21-0704

Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 "Oberbillwerder" Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3 "Straßenplanungen Ladenbeker Furtweg/B5" Änderung des Flächennutzungsplans Änderung des Landschaftsprogramms hier: Zustimmung zu den planerischen Grundlagen mit der umgesetzten Flächenreduzierung sowie der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 21.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2

Sachverhalt

und Ziel:

 

Im bisherigen Planungsprozess wurden verschiedene Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesetzt (vgl. Anlage zur Drucksache 21-0487). Als jüngste Veranstaltung der IBA Hamburg GmbH fand der Projektdialog Oberbillwerder am 8.12.2020 als Livestream statt.

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte am 2.12.2020 den Bezirksamtsleiter beauftragt, die notwendigen Schritte zur Organisation einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Pandemiebedingungen als nächsten Schritt durchzuführen. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit erfolgen über drei Module, ergänzt durch eine Auswertung der dokumentierten Beiträge im Stadtentwicklungsausschuss (vgl. Drucksache 21-0628).

Die inhaltlichen Grundzüge der Planung hat das Bezirksamt am 18.12.2019 mit den Fachdienststellen abgestimmt.

Am 17.12.2020 hat der Hauptausschuss beschlossen, unterschiedliche wohnungsbaupolitische Vorstellungen zu einem Kompromiss zusammenzuführen mit dem Ziel, den Bau von Oberbillwerder weiter im Bezirk zu planen und zu begleiten (Drucksache 21-0680). Es sollen

 

  1. der Planungsumfang von Oberbillwerder um 6 Hektar verringert werden,
  2. der Planungsumfang von Oberbillwerder um ca. 35.000 BGF Wohnnutzungen verringert werden,
  3. diese Reduktion im gesamten Entwicklungsgebiet und über alle Wohnformen umgesetzt werden,
  4. die Reduzierung der Entwicklungsfläche nicht die übergeordneten Systeme des Masterplans (Entwässerung, Verkehrserschließung, etc.) in negativer Form beeinträchtigen bzw. verändern,
  5. der nach diesen Vorgaben angepasste Masterplan zu Oberbillwerder gemeinsam mit der IBA Hamburg im Stadtentwicklungsausschuss zu Oberbillwerder am 21. Januar 2021 vorgestellt werden,
  6. der angepasste Masterplan Grundlage für die öffentliche Plandiskussion werden.

 

Planerische Grundlagen

 

Planrecht soll geschaffen werden sowohl für das eigentliche Baugebiet von Oberbillwerder als auch für die äußere Erschließung.

Ziel der Bebauungsplanverfahren ist die Entwicklung des neuen Stadtteils Oberbillwerder für ca. 6.500 Wohneinheiten und ca. 4 bis 5.000 Arbeitsplätzen in gemischten Nutzungen. Hiermit wird ein wesentlicher Beitrag für den Hamburger Wohnungsmarkt und für die Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet. Bestandteile der Planungen sind unter anderem ein zentraler Versorgungsbereich, soziale Infrastrukturen, eine Hochschule, ein Schwimmbad, Mobilitätszentren und Grünflächen. Des Weiteren wird die verbindliche Bauleitplanung für die Anbindung an die B5 durchgeführt und es wird geprüft, ob die Kreuzung des Nettelnburger Landwegs mit dem Rahel-Varnhagen-Weg eventuell erweitert werden muss.

In den Bebauungsplänen sind vor allem Kerngebiete, Urbane Gebiete, Allgemeine Wohngebiete, Parkanlagen, Flächen für den Gemeinbedarf, Sportanlagen, Straßenverkehrsflächen sowie naturschutzfachliche Ausgleichsflächen vorgesehen.

Die Umsetzung der Vorgaben des Hauptausschusses vom 17.12.2020 wird von IBA Hamburg GmbH im Stadtentwicklungsausschuss näher erläutert.

Zwei Vorentwürfe der Planzeichnung, welche die derzeitigen Grundzüge der Planung darstellen, sind als Anlage beigefügt. Diese Vorentwürfe werden im Stadtentwicklungsausschuss ebenfalls näher erläutert und sollen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Öffentlichkeit erörtert werden.

Mit einer Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sollen die Grundlagen für die Bebauungsplanentwürfe geschaffen werden. Die übergeordneten Planwerke werden entsprechend der erforderlichen Änderungen des Masterplans und des Bebauungsplans erstellt. Die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden ebenfalls im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt und mit der Öffentlichkeit erörtert.

Folgende Terminplanung ist vorgesehen (zu den inhaltlichen Details der Module vgl. Drucksache 21-0628):

      Modul 1: Hamburg Service Bauleitplanung online

      Modul 2: Öffentliche Einsichtnahme im Bezirksamt mit Termin

 

Online-Beteiligung und Öffentliche Einsichtnahme im Bezirksamt (nach Terminvereinbarung)

zwei Wochen voraussichtlich in dem Zeitraum Ende März / Anfang April 2021

 

      Modul 3: Livestream mit Referenten und Fragemöglichkeiten der Zuschauer vor den Bildschirmen (Ende März / Anfang April 2021)

 

 

Der ursprüngliche Zeitplan mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar 2021 verschiebt sich auf Ende März / Anfang April 2021. Die Moderation und technische Durchführung des vorgesehenen Livestreams (Modul 3) sind in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben worden. Aufgrund von fehlenden Zeit- und Ressourcenkapazitäten haben alle angefragten Büros absagen müssen. Daher wird das Vergabeverfahren aktuell mit einem neuen Zeithorizont für den Livestream (Ende März/Anfang April 2021) erneut durchgeführt.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Beauftragung der entsprechenden Büros werden die genauen Zeiträume und Zugangsdaten rechtzeitig über die ortsüblichen Kanäle öffentlich bekannt gemacht.

Die Beiträge werden dokumentiert und im Stadtentwicklungsausschuss ausgewertet.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt den planerischen Grundlagen mit der umgesetzten Flächenreduzierung zu und ersucht den Bezirksamtsleiter, die dargelegte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitfenster Ende März / Anfang April 2021 durchführen zu lassen.

 

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