Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplanverfahren
Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf120 / Neuallermöhe 2 – „Oberbillwerder“
und zum
Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3 - „Anbindung im Nordosten und Osten“
sowie zu den Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplans (F10/19) Wohnen, Mischnutzung und Grün in Oberbillwerder
und der
Änderung des Landschaftsprogramms (L10/19) Wohnen, Mischnutzung und Grün in Oberbillwerder
Sachstand
Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Rahmen der oben genannten Planverfahren nach seinem Beschluss vom 21. Januar 2021 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese hat vom 25. März 2021 bis zum 15. April 2021 stattgefunden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung umfasste verschiedene Module, um allen Interessierten die Möglichkeit der Beteiligung und Information zu geben (vgl. Drucksachen 21-0628 und 21-0704). Insgesamt wurden von der Öffentlichkeit 125 Stellungnahmen und 144 Einzelfragen eingereicht.
Mit dieser Vorlage werden wesentliche Anmerkungen und Fragen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengefasst und der Umgang mit diesen im weiteren Verfahren dargelegt. In den Anlagen werden weiterführende Erläuterungen zu den eingegangenen Stellungnahmen und Fragen gegeben (Anlage 1) sowie das Protokoll der Online-Veranstaltung vom 08.04.2021 (Anlage 2) und alle eingegangenen Hinweise und Fragen beigefügt (Anlage 3).
Darauf hingewiesen sei, dass die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend und auch nicht rechtlich verbindlich beantwortet werden können, da diese Stellungnahmen Teil des weiteren Bebauungsplanverfahrens sind. Dies bedeutet, dass die Stellungnahmen zwar in den Prüfungs- und Abwägungsprozess einfließen, aber mit anderen Belangen bzw. Gesichtspunkten abgewogen werden müssen. Erst auf Grundlage eines ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfs, d.h. zur öffentlichen Auslegung eines Entwurfs zu gegebener Zeit, kann eine umfassende Entscheidung über das Vorziehen oder Zurückstellen von Stellungnahmen erfolgen. Insofern sind die Stellungnahmen der Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt als vorläufig anzusehen.
Eine Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen betreffen die Bebauungsplanverfahren nicht im Sinne von rechtlichen Normen. Sie werden trotzdem ausgewertet und können ggf. in die planungsrechtliche Abwägung einfließen.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass sich zum derzeitigen Zeitpunkt der Bauleitplanverfahren die Mehrzahl der Gutachten in Bearbeitung befindet. Daran schließt sich die Abstimmung der Gutachten im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an. Die abgestimmten Gutachten werden zusammen mit den Bebauungsplanunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung für die Öffentlichkeit einsehbar sein.
Zusammenfassende Darstellung wesentlicher Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit bringen die Sorge zum Ausdruck, ob die mit Oberbillwerder verbundenen Neuverkehre innerhalb des bestehenden Verkehrsnetzes abgewickelt werden können. Fragen beziehen sich auf die Verkehrsmengenprognose, auf Bestandsstraßen im Umfeld Oberbillwerders und auf neu zu realisierende Erschließungsstraßen. Der Bezirksverwaltung ist die Bedeutung der Verkehrsfragen für Bergedorf sehr bewusst. Die Erschließung des neuen Stadtteils ist so zu realisieren, dass die zu erwartenden Mehrverkehre grundsätzlich verträglich abgewickelt werden können. Dafür wird derzeit eine Verkehrsmengenprognose erarbeitet, die die Bestandssituation und alle derzeit bekannten, noch in Planung befindlichen Stadtentwicklungsprojekte in Bergedorf berücksichtigt. Die Abwickelbarkeit der motorisierten Verkehre kann durch die Schaffung von drei Anbindungen (Südwest, Südost, Nordost) und den Ausbau des B5-Anschlusses gewährleistet werden. Ergänzend wird die Leistungsfähigkeit bestehender Erschließungsstraßen und Knotenpunkte geprüft und bei Bedarf, Maßnahmen zur Gewährleistung deren Leistungsfähigkeit erarbeitet. Bezirksstraßen, bei denen ein Ausbau oder Umbau erforderlich wird, werden hinsichtlich der damit verbundenen Auswirkungen und möglichen Alternativen betrachtet. Entsprechende Untersuchungen laufen derzeit und werden sobald vorliegend der Bezirkspolitik vorgestellt.
