20-2026

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 113 (Weidenstieg) hier: Entwicklung der Nahversorgungsfläche

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.05.2019
Sachverhalt

Das Bebauungsplanverfahren dient im Wesentlichen der städtebaulichen Entwicklung der weitgehend brachliegenden Flächen zwischen Weidenbaumsweg, Gläserbläserhöfe, Schleusengraben und Kampbille. Geplant sind Geschosswohnungen (davon 30 % öffentlich gefördert), ein Weg entlang des Schleusengrabens, ein Quartiersplatz sowie eine Brücke über den Schleusengraben. Nach dem bisherigen Konzept ist am Weidenbaumsweg außerdem eine Fläche für die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben vorgesehen (SB-Markt, Drogerie, kleinere ergänzende Nutzungen, sonstige Dienstleistungen). Nach der Vorstellung des Vorhabenträgers sollte im Osten dieser Fläche ein ein- bis zweigeschossiges Gebäude entstehen. Zwischen diesem Gebäude und dem Weidenbaumsweg sollte eine großflächige Stellplatzanlage angesiedelt werden.

Eine solche Stellplatzanlage ist städtebaulich fragwürdig, weil sie eine einseitige und nur ebenerdige Nutzung darstellt und keinen Beitrag für die Entwicklung eines qualitätvollen städtischen Raumes leistet. Das Bezirksamt hat sich daher in den vergangenen Jahren auch unter Beteiligung des Oberbaudirektors dafür eingesetzt, dass die Fläche hochwertiger genutzt und gestaltet wird.

Nunmehr hat der Vorhabenträger ein Konzept vorgelegt, bei dem oberhalb von Nahversorgung und Stellplatzanlage Wohnungen sowie eine Kindertagesstätte vorgesehen sind. Die mindestens vier-, höchstens fünfgeschossige Bauweise stellt einen deutlich sparsameren Umgang mit der begrenzten Ressource „Grund und Boden“ dar. Hierdurch kann der Stadtraum entlang des Weidenbaumswegs im Sinne eines städtischen Raums gestaltet werden.

Das Erdgeschoss soll vollflächig mit Läden und ca. 110 gewerblichen Stellplätzen u.dgl. überbaut werden. Die Obergeschosse stellen eine Blockrandbebauung dar. Der Blockinnenraum des ersten Obergeschosses wird weitgehend für Gärten, private Spielplätze und das Außengende der Kindertagesstätte genutzt. Sämtliche Wohnungen dieses Baufeldes sollen öffentlich gefördert sein, so dass die für das Plangebiet geltende Quote von 30 % erfüllt wäre bzw. im übrigen Neubaugebiet ausschließlich freifinanzierte Wohnungen entstehen würden.

Vorbehaltlich einer näheren Prüfung beträgt die Grundflächenzahl ohne Stellplätze 0,44, die Geschossflächenzahl 2,05.

Die Zahl der Wohneinheiten im Plangebiet würde von ca. 540 auf ca. 750 steigen. Diese und andere Konsequenzen (z.B. bauliche Dichte, Verschattung, Verkehrskonzept bzw. Versorgung mit öffentlichen und wohnungsbezogenen Stellplätzen,) werden zu untersuchen und zu diskutieren sein.

In der Anlage sind die Planideen dargestellt. Vertreter des Vorhabenträgers werden diese Ideen im Ausschuss vorstellen und für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, für die weitere Diskussion und Abwägung Unterlagen über die verkehrlichen und sonstigen Auswirkungen vorzulegen.

 

 

Anhänge

Lageplan und Ansichten