Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 (Wohngebiet südlich Karkenland) hier: Richtungsentscheidung zum Thema Geschossigkeit und Dachform in Verbindung mit unterschiedlichen Gebäudehöhen
In seiner Sitzung am 6. September 2017 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss erneut Gelegenheit gegeben, zu der Frage der Geschossigkeit in Verbindung mit Sattel- oder flachgeneigtem Dach und zu der Frage, ob hofartige Bebauungen mit Reihenhäusern städtebaulich vertretbar sind, Richtungsentscheidungen zu treffen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich für die Variante mit ein- und zweigeschossigen Gebäuden und Satteldächern ausgesprochen mit der Maßgabe, dass geprüft werden solle, ob in Bezug auf die Höhenentwicklung ein Übergangsbereich zwischen dem vorhandenen eingeschossigen Wohngebiet Karkenland und dem zum Teil zweigeschossig geplanten Neubaugebiet geschaffen werden könne.
Die Prüfung hat ergeben, dass eine solche städtebauliche Gestalt wie folgt geschaffen werden kann:
Der Übergangsbereich teilt sich auf in 2 Zonen, die eine vermittelnde Funktion zwischen den unterschiedlichen Gebäudehöhen übernehmen sollen: Zone 1 würde die vorhandene Höhe der eingeschossigen Wohnbebauung im Karkenland von maximal 9 m weiterführen. Damit würde das Neubaugebiet sowohl angrenzend zum Karkenland als auch in Richtung des Landschaftsraums eingeschossig ausgeführt werden.
Zone 2 schließt sich an Zone 1 an und liegt vom Karkenland etwas entfernt. In Zone 2 würden die Gebäude ebenfalls eingeschossig ausgeführt werden; die Gebäudehöhe würde aber 10,50 m betragen dürfen.
An Zone 2 schließt sich Zone 3 an, die in noch größerer Entfernung zum Karkenland liegt. Hier wären zweigeschossige Gebäude bis zu 12 m Höhe zulässig, eingeschossige Gebäude, die in den dort vorgesehenen Wohnhöfen Teil des Konzepts sind, sollen eine geringere Höhe aufweisen.
Als Anlage beigefügt sind eine Skizze mit der Darstellung der einzelnen Zonen sowie ein Längsschnitt durch das Neubaugebiet, der die Höhenentwicklung verdeutlichen soll.
Hinweis:
Die dargestellte Zonierung soll als Diskussionsmodell verstanden werden, das im weiteren Verfahren unter Beteiligung eines Vorhabenträgers ausgearbeitet werden würde.
Der Stadtentwicklungsausschuss spricht sich dafür aus, das beigefügte Zonierungskonzept dem weiteren Bebauungsplanverfahren zu Grunde zu legen.
Bebauungsplanskizze