Bebauungsplanverfahren Bergedorf 122 (Gräpelweg 8 / Lamprechtstraße 6) hier: Zustimmung zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Letzte Beratung: 07.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Am 04.11.2020 hatte der Stadtentwicklungsausschuss der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich Gräpelweg 8 / Lamprechtstraße 6 zugestimmt.
Mit dem Bebauungsplanverfahren Bergedorf 122 sollen die sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Nutzungen im Bereich des Begegnungszentrums im Park gesichert und gestärkt werden, um das entsprechende Angebot in Bergedorf zu entwickeln bzw. zu verbessern. Vorgesehen sind die Errichtung eines Hospizes und bauliche Änderungen des Begegnungszentrums. Des Weiteren soll die bestehende Wohnnutzung Lamprechtstraße 6 b-d gesichert werden. Entsprechend sollen eine Fläche für den Gemeinbedarf sowie ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Hierbei sollen erhaltenswerter Baumbestand sowie das Ortsbild berücksichtigt werden.
Nunmehr konnte unter den berührten Hamburgischen Dienststellen Einvernehmen über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens herbeigeführt werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Pandemiebedingt kann die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als Öffentliche Plandiskussion durchgeführt werden. Daher erfolgt die Kommunikation mit der Öffentlichkeit auf andere Art und Weise, und zwar im Rahmen einer sogenannten „Frühzeitigen öffentlichen Auslegung“. Hierfür ist ein Zeitraum vom 25.05. bis 08.06.2021 vorgesehen.
Die Information über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt ortsüblich im Amtlichen Anzeiger. Zudem werden im Bezirksgebiet Plakate aufgestellt, die auf die Beteiligung hinweisen. Darüber hinaus wird die Presse informiert und wird die Ankündigung auf der Homepage des Bezirksamtes sowie in Bauleitplanung Online bereitgestellt.
Vorgesehen ist, die in der Anlage beigefügten Informationen zur Planung zu veröffentlichen. Diese Informationen können im Internet sowie – nach telefonischer Anmeldung – im Bezirksamt eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann Äußerungen online, per E-Mail oder per Briefpost abgeben. Darüber hinaus steht das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nach Vereinbarung für Äußerungen und Erörterungen zur Verfügung.
Näheres ist in der Anlage dargestellt. Sofern sich bis zum Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung wesentlich neue Erkenntnisse ergeben, sollen sie eingepflegt werden.
Die Äußerungen der Öffentlichkeit werden dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgelegt, ergänzt um Vorschläge der Verwaltung zur Abwägung bzw. zum weiteren Vorgehen. Das Beratungsergebnis wird in das weitere Bebauungsplanverfahren eingestellt.
Zu gegebener Zeit, d.h. nachdem der Bebauungsplanentwurf erarbeitet worden ist, soll der Entwurf im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden mit dem Ziel, über die Durchführung der öffentlichen Auslegung zu befinden.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Frühzeitigen Öffentlichen Auslegung vom 25.05.2021 bis 08.06.2021 zu.
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