Bebauungsplanverfahren Bergedorf 122 (Gräpelweg 8 / Lamprechtstraße 6) hier: Einleitung des Verfahrens
Letzte Beratung: 04.11.2020 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Entsprechend dem Beschluss der Bezirksversammlung (vgl. Drucksache 21-0292) soll am Gräpelweg auf einer Fläche hinter dem Begegnungszentrum „Haus im Park“ ein Hospiz für die Sterbebegleitung errichtet werden. Zudem soll die Begegnungsstätte baulich verändert werden; hier bestehen Überlegungen für einen Abbruch des Theatersaals, für eine Erweiterung des gastronomischen Angebots, für einen Ausbau der Bewegungsangebote sowie für einen Neubau von Wohnungen für Menschen in besonderen Lebenslagen.
Diese Veränderungen bereichern die soziale, kulturelle und gesundheitliche Infrastruktur von Bergedorf und sind im öffentlichen Interesse.
Mit den Trägern der beiden Vorhaben, der Infinitas-Kay-Stiftung für das Hospiz und mit dem Verein Begegnungszentrum im Park e.V. für die Begegnungsstätte wurden Gespräche geführt. Die Körber Stiftung ist grundsätzlich zu einer Veräußerung einer Fläche für das Hospiz an die FHH bereit. Näheres zur Eigentumsübertragung soll vereinbart werden, wenn die Nutzungsperspektive weiter geklärt ist.
Bebauungsplanverfahren
Planungsrechtlich ist die Fläche für die beiden Vorhaben nach dem Baustufenplan von 1957 zu beurteilen. Dieser weist die Vorhabenflächen sowie das Wohngrundstück Lamprechtstraße 6 als insgesamt 1,2 ha große Fläche für Schulzwecke aus. Wegen der etablierten großflächigen Begegnungsstätte und der Wohnnutzung ist die Entwicklung eines Schulstandorts nicht realistisch. Die Ausweisung „Schule“ ist in Baustufenplänen unwirksam, so dass sich Vorhaben nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches beurteilen. Im vorliegenden Fall gilt § 34 des Baugesetzbuchs, so dass sich die Vorhaben im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Art und ihres Maßes der Nutzung einfügen müssen. Von einer Einfügung ist vor dem Hintergrund der bereits ansässigen großvolumigen Bebauung und der vorhandenen Gemeinbedarfsnutzung auszugehen. Gleichwohl soll ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um ein geordnetes Vorgehen zu ermöglichen und die Nutzungen planungsrechtlich auch langfristig zu sichern.
Das Bebauungsplangebiet soll die gesamte ausgewiesene Schulfläche umfassen, d.h. auch das Wohngrundstück Lamprechtstraße 6, da eine Ausweisung für schulische Zwecke auf diesem 3.637 m² großen Wohngrundstück prinzipiell zu klein wäre und also ein planungsrechtlicher Missstand entstehen würde, wenn nur für die Grundstücke der Begegnungsstätte und des Hospizes eine Bebauungsplanänderung durchgeführt werden würde.
Festsetzungsziele sind
- Gemeinbedarfsflächen für das Hospiz und die Begegnungsstätte im Park
- Allgemeines Wohngebiet für das Grundstück Lamprechtstraße 6
Im Verfahren werden insbesondere wegen der angrenzenden denkmalgeschützten Bauten Abstimmungen mit dem Denkmalschutzamt erforderlich. Darüber hinaus werden u.a. topographische, verkehrliche und verkehrslärmtechnische Erhebungen sowie Erhebungen zu Flora und Fauna notwendig. Die Verwaltung hat bereits im März erste fachgutachterliche Aufträge ausgelöst und z.B. eine Brutvogelkartierung veranlasst, da eine solche jahreszeitlichen Vorgaben des Naturschutzrechts unterliegt.
Nach dem Baugesetzbuch ist die Durchführung eines sogenannten beschleunigten Verfahrens zulässig. Dies bedeutet, dass sich die Öffentlichkeitsbeteiligung auf die öffentliche Auslegung eines Planentwurfs konzentriert und dass die Umweltbelange zwar geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt werden, nicht aber in einem eigenständigen Umweltbericht.
Dies wird aber vom Bezirksamt nicht empfohlen.
Das Verfahren soll für einen Angebotsbebauungsplan durchgeführt werden, d.h. insbesondere ohne Kostenbeteiligung der Vorhabenträger bzw. Grundeigentümer. Dies ist vertretbar, weil die Bebauungsplanung im besonderen öffentlichen Interesse liegt bzw. Gemeinbedarfsflächen vorgesehen sind und weil die Planung für das Wohngrundstück faktisch keine Änderung der baulichen Nutzung ermöglichen soll.
Als Voraussetzung der Bebauungsplanung werden die baulichen Konzepte für das Hospiz und die Begegnungsstätte weiterzuentwickeln sein, weil sie sich in Teilen räumlich überlagern. Daher wird das Bezirksamt die beiden Vorhabenträger bitten Entwürfe vorzulegen, die unabhängig voneinander entwickelt werden können.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.