20-1183

Azubiwohnen im Gleisdreick Billwerder

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Emrich, Noetzel, Froh und Fraktion der CDU

 

Im Gleisdreieck in Billwerder werden 756 Wohnungen für Flüchtlinge entstehen. Die ersten Wohnungen sind bereits seit Ende 2016 bezogen. Die Genehmigungsgrundlage war §246 Abs. 14 BauGB, der das Baurecht zur Unterbringung von Flüchtlingen, befristet bis Ende 2019, erweitert. Im konkreten Fall sind die Antragssteller der festen Überzeugung, dass die Gesetzesgrundlage nicht für den langfristigen Städtebau geeignet, sondern nur für den Bau von kurzfristigen Unterkünften gedacht ist.

 

Zumindest besteht Einigkeit darüber, dass ein Bebauungsplan nötig wäre, um den Bau der Wohnungen nachträglich mit den entsprechenden Beteiligungsrechten zu legitimieren und planungsrechtlich zu sichern. Da die CDU-Fraktion den Bau einer Großsiedlung auf der grünen Wiese weiterhin für einen großen Fehler hält, wird dieser Bebauungsplan kritisch gesehen.

 

Insbesondere die fehlende Durchmischung des Quartiers bei der Belegung ist ein Fehler von Beginn an, den man kaum im Nachhinein heilen kann, sofern man die Bewohner nicht zwangsweise umquartieren möchte. Insofern besteht auch hier sicherlich Einigkeit, so früh wie möglich doch noch eine Durchmischung des Quartiers zu erreichen, wie es in der Teilverständigung zwischen der Stadt und der Bürgerinitiative „Integration: JA!, Ghetto: NEIN!“ gedacht war. Da die Fehler beim Bau des Quartiers nicht zur Attraktivität der Wohnungen beitragen, muss überlegt werden, welche alternativen Wohnformen möglich wären. Die Nutzung der Wohnungen durch Studenten ist bereits im Gespräch.

 

Auch möglich erscheint die Nutzung durch Auszubildende, die große Schwierigkeiten im Bezirk haben, bezahlbare Wohnungen zu finden. Mit einem Antrag im Jahr 2013 (Drs. XIX-1663) hat die CDU-Fraktion bereits auf diese Thematik aufmerksam gemacht. Für Studenten wurde zwischenzeitlich viel getan, beispielsweise neue Studentenwohnungen am Sophie-Schoop-Weg, für Azubis hingegen nicht.

 

Es gibt nun die Chance, die fehlenden Azubi-Wohnungen im Bezirk und die fehlende Durchmischung im Gleisdreieck nachzuholen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen und bei der Ausarbeitung des zu erstellenden Durchmischungskonzepts dafür einzusetzen, dass einige der Wohnungen am Gleisdreieck bereits jetzt für Auszubildende frei- bzw. vorgehalten werden.

 

 

Anhänge

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