21-0625

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 113 (Weidensteg) hier: Verschattung der Glasbläserhöfe 5 und 8; Freifläche für eine Kindertagesstätte

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.12.2020
Sachverhalt

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bebauungsplanentwurfs wurden zuletzt die beiden im Betreff genannten Themen vertieft behandelt.

 

1. Besonnung der Glasbläserhöfe

Zusammenfassung

Das Bezirksamt empfiehlt, das nördliche Gebäude im Neubaugebiet „Weidensteg“ maximal viergeschossig auszuführen und die entfallenen Wohnungen an anderer qualitativ vergleichbarer Stelle im Plangebiet entwickeln zu lassen.

Abwägung:

Durch das Heranrücken an die Glasbläserhöfe um 9 m und durch die Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe von 14 m über NN auf 18 m über NHN können im Neubaugebiet Wohnungen in zweistelliger Größenordnung geschaffen werden. Solche Größenordnungen sind vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt von erheblichem Gewicht und rechtfertigen ein Heranrücken in angemessener Größenordnung. Die nunmehr vorgesehene Gebäudehöhe führt dazu, dass die Gebäudehöhe bzw. Silhouette des Neubaugebiets an diejenige der Glasbläserhöfe angenähert wird. Solche Gebäudehöhen sind im Umfeld des Bebauungsplans Bergedorf 113 nicht unüblich bzw. bereits weit verbreitet, so dass eine städtebaulich homogene und zusammengehörende Wirkung entsteht und mit Grund und Boden sparsam umgegangen wird. Eine Gebäudehöhe von nur 14 m über NN ist vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach Wohnraum nicht mehr vertretbar.

Der Abstand des nördlichen Gebäudes zu den Glasbläserhöfen beträgt trotz Annäherung um 9 m immerhin noch ca. 21 m. Ein solcher Abstand zwischen vier- bzw. fünfgeschossigen Gebäuden ist in innerstädtischen Lagen nicht untypisch, vor allem aber im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Ein solcher Abstand wird beispielsweise innerhalb der Glasbläserhöfe und innerhalb des Vorhabens „Weidensteg“ unterschritten, in vielen Bereichen beträgt der Abstand nur 15 m zwischen mindestens fünfgeschossigen Gebäuden. Verglichen mit der derzeitigen Situation in den Glasbläserhöfen und der geplanten Situation am Weidensteg ist ein Abstand von 21 m überdurchschnittlich groß. Der verringerte Abstand ist angemessen, weil trotz der veränderten Besonnungsdauer mit mindestens 97 Minuten Besonnung am 17. Januar ein akzeptabler Wert erreicht wird.

Darüber hinaus rechtfertigt sich die Verschiebung der Baugrenze in Richtung Norden auch dadurch, dass die nach Norden orientierte Freifläche des nördlichen Gebäudes kaum nutzbar wäre, weil sie weitgehend verschattet sein würde und folglich möglichst klein sein sollte, um auf der Südseite größere Freiflächen und gut besonnte Südfassaden zu erzielen.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Festsetzung der nördlichen Baugrenze und Gebäudehöhe in Bergedorf 100 keinen nachbarschützenden Charakter hat.

Insgesamt empfiehlt das Bezirksamt, dass auf das Staffelgeschoss verzichtet wird, weil diese Variante städtebaulich rechtfertigt werden kann und von allen untersuchten Varianten, die dem Ziel einer zeitgemäßen Verdichtung und zusätzlichen Wohnraumschaffung entsprechen, die geringsten nachteiligen Auswirkungen auf die Glasbläserhöfe hat.

Hinweis 1: Anlage 2 zeigt die Einzeldaten der Verschattung. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden diese Daten in dem o.g. Text und in der Anlage 1 zusammengefasst und ausgewertet.

 

2. Freifläche für eine Kindertagesstätte

Im Plangebiet ist eine Kindertagesstätte für 140 Plätze mit einer Außenfläche von 840 m² erforderlich. Vorgesehen ist, die Kindertagesstätte zentral am Quartiersplatz bzw. auf dem Nahversorgungszentrum vorzusehen. Auf der Fläche, die an die Kindertagesstätte im Blockinneren angrenzt, kann jedoch lediglich eine Freifläche von max. bis zu 600 m² untergebracht werden. Die Freifläche kann nicht größer werden, weil für die im Baublock vorgesehenen ca. 200 Wohnungen ebenfalls ausreichend große Freiflächen geschaffen werden müssen. Daher ist beabsichtigt, für die Kindertagesstätte eine Teilfläche (Freifläche für die Elementarkinder) in der Grünfläche am Kampdeich zu schaffen. Der Laufweg zwischen Kindertagesstätte und Grünfläche beträgt ca. 150 m. Die Planung ist noch mit der Sozialbehörde abzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss ersucht den Bezirksamtsleiter,

1. für das nördliche Gebäude im Neubaugebiet eine max. Viergeschossigkeit vorzusehen, wobei das vierte Geschoss das oberste Geschoss darstellt und die dadurch entfallenden Wohneinheiten an anderer geeigneter und qualitativ gleichwertiger Stelle im Plangebiet verorten zu lassen.

2. einen Teil der Außenfläche für das Kindertagesheim (Fläche für die Elementarkinder) in der Grünfläche an der Kampbille vorsehen zu lassen.

3. die den Ziffern 1 und 2 entsprechenden Überarbeitungen in den Funktionsplan, den Bebauungsplan und den Städtebaulichen Vertrag einarbeiten zu lassen.

4. nach Vorlage dieser angepassten Planungen im SEA, die öffentliche Planauslegung durchführen zu lassen.

 

Anhänge

Anlage 1: Darstellung der Verschattungsthematik

Anlage 2: Einzeldaten zur Verschattung (für die vertiefende Betrachtung)