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Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 „Oberbillwerder“ Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3 „Kreuzungen Ladenbeker Furtweg und Oberer Landweg“, Änderung des Flächennutzungsplans, Änderung des Landschaftsprogramms hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Öffentliche Plandiskussion mit ergänzender Online-Beteiligung in Pandemie-Zeiten

Mitteilung

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20.08.2020
Sachverhalt

 

Sachverhalt und Ziel

Der Stadtentwicklungsausschuss soll Gelegenheit erhalten, einer Öffentlichen Plandiskussion als Präsenzveranstaltung (ÖPD) mit ergänzender Online-Beteiligung für Oberbillwerder gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Pandemie-Zeiten für November 2020 grundsätzlich zuzustimmen.

Die neue Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ist in Kraft getreten (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO).

 

Für die Planung und Umsetzung von Oberbillwerder ist es grundsätzlich wieder möglich, physische Präsenzveranstaltungen als ÖPD durchzuführen. Nach erster Einschätzung des Bezirksamtes in Abstimmung mit dem Landesplanungsamt ergäben sich hieraus folgende wesentlichen Anforderungen:

 

ÖPD in geschlossenen Räumen sind grundsätzlich zulässig

-          mit maximal 650 Personen,

-          wenn eine Zugangskontrolle durch unterstützendes Personal erfolgt, welche die Zahl der Besucher erfasst, eine Registrierung mit Erfassung der Kontaktdaten durchführt und ggf. den Zugang untersagt (s.u.),

-          als Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen (d.h. ohne Ausstellung von Plänen (um Kontakte zu minimieren),

-          unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 m (d.h. Stühle sind mit entsprechendem Abstand aufzustellen, wobei für Verwandte und im gleichen Haushalt lebende Personen dieser Abstand nicht erforderlich ist),

-          wenn zwischen Publikum und Bühne 2,5m Mindestabstand gewahrt sind,

-          wenn keine Speisen- und Getränke in Buffetform angeboten werden,

-          wenn die Bevölkerung nach Betreten des Saals sofort ihre Sitzplätze einnimmt,

-          wenn Diskussionen in Kleingruppen vor Beginn der Vorträge und nach Abschluss der Veranstaltung nicht stattfinden,

-          mit Unterstützung durch hinreichend geschützte Personen, die für Mikrofone verantwortlich sind und diese regelmäßig desinfizieren bzw. mit Einmal-Überziehern versehen, um Redebeiträge der Öffentlichkeit zu ermöglichen,

-          wenn die Bevölkerung nur für den WC-Gang den Sitzplatz verlässt,

-          und wenn Umzüge von Teilgruppen in Forenräumen unterbleiben.

 

ÖPD mit mehr als 200 Personen bedürfen in Bezug auf das Corona-Virus einer professionellen Organisation und eines detaillierten Schutzkonzepts gemäß § 6 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO, das u.a. die Anordnung der festen Sitzplätze, den Zugang und Abgang des Publikums, die Belüftung, die sanitären Einrichtungen sowie die allgemeinen hygienischen Vorkehrungen detailliert darlegt. Dieses obliegt dem Bezirksamt und muss auf Verlangen der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration vorgelegt und erläutert werden.

 

ÖPD mit maximal 100 Personen könnten ohne feste Sitzplätze durchgeführt werden, d.h. mit Ausstellung und Diskussionen in Kleingruppen (z.B. Foren).

 

Kontaktdaten sind zu erheben; Personen, die die Kontaktdaten nicht abgeben, sind von der ÖPD auszuschließen.

 

Neben dem Personal zur Ausführung der Sicherheitsanforderungen ist eine verantwortlicher Ansprechpartner für die Organisation (Sicherheitskoordinator) notwendig.

 

Für beruflich an der Veranstaltung teilnehmende Personen gelten die Abstandsregeln nicht.

 

Ergänzend zur Präsenzveranstaltung wird empfohlen, eine Online-Beteiligung durchzuführen, um den Personenkreis der Risikogruppen nicht aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auszuschließen und um der Öffentlichkeit sowohl vor als auch nach der Veranstaltung Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Das detaillierte Format der Online-Beteiligung wird im Vorfeld der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet und dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.

 

Weiteres Vorgehen

Für eine ÖPD für Oberbillwerder wird mit mehr als 200 Personen gerechnet. In jedem Fall greift bei einer ÖPD für Oberbillwerder die oben beschriebene Variante mit festen Sitzplätzen.

 

Hierfür sind große Räume erforderlich (z.B. eine Dreifeldsporthalle). Da solche Räume in Bergedorf begrenzt zur Verfügung stehen, wäre eine kurzfristige Buchung erforderlich. Sollten keine Räume in Bergedorf zur Verfügung stehen, kann geprüft werden, ob im restlichen Hamburger Stadtgebiet Räume zur Verfügung stehen. Dies würde vermutlich überwiegend längere Anfahrtswege für die Bevölkerung bedeuten.

 

Wegen des erhöhten Organisationsaufwandes erhält der Stadtentwicklungsausschuss bereits jetzt vorab Gelegenheit, einer ÖPD mit ergänzender Online-Beteiligung unter diesen Voraussetzungen grundsätzlich zuzustimmen. Im Vorfeld muss u.a. geklärt werden, dass Personen benannt und eingewiesen sind, die für den sicheren Ablauf zuständig sind (Erste Hilfe, technischer Notdienst, ggf. Ordner, Sicherheitskoordinator etc.), dass es Abstandsmarkierungen bzw. Laufrichtungen gibt und wer dieses organisiert/aufstellt; dass Aushänge/Anweisungen für die Abstandsregeln und Hygieneregeln vorhanden sind; dass die ausreichende Zahl der Handwaschplätze gewährleistet ist und wie das System der Kontaktnachverfolgung geregelt wird.

 

Das Bezirksamt wird für die Organisation der ÖPD ein entsprechendes Büro zur Unterstützung beauftragen. In der Sitzung am 20.08.2020 können bereits erste Vorschläge für Veranstaltungsorte unterbreitet werden.

 

Der konkrete Termin würde danach nach dem üblichen Verfahren abgestimmt werden. Ebenfalls würde der Stadtentwicklungsausschuss vor der ÖPD Gelegenheit bekommen, sich mit dem Sachstand der Grundzüge der Planung, wie sie in der ÖPD präsentiert werden sollen, zu befassen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt einer Öffentlichen Plandiskussion als physische Präsenzveranstaltung mit ergänzender Online-Beteiligung im November 2020 grundsätzlich zu und bittet das Bezirksamt die notwendigen organisatorischen Maßnahmen einschließlich Terminabstimmung und Raumsuche durchzuführen.

 

 

 

 

Anhänge

-          Zusammenfassung bisherige „öffentliche Unterrichtungen und Erörterungen“ zu Oberbillwerder