21-0178.01

Baufälliges Gebäude

Antwort

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28.11.2019
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Meyer, AfD-Fraktion

 

In unmittelbarer Nähe der stark befahrenen Kreuzung Brennerhof / Tatenberger Weg / Moorfleeter Deich befindet sich ein kleines reetgedecktes Wohnhaus, welches seit mindestens 3 Jahren nicht mehr bewohnt wir, da sein Besitzer verstarb.

 

Es befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand, man kann hier nur noch von einer Ruine sprechen. Das Dach weist erhebliche Löcher auf und es ist eine Frage der Zeit, wann der Dachstuhl in sich zusammenfällt.

 

Für spielende Kinder stellt der Zustand dieses Gebäude eine erhebliche Gefahr dar.

 

Welche Möglichkeit besteht, um hier Abhilfe zu schaffen ?

 

Die Sichererheit der vorhandenen Gebäude sollte im Interesse aller Bürger Vorrang haben.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 23.10.2019 wie folgt:

 

Jeder Grundeigentümer ist grundsätzlich verpflichtet sein Grundstück bzw. sein Gebäude so zu sichern, dass von ihm keine Gefahr ausgehen kann. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass das Grundstück und das Gebäude so hergerichtet sein muss, dass ein unbefugtes Betreten ausgeschlossen ist.

Gem. § 76 HBauO kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass Grundstücke aufgeräumt oder ordnungsgemäß hergerichtet werden oder dass endgültig nicht mehr genutzte bauliche Anlagen beseitigt oder dauerhaft gesichert werden.

Das Bezirksamt hat daher ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet und als Sofortmaßnahme die entsprechende Sicherung angeordnet.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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