Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 (Wohngebiet südlich Karkenland) - Richtungsentscheidung zum Thema Geschossigkeit und Dachform
Im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion wurde von der Öffentlichkeit u.a. der Unterschied zwischen der eingeschossigen Bebauung des angrenzenden Wohngebiets Karkenland und den vorgesehenen zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden des geplanten Wohngebiets als wenig verträglich empfunden. Kritisiert wurde auch die Hofbebauung mit Reihenhäusern, die sich nicht in das Ortsbild einfügen würde, zumal wenn sie Staffelgeschosse mit flach geneigten Dächern aufweisen sollte.
In seiner Sitzung am 1. März wurde dem Stadtentwicklungsausschuss Gelegenheit gegeben, zu der Frage der Geschossigkeit in Verbindung mit Sattel- oder flachgeneigtem Dach und zu der Frage, ob hofartige Bebauungen mit Reihenhäusern städtebaulich vertretbar sind, Richtungsentscheidungen zu treffen. Nach Beratung wurde die Entscheidung vertagt und am 5. April 2017 mit dem Ergebnis behandelt, dass im Arbeitskreis Vier- und Marschlande verschiedene Varianten für die Geschossigkeit und Dachform vorgestellt werden mögen und eine Empfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert wird.
Nunmehr wurden drei Varianten vom Büro DFZ-Architekten erarbeitet, vgl. Anlage. Der Arbeitskreis Vier- und Marschlande hat sich am 26. Juli 2017 einhellig für die Variante 2 mit ein- und zweigeschossigen Gebäuden und Satteldächern ausgesprochen.
Weiterhin hat sich der Arbeitskreis für die Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens ausgesprochen, um zu verhindern, dass ein beliebiges Neubaugebiet entsteht. Nach erster Einschätzung der Verwaltung würde sich ein Gestaltungsleitfaden anbieten, wenn in dem Baugebiet viele private Bauherren erwartet werden können wie beispielsweise im Bebauungsplangebiet Ochsenwerder 13 (Avenberg). In diesem Leitfaden wurden „lediglich“ die Festsetzungen des Bebauungsplans, die ohnehin zu beachten sind, beispielhaft illustriert.
Zurzeit ist leider noch offen, ob das Hamburg eigene Grundstück an einen oder mehrere Projektentwickler vergeben wird und ob ggf. eine größere Anzahl von privaten Bauherren erwartet werden kann. Die Verwaltung hat sich mit dem LIG über das Ausschreibungsverfahren, die Anzahl möglicher Entwickler und die Einbindung des Bezirks bei der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen ausgetauscht und schlägt daher vor, das Thema Gestaltungsleitfaden im weiteren Verfahren erneut zu prüfen.
Hinweis:
Auf Wunsch des Arbeitskreises Vier- und Marschlande wird das städtebauliche Modell mit dem Modell des Hochbauwettbewerbs zur Schule in dieser Sitzung vor Ort sein.
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Empfehlung des AK Vier- und Marschlande an.
Varianten für Geschossigkeit und Dachform