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Bebauungspläne Billwerder 30/Bergedorf 120/Neuallermöhe 2 und Lohbrügge 95/Bergedorf 121/Neuallermöhe 3 Hier: Anbindung an die Bergedorfer Straße (B 5) /Ladenbeker Furtweg - Zustimmung zur weiteren Planung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.05.2022
Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss (unter Hinzuladung des Ausschusses für Verkehr und  Inneres) hat sich in seinen Sitzungen am 09.12.2021, 24.03.2022 und 21.04.2022 mit der äeren Anbindung von Oberbillwerder an die B 5 Bergedorfer Straße/ Ladenbeker Furtweg ausführlich befasst.

In der Sitzung am 21.04.2022 wurden vier mögliche Anschlussvariante der Bergedorfer Straße / B 5 an den Ladenbeker Furtweg vorgestellt. Im Rahmen dieser Diskussion wurde einvernehmlich beschlossen, in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.05.2022 einen Beschluss zu einer Durchführungsvariante zu treffen und diese der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu übermitteln.  

 

Ausgangslage

 

Die äere Anbindung von Oberbillwerder muss an das bestehende Straßennetz angebunden werden. Eine Anbindung wird über den östlichen Billwerder Billdeich und den Ladenbeker Furtweg an die Bundesstraße B5 führen. Hierfür soll  es einen Direktanschluss des Ladenbeker Furtweges an die B5 geben. 

Der Landesbetrieb; Straßen, Brücke und  Gewässer (LSBG), der die Maßnahmen im Auftrag der BVM plant, hatte bereits eine Variantenuntersuchung zur Lage der Anbindung durchgeführt, mit dem Ergebnis dass eine Positionierung südwestlich der Ladenbeker Furtweg-Brücke erfolgen soll. Der LSBG hat vorgeschlagen dass die Anbindung an die B5  über eine Lichtsignalanlage erfolgen könnte. Eine Diskussion erfolgte im Rahmen des Stadtentwicklungsausschusses, weitere Varianten (z. B. Kreisellösungen) wurden an den LSBG/ BVM herangetragen.

 

Wunschgemäß hat der LSBG für den neu zu realisierenden Anschluss am Ladenbeker Furtweg vier Varianten untersucht und bewertet (siehe Anlagen):

 

- Kreisverkehr (außermittig)

- Kreisverkehr (mittig)

- Kreisverkehr (Ellipse)

- Lichtsignalanlage (Einmündung)

 

Variantenuntersuchung und Bewertung wurden am 24.03. und 21.04. im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt und diskutiert.

 

Fazit

 

Der außermittige Kreisverkehr wird aufgrund der geschwindigkeitsreduzierenden Wirkung, dem geringerem Flächenbedarf und der damit verbundenem höheren Wirtschaftlichkeit sowie der besseren Nutzung der Flächen (Nutzung des Lehrerparkplatzes und potentieller Erhalt von mehr Waldfläche, Zufahrt Bestandsgebäude im Kreisel, größerer Abstand zur Wohnbebauung „Untere Bergkoppel“) favorisiert. Die längeren Wege für den Rad- und Fußverkehr in dieser Variante, werden als geringfügig und annehmbar eingestuft.  

An der eigentlichen Zufahrtsrampe sollten allerdings zwei getrennte Radwege vorgesehen  werden um eine attraktive Anbindung für Fahrradfahrer zu schaffen und damit eine auch eine Vermeidung von Falschfahrern entgegen zu wirken.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss beauftragt die Bezirksamtsleitung sich bei Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass die Variante mit dem Kreisverkehr (außermittig) Grundlage für die Anbindung Ladenbeker Furtweg/ an die Bergedorfer Straße B 5 für die weiteren Planungen Grundlage wird.

 

Anhänge

 

Anlage 1: Varianten

Anlage 2: Variantenbewertung