Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 (Wohngebiet südlich Karkenland) - Ergebnis der Konzeptausschreibung
Für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets mit Kindertagesstätte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Kirchwerder 34 hat der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen bis zum 14.10.2022 eine zweite Konzeptausschreibung durchgeführt, nachdem während der vorherigen Ausschreibung keine prüffähigen Angebote eingegangen waren. Die nunmehr eingereichten Angebote wurden entsprechend eines Kriterienkataloges ausgewertet, vgl. Mitteilung der Verwaltung vom 07.09.2022.
Aus der Ausschreibung erfolgreich hervorgegangen ist nach Beteiligung der Kommission für Bodenordnung am 09.02.2023 der Entwurf von Gerner Projekt KG. Seither wurde das ausgewählte Konzept auf Grund von Hinweisen des Bezirksamts optimiert.
Der beigefügte Funktionsplan wird im Stadtentwicklungsausschuss näher vorgestellt.
Inhalt des Funktionsplans
Der Funktionsplan basiert auf dem Siegerentwurf eines Workshopverfahrens aus dem Jahr 2015. Der Entwurf sieht eine lineare Bebauungsstruktur vor, die von Nordwesten nach Südosten Richtung offener Landschaft in ihrer städtebaulichen Dichte abnimmt. Als verbindendes Element von Neubaugebiet und zukünftiger Stadtteilschule fungiert ein sogenannter Anger, der sowohl der Regenrückhaltung als auch dem Aufenthalt dienen soll. Hier soll auch der Schulweg aus dem Ortskern als Alternative zum verkehrsreichen Kirchenheerweg verlaufen.
Nordwestlich des Angers befinden sich Wohnhöfe, die jeweils aus einem Mehrfamilienhaus, einer Hausgruppe und einem Doppelhaus bestehen. Südwestlich des Angers sind Hausgruppen zu je 4 Häusern mit gemeinschaftlich nutzbaren Vorplätzen vorgesehen. Den Abschluss zur freien Landschaft bilden Einzel- und Doppelhäuser.
Die erforderliche Kindertagesstätte befindet sich im Eingangsbereich in das Plangebiet.
Stadtgestalt und Architektur
Für die am Kirchenheerweg vorhandene Wohnbebauung sowie für das neue Wohngebiet hat der Stadtentwicklungsausschuss am 04.10.2017 Richtungsentscheidungen hinsichtlich der Geschossigkeit, der Gebäudehöhen und der Dachformen getroffen (vgl. Drs 20-0179.04). Demnach soll für die neuen Baugrundstücke, die an das Wohngebiet Karkenland angrenzen, ein Übergangsbereich mit Gebäudehöhen von maximal 10,5 m sowie eine Eingeschossigkeit festgesetzt werden. Auch für die vorhandene Bebauung sowie für die Bebauung entlang der Feldmark soll eine eingeschossige Bauweise festgesetzt werden. Für das übrige Neubaugebiet sollen eine Gebäudehöhe von maximal 12 m sowie eine Zweigeschossigkeit festgesetzt werden.
Weiteres Vorgehen
Die Fläche im Nordosten des Plangebiets war nicht Teil der Ausschreibung. Auf dieser Fläche sind wohnbauliche Nutzungen vorgesehen, die zurzeit im Bereich Kirchenheerweg 55 bis 57 bestehen, aber für die Erschließung des Neubaugebiets zurückgebaut werden sollen. Für diese Fläche wird in Abstimmung mit den desgnierten Nutzern ein städtebauliches Konzept zu entwickeln sein.
Des Weiteren wird die Planung gutachtentechnisch sowie bebauungsplantechnisch und -rechtlich aufzubereiten und mit den Trägern öffentlicher Belange abzustimmen sein. Sofern anschließend der Stadtentwicklungsausschuss dem Ergebnis dieses Prozesses zustimmt, soll der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden und werden die Stellungnahmen auszuwerten sein.
Insgesamt können sich im weiteren Verfahren Änderungen ergeben.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem städtebaulichen Konzept und dem weiteren Vorgehen zu.