21-0590.01

Barrierefreies Bille-Bad II

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17.12.2020
Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 21-0590,

 

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert zu prüfen, ob ein barrierefreier Zugang zum Bille-Bad über den Haupteingang möglich ist, indem a) eine neue Rampe mit maximal 6% Steigung entlang des Schillerufers gebaut oder b) ein Außenlift installiert wird. Bei Machbarkeit soll für beide Varianten eine Kostenschätzung erfolgen und dargelegt werden, wie die jeweilige Maßnahme finanziert werden könnte.
  2. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem zuständigen Ausschuss vorzustellen.
  3. Der Bezirksamtsleiter setzt sich bei Bäderland und dem Grundeigentümer dafür ein, dass der bei der Begehung am 25.08.2020 verabredete alternative Zugangsweg zum Bille-Bad über den Weg zwischen Bahnlinie und Wohnbebauung der Bergedorf-Bille durch die Umsetzung der erforderlichen Ausschilderungs- und Umbaumaßnahmen zeitnah hergerichtet wird.

 

wie folgt Stellung:

 

Die Barrierefreiheit des Bille-Bades ist bereits heute für in der Mobilität eingeschränkte Personen sichergestellt.

 

Grundsätzlich muss, um über den Haupteingang in das Bille-Bad zu gelangen, ein Höhenunterschied von ca. 2 m überwunden werden. Eine Rampe müsste zur Überwindung dieser Höhe eine Länge von ca. 35 m aufweisen (6% Gefälle). Zur Herstellung eines solchen Bauwerks wären erhebliche Maßnahmen zur Uferbefestigung zu erwarten. Auch wäre eine Tiefgründung erforderlich. Darüber hinaus wären Baumfällungen unumgänglich. Alternativ wäre eine Aufzug-lösung denkbar, die noch aufwändigere Gründungsarbeiten nach sich ziehen würde. Weiterhin ist der Betrieb einer solchen Outdoor-Anlage mit nicht unerheblichen Betriebs- und Instandhaltungskosten verbunden.

 

Für beide Optionen wären nach Schätzungen von BLH Baukosten in Höhe von 0,5 bis 1 Mio. EUR nicht unwahrscheinlich. Valide Kostenschätzungen sind nur nach eingehender Baugrunduntersuchung möglich.

 

Der gemeinsam mit den Abgeordneten und Vertretern von Behindertenorganisationen am 25.08.2020 abgestimmte Zugang ist bereits seit September 2020 entsprechend ausgeschildert und nutzbar. Ein entsprechendes Informationsblatt hinsichtlich der Ausgestaltung der Beschilderung am Standort wurde zudem am 24. September 2020 seitens BLH an den Vorsitzenden des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration der Bezirksversammlung Bergedorf übermittelt. Eventuell wünschenswerte Veränderungen (Drehen einer Fluchttür, automatische Türöffnung) werden derzeit baulich geprüft.

 

Da BLH im Zuge der Errichtung des Gebäudes einen abgestimmten und genehmigten barrierefreien Zugang (via Tiefgarage) erstellt und überdies den im o.g. Antrag angeführten weiteren barrierefreien Zugang auf eigene Kosten geschaffen hat, sieht BLH aktuell keine weitere Notwendigkeit und – angesichts der finanziellen Herausforderungen in Folge der Corona-Krise – auch keine Möglichkeit, sich an Kosten für eine der beiden oben erörterten Optionen für einen barrierefreien Zugang zum Bille-Bad über den Haupteingang zu beteiligen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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