Aus den Aussagen der Öffentlichkeit ist die Sorge zu entnehmen, dass die mit der Entwicklung Oberbillwerders verbundenen Neuverkehre zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Umfeld Oberbillwerders durch Schleich- und Suchverkehre führen könnten. Dem Bezirksamt sind diese Sorgen sehr wohl bewusst. Eine wesentliche Anforderung für die KfZ-Anbindung Oberbillwerders an das übergeordnete Straßennetz ist die Vermeidung von Schleichverkehren in den umliegenden Wohngebieten. Die Straßenplanung für die Erschließung Oberbillwerders befindet sich derzeit in Bearbeitung. In diesem Zusammenhang sollen konkrete verkehrslenkende Maßnahmen geprüft und mit den zuständigen Dienststellen abgestimmt werden. Die von der Öffentlichkeit eingebrachten Straßenzüge werden in den Untersuchungen dabei betrachtet. Die Ergebnisse werden sobald vorhanden der Bezirkspolitik vorgestellt und sollen vor den Planfeststellungen abgestimmt werden, um eine rechtssichere Abwägung zu gewährleisten.
In Stellungnahmen der Öffentlichkeit kommt die Befürchtung zum Ausdruck, dass der S-Bahnverkehr nicht rechtzeitig bzw. nicht ausreichend an die Anforderungen des neuen Stadtteils angepasst wird. Tatsächlich aber hat die Freie und Hansestadt Hamburg und die Deutsche Bahn AG die Entwicklung auf dem Gebiet des ÖPNV im Blick. Es ist grundsätzlich das Ziel, die verkehrliche Infrastruktur mit dem Stadtwachstum im Einklang zu halten. Für die Steigerung der Leistungsfähigkeit der S-Bahn sind nach Aussage der Betreiber demnach die Vermeidung von Störpotenzialen im Gleis, die Anzahl und Länge der eingesetzten Fahrzeuge und die Strommenge wesentliche Punkte, an denen bereits aktiv gearbeitet wird. Für eine attraktive und leistungsfähige ÖPNV - Erschließung an die Hamburger Innenstadt und nach Bergedorf wird das S-Bahn-Angebot ausgeweitet, sodass die Linie S21 und S2 mit längeren Zügen und im 5-Minuten-Takt über einen längeren Zeitraum pro Tag fahren, wodurch eine Entlastung herbeigeführt wird.
Fragen aus der Öffentlichkeit befassten sich mit dem Konzept des autoarmen Stadtteils, wie dieses realistisch umgesetzt werden kann und mit welchen Maßnahmen die Anzahl an KfZ-Fahrten auf das vorgesehene Maß reduziert werden soll. Es wird dabei auch die Frage gestellt, wie die zukünftigen Arbeitnehmer der geplanten 4.000 bis 5.000 Arbeitsplätze in den Stadtteil kommen. Dem Bezirk ist bewusst, dass mit der Entwicklung Oberbillwerders ambitionierte Mobilitätsziele verbunden sind. Um diese erfolgreich umsetzen zu können, werden derzeit in einem Mobilitätskonzept Maßnahmen zur Schaffung attraktiver alternativer Mobilitätsangebote (z.B. Car-Sharing, Bike-Sharing, E-Mobilität mit entsprechender Infrastruktur) und Maßnahmen zur Einschränkung der Attraktivität der privaten Pkw-Nutzung (u.a. beschränkte Anzahl an PKW-Stellplätzen, kostenpflichtiges Parken) geprüft und bewertet. Ziel ist es, dass die zukünftigen Bewohner*innen von Beginn an auf ein attraktives Mobilitätsangebot zugreifen können und bewusst auf den eigenen PKW verzichten möchten. Dies steht im Einklang mit für die unabhängig von Oberbillwerder vorhandenen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse im Mobilitätsverhalten.
Ein wichtiger Baustein des Konzepts sind die Mobilitätszentren (Mobility Hubs), die neben einer Parkraumnutzung verschiedene Mobilitätsangebote und weitere Nutzungen bieten sollen. Die Konzeption der Mobilitätszentren und mögliche Betriebsformen werden derzeit im Rahmen eines Bundesförderprojektes untersucht.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Attraktivität des Fuß- und Radwegenetzes. Bei allen Wegen bzw. Anlagen für den Rad- und Fußverkehr wird auf eine zukunftsfähige Dimensionierung sowie eine sichere und attraktive Führung geachtet. Die unterschiedlichen Anforderungen von Alltags- und Freizeitverkehr finden dabei besondere Berücksichtigung.
Eine große Bedeutung für die äußere Erschließung des Radverkehrs hat die Veloroute 9. Diese durchquert das Plangebiet von Ost nach West parallel zur S-Bahnlinie. In diesem Bereich wird die Veloroute künftig zu einem Radschnellweg mit besonderen Qualitäten aufgewertet werden. Auf diese Weise sollen Potenziale für die Radnutzung insbesondere bei Pendlern auf mittleren und längeren Strecken erschlossen werden.
