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Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 91 (Bille / Auf der Bojewiese) hier: Ergebnis der Konzeptausschreibung und weiteres Verfahren

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

r das an der Bille und der Straße Auf der Bojewiese gelegene Grundstück 4732-2 wurde nach Durchhrung einer Anhörung, umfangreichen Beratungen im Stadtplanungsausschuss und im Hauptausschuss sowie nach Durchführung einer Bürgeranhörung eine Konzeptausschreibung durchgeführt. Die Konzeptqualität wurde mit 70% gewichtet, das Kaufpreisangebot mit 30%.

Kriterien der Ausschreibung waren insbesondere:

-Mindestens 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau (1. Förderweg)

-Mischung 40% senioren- und 40% familiengerechter Wohnungsbau

-100% barrierereduzierte Grundausstattung

-Je 5 senioren- und familiengerechte Wohnungen mit WA-Bindung (Insgesamt 10 WE)

Es wurden zwei Gebote eingereicht, jedoch nach drohendem Ausschluss beider Bieter aufgrund der Nichteinhaltung von Vorgaben die Möglichkeit eines Nachgebotes gegeben, die von beiden wahrgenommen wurde.

Nach dem Konzept, das sich in der Ausschreibung mit großem Abstand durchgesetzt hat, soll das Grundstück mit zwei bis dreigeschossigen Häusern bebaut werden. Von den insgesamt 46 Wohneinheiten sollen 16 öffentlich gefördert entstehen, je 5 davon senioren- und familiengerecht und mit WA-Bindung. Insgesamt sollen 40% der Wohnungen seniorengerecht und 40% familiengerecht ausgeführt werden. Alle Wohnungen werden mit einer barrierereduzierten Grundausstattung versehen, zwei darüber hinaus rollstuhlgerecht. Der Wohnungsmix entspricht den Forderungen der kommunalpolitischen Gremien.

Das städtebauliche Konzept sieht vier Baukörper vor, die versetzt zueinander stehend drei kleinere Freiflächen ausbilden und in Kontakt mit dem Freiraum der Bille-Niederung stehen. Teile der Uferböschung werden naturnäher gestaltet. Der geforderte Abstand zur Hochspannungsleitung und die Erschließung des Grundstücks über die Straße „Auf der Bojewiese“ werden erfüllt. Die Geschosshöhe von 2-3 Geschossen und die GRZ von 0,4 werden eingehalten, ebenso die Mischung der Wohnformen auf den jeweiligen Hausebenen.

Bei dem Konzept gefielen besonders die individuelle und wiedererkennbare Raumbildung und die grundsätzlich gute, städtebaulich gelöste räumliche und konzeptionelle Bezugnahme zur Nachbarschaft: Die Neubebauung hält zur benachbarten Einfamilienhausbebauung einen größeren Abstand ein als gesetzlich erforderlich,hrend die Stellung der Baukörper zum vorhandenen Seniorenheim überleitet: Im Zusammenhang mit den Freiflächen des Heims entstehen Flächen für Begegnung und Kommunikation. Die Umsetzung soll mit dem Pflegeheimbetreiber abgestimmt werden.

Stellplätze sind in einer Tiefgarage vorgesehen, Besucherautos sollen oberirdisch parken.

Das Konzept wird zurzeit weiterbearbeitet. Insbesondere können sich Veränderungen ergeben hinsichtlich der Gebäudegrößen sowie hinsichtlich Ruhezonen, Besucherstellplätzen und Feuerwehrzufahrt. Weiterhin wird näher geprüft, ob im Bereich des Vorhabens entlang der Straße Auf der Bojewiese zutzlich öffentliche Stellplätze gebaut werden können.

Der Vorhabenträger wird das Konzept im Stadtentwicklungsausschuss vorstellen.

 

 

Bebauungsplanverfahren

Vor der Realisierung ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich, da das geltende Planrecht nur eine Gemeinbedarfsnutzung mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeheim“ zulässt. Nach dem Baugesetzbuch handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Maßnahme der Innenentwicklung, die dem Wohnungsbau dient. Daher kann auf Grund der entsprechenden Vorschrift des Baugesetzbuchs auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Gleichwohl wurde bereits am 03.12.2012 eine öffentliche Anhörung durchgehrt. Sofern der Ausschuss darüber hinaus vor der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung für erforderlich hält, so könnte diese am 20. Juni 2017 ab 18.30 h im Lichtwarkhaus stattfinden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem städtebaulichen Konzept als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren zu. Der Ausschuss beschließt

(optional)

a) eine öffentliche Plandiskussion am 20. Juni 2017 im Lichtwarkhaus durchzuführen

b) keine weitere öffentliche Plandiskussion durchzuführen, da eine Anhörung bereits stattgefunden hat.

 

 

Anhänge

 

1Lageplan

2Ansicht

3Freiraumplan