 1. Juni 2017 bis 19. Juli 2017. In diesem Zeitraum sind 3 Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit eingegangen.

Die Stellungnahmen wurden vom Bezirksamt aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf die beschlossenen politischen Ziele geprüft und mit Abwägungsvorschlägen versehen (vgl. Anlage 1). Da sich durch die eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich der Abwägungslage keine neuen Erkenntnisse gezeigt haben, kann der Bebauungsplanentwurf inhaltlich unverändert bleiben.

Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit können der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss

  • stimmt der Abwägung gemäß der Anlage 1 zu,
  • stimmt dem Bebauungsplanentwurf gemäß der Anlagen 2-4 zu,
  • empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und den Bezirksamtsleiter zu bitten, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.

 

 

Anhänge

1 - Abwägungsvorschlag öffentliche Auslegung

2 - Bebauungsplanentwurf Planzeichnung

3 - Bebauungsplanentwurf Verordnung

4 - Bebauungsplanentwurf Begründung

 

Hinweis

Die Originalstellungnahmen der Öffentlichkeit können während der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eingesehen werden.