Bezüglich der B5-Anbindung wird von der Öffentlichkeit deren Notwendigkeit hinterfragt und gefordert, dass der Neuverkehr hautsächlich über die A25 abgewickelt werden solle. Oberbillwerder wird über drei Verbindungen an das übergeordnete Straßennetz angebunden werden, um die verkehrliche Belastung der umliegenden Quartiere so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Die westliche Anbindung über den Mittleren Landweg wird dabei für die meisten Bereiche in Oberbillwerder die schnellste Verbindung zur Autobahn sein. Die B5-Anbindung bringt neben einer besseren Abwicklung der Neuverkehre aus Oberbillwerder auch positive verkehrliche Effekte für Bergedorf-West und Lohbrügge. So wird die Belastung in den umliegenden Quartieren minimiert und der Verkehr auf weniger belastete Achsen verlagert. Die Äußerungen der Öffentlichkeit brachten zahlreiche Belange (Eingriffe in Natur, Landschaft und andere Schutzgüter, z.B. Lärmschutz) ein, die bei der Planung der B5-Anbindung beachtet werden sollten. Die Bezirksverwaltung kann bestätigen, dass die genannten Belange in der Variantenprüfung, die derzeit in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer vorgenommen wird, und in der daran anschließenden Planung Berücksichtigung finden. In diesem Rahmen werden auch Kompensationsmaßnahmen für nicht vermeidbare Eingriffe festgelegt werden.
Aus der Öffentlichkeit wurde die Frage gestellt, über welche Straßen die Anlieferung von Sand für die Herstellung eines geeigneten Baugrundes und von Baumaterialien für die erstmalige Errichtung der Neubauten geführt werden und wie Anwohner vor Beeinträchtigungen während der Bauphase geschützt werden können. Die Verwaltung geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass diese Anlieferverkehre voraussichtlich zunächst über die westliche Anbindung über den Mittleren Landweg geführt werden. Die Herstellung der nordöstlichen Anbindung in Verbindung mit dem B5-Anschluss soll zügig erfolgen, so dass sich Anlieferverkehre aufteilen können. Ergänzende Anpassungen im übergeordneten Straßennetz werden im Rahmen der Erschließungsplanung geprüft. Diese werden im weiteren Verlauf mit der Verkehrsdirektion und dem Polizeikommissariat abgestimmt und umgesetzt.
Die Beeinträchtigung der Kulturlandschaft durch die Bebauung Oberbillwerders wird in Stellungnahmen der Öffentlichkeit kritisiert. Der Verwaltung ist bewusst, dass die Bebauung ein Eingriff in die Kulturlandschaft ist, zugleich ist die Entwicklung des neuen Stadtteils aus wohnungsbaupolitischen Gründen von höherem Gewicht. Im Bauleitplanverfahren werden insbesondere auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und das Schutzgut Kultur- und Sachgüter untersucht. Im Zuge dessen werden erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung und bedarfsweise zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen erarbeitet.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit setzen sich intensiv mit Fragen zum Artenschutz und zu der Ausgleichskonzeption auseinander. Der FHH ist die hohe Bedeutung dieser Themen bei der Entwicklung Oberbillwerders bewusst. Daher wurden dazu bereits in der Phase der Wettbewerbsbearbeitung von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Kartierungen und Untersuchungen vorgenommen und eine Ausgleichskonzeption erarbeitet. Diese ist Grundlage für die Bebauungsplanverfahren und wird sorgfältig weiter bearbeitet. Mit der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen wird z.T. bereits 2021 begonnen. In Stellungnahmen wird auf negative Auswirkungen auf die Tierwelt während der Bauphase hingewiesen. Die Verwaltung kann bestätigen, dass die Auswirkungen auf die Schutzgüter Flora und Fauna auch für die Bauphase ermittelt, bewertet und dass, falls erforderlich, Minimierungsmaßnahmen entwickelt werden.
In den Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird gefragt, inwieweit bei der Planung der Klimaschutz und dabei insbesondere die Emission von Treibhausgasen berücksichtigt werden. Es wird darüber hinaus befürchtet, dass mit der Realisierung des Stadtteils eine wichtige Kaltluftschneise überbaut werde. Die Verwaltung kann bestätigen, dass der Klimaschutz als wichtiger Belang in den Planungen berücksichtigt wird und gutachterlich die Möglichkeiten einer weitgehend CO2-neutralen Energieversorgung untersucht werden. Die Umweltauswirkungen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan betrachtet und geprüft. Auch die Frage der Auswirkungen auf das Lokalklima (Kaltluftschneise) wird in diesem Zusammenhang bearbeitet. Positiv wirken sich hier insbesondere die mit dem Masterplan geplanten Grünstrukturen in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung aus (Grüner Loop, Aktivitätspark).
