20-1771

Auswirkungen von Sturmfluten und Springfluten auf die Entwässerung von Oberbillwerder

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Bauer, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Das geplante Bebauungsgebiet Oberbillwerder gehört zum Überschwemmungsgebiet Mittlere Bille / Dove- und Gose-Elbe mit einem Einzugsgebiet von mehr als 14 Quadratkilometern. Die Entwässerung erfolgt über das Schöpfwerk Allermöhe, welches eine maximale Abflussmenge von 3,5 Kubikmeter pro Sekunde hat.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Sind Ereignisse wie Sturmfluten oder Springfluten bei der Berechnung für die Entwässerung Oberbillwerders berücksichtigt worden? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welche Auswirkungen hätte eine Sturmflut oder Springflut auf die Schöpfleistung des Schöpfwerkes Allermöhe und damit für die Entwässerung des Überschwemmungsgebietes Mittlere Bille / Dove- und Gose-Elbe? Falls diese Ereignisse einen Einfluss haben sollten, bitte jeweils mit einem durchschnittlichen, überdurchschnittlichen und maximal zu erwartenden Ereignis berechnen.
  3. Welche Auswirkungen hätte eine Sturmflut oder Springflut auf die Schöpfleistung des Schöpfwerkes Allermöhe und damit für die Entwässerung von Oberbillwerder bei einem zeitgleich angenommenem Starkregenereignis von 60, 90 oder 120 Litern pro Quadratmeter?
  4. Warum hat das Schöpfwerk Allermöhe eine maximale Abflussmenge von 3,5 Kubikmeter pro Sekunde? Könnte die Abflussmenge durch weitere Pumpen erhöht werden und wenn nicht, warum nicht?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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