Die Öffentlichkeit fragt in ihren Stellungnahmen nach den Planungen der westlichen Erschließungsstraßen, die durch den dort gelegenen Biotopkorridor führen wird, und daher Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden müssen. Die Verwaltung kann bestätigen, dass bei der Planung der Straße die Belange von Tieren besonders berücksichtigt werden. Aktuell laufen Planungen und Abstimmungsprozesse. Sobald diese abgeschlossen sind, werden die Planungen von der Verwaltung zum Beschluss vorgelegt werden.
Die Öffentlichkeit zeigt sich besorgt, ob mit der Entwicklung Oberbillwerders Beeinträchtigungen der Boberger Dünen verbunden sein könnten. Aufgrund der räumlichen Nähe zum geschützten Gebiet „Boberger Düne und Hangterrassen“ wurde eine so genannte FFH-Vorprüfung (Flora-Fauna-Habitat) erarbeitet, um zu klären, inwieweit durch die Umsetzung der Planung erhebliche Auswirkungen auf den Schutzzweck und die Erhaltungsziele des Gebietes verursacht werden können. In Folge der Vorprüfung wird derzeit eine vertiefende FFH-Prüfung hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen durch den erhöhten Nutzungsdruck durchgeführt. Die Erkenntnisse werden der Bezirkspolitik vorgestellt werden.
In den Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden Befürchtungen vor einer Beeinträchtigung des Grundwassers oder vor Schäden durch Überflutungen bei Regenereignissen geäußert. Die Verwaltung ist in die Erarbeitung des Entwässerungskonzepts eingebunden. Die Entwässerung Oberbillwerders wird so konzipiert, dass sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser ergeben und die Entwässerung der umgebenden landwirtschaftlichen Flächen sowie innerhalb des Plangebiets sicher und ohne Beeinträchtigung der Umgebung gewährleistet ist. Das Entwässerungskonzept befindet sich derzeit noch in Erarbeitung und wird sobald vorliegend vorgestellt.
Die Öffentlichkeit geht in ihren Stellungnahmen auf das zur Realisierung Oberbillwerders erforderliche Sandmanagement ein. Es wird gefragt, woher der Sand kommen solle und auf negative Folgen bei einem Transport per LKW hingewiesen. Die Sorgen der Öffentlichkeit vor Belastungen durch das Sandmanagement nimmt die Bezirksverwaltung sehr ernst und befindet sich dazu im Dialog mit der IBA Hamburg GmbH, in deren Verantwortung das Sandmanagement liegt. Die IBA Hamburg GmbH muss das Sandmanagement im Rahmen einer Vergabe öffentlich ausschreiben. Daher kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, woher der Sand kommt. Nach ersten Schätzungen ergibt sich ein ungefährer Sandbedarf von ca. 1 Mio. Kubikmeter für öffentliche Flächen. Der Bedarf erstreckt sich auf eine Herstellungszeit von ca. 10 Jahren, die notwendigen Höhen variieren von 0,5 bis 1,5 m in Abhängigkeit der Beschaffenheit des Unterbodens.
Die Finanzierung des Vorhabens wird in Stellungnahmen der Öffentlichkeit erfragt. Dazu kann ausgeführt werden, dass die Kosten der Projektentwicklung und Erschließung im Projektgebiet durch die späteren Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen bestmöglich ausgeglichen werden sollen. Darüber hinausgehende Kosten für Ausgleichsflächen oder notwendige Erschließungsstraßen werden von der FHH getragen. Die aufzuwendenden Kosten erscheinen aus heutiger Sicht als vertretbar, um Grundlagen insbesondere für Wohnraum, Arbeitsstätten und Bildungseinrichtungen zu schaffen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit setzen sich mit der Entwicklung von Angeboten im Bereich Kultur, Soziales, Sport und Bildung in Oberbillwerder auseinander. Die Verwaltung kann hierzu erläutern, dass zur Planung der sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Infrastruktur Oberbillwerders bereits im Oktober 2019 eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe (AG Soziales Oberbillwerder) eingerichtet wurde. Die AG Soziales Oberbillwerder verfolgt das Ziel, die soziale, kulturelle und nachbarschaftliche Infrastruktur Oberbillwerders bestmöglich in die umliegende Angebotslandschaft zu integrieren und Stadtteile entsprechend zu vernetzen. Als ein zentrales Angebot ist die Realisierung eines Schwimmbades in Oberbillwerder geplant, das auch Angebote für die Öffentlichkeit umfassen soll.
In den Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird hinterfragt, wie eine soziale Durchmischung erreicht werden soll. Es wird mit Besorgnis auf Probleme in benachbarten Stadtteilen hingewiesen. Sozialen Problemlagen soll durch die Realisierung vielfältiger Wohntypologien entgegen gewirkt werden, durch die gemischte Sozialstrukturen auf Quartiers- und Nachbarschaftsebene entstehen. In Oberbillwerder soll Wohnraum für Menschen mit unterschiedlichem Einkommen und unterschiedlichen Herkünften, Alters- oder Lebenssituationen unter Umsetzung des Hamburger Drittelmixes (je 1/3 öffentliche gefördert, Miet- und Eigentumswohnungsbau) entstehen. Für die öffentlich geförderten Wohnungen werden die Mieten entsprechend der dann geltenden Förderrichtlinie gedeckelt werden. Darüber hinaus sollen Baugemeinschaften mit einem Anteil von 20% der geplanten Wohnungen in Oberbillwerder entstehen.
In den Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird gefragt, wie sich die Zahl von 4.000 – 5.000 Arbeitsplätzen ergibt. Es wird die Sorge geäußert, dass diese nicht neu entstehen, sondern an anderer Stelle durch Verlagerung wegfallen könnten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei dem Bebauungsplanverfahren um eine Angebotsplanung handelt. Die Bedarfe für den neuen Stadtteil inkl. der Arbeitsplätze wurden im Vorfeld ermittelt und setzen sich u.a. aus Arbeitsplätzen zusammen, die als Wohnfolgenutzungen neu entstehen. Die HAW Hamburg stellt dabei mit rund 400 Arbeitsplätzen einen großen Ankernutzer in Oberbillwerder dar. Letztlich werden planungsrechtlich Angebote für vielfältige Flächennutzungen gemacht, die über nutzungsbezogene Grundstücksvergaben ausgefüllt werden sollen.
Aus der Öffentlichkeit wird die Erstellung eines Gutachtens für die Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsentwicklung in Oberbillwerder angeregt. Ein solches Gutachten wird erarbeitet, Erste Erkenntnisse daraus wurden am 10.06.2021 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Im Bebauungsplanverfahren wird das Ziel, einen gemischt genutzten Stadtteil zu entwickeln, durch die Festsetzung der Art der Nutzung gesichert. Grundlage für den Umfang gemischt genutzter Baufelder bilden die Erkenntnisse des oben genannten Gutachtens. Die weitere Konzeption und Umsetzung erfolgt durch die IBA Hamburg GmbH im Rahmen der Funktionsplanung und Grundstücksvergabe.
Die Öffentlichkeit setzt sich in ihren Stellungnahmen kritisch zum Bedarf des neuen Stadtteils auseinander und sieht Bergedorf mit der Entwicklung Oberbillwerders überproportional belastet. Die Bezirksverwaltung verweist dazu auf die Ziele der Landesplanung. Eine Entwicklung der Flächen als Wohnbau- und Gewerbefläche ist bereits seit 1997 im Flächennutzungsplan der FHH verankert. Oberbillwerder ist insbesondere aufgrund der vorhandenen Anbindung an das Schnellbahnnetz einer von drei gesamtstädtischen Standorten, der entsprechend der seit 2016 angewandten Strategie „Mehr Stadt an neuen Orten“ in besonderem Maße für eine Erweiterung der Siedlungsfläche geeignet ist. Oberbillwerder ist derzeit das zweitgrößte Stadtentwicklungsprojekt der FHH, aber auch alle weiteren Bezirke der FHH leisten erhebliche Beiträge zur Erfüllung der Wohnungsbauziele der FHH.
Die Art der Bürgerbeteiligung – auch in der Vergangenheit – wird in Stellungnahmen der Öffentlichkeit kritisch beurteilt. Es wird gefragt, warum das „Ob“ der Planung nie diskutiert worden sei, wo einsehbar sei, welche Anregungen übernommen worden seien und ob weitere Beteiligungsformate (z.B. losbasierter Planungsrat) angedacht werden sollten. Die Bezirksverwaltung begrüßt das Interesse der Öffentlichkeit an einer Beteiligung und Mitgestaltung. Die Entwicklung von Oberbillwerder (das „Ob“) hat der Senat in seiner Funktion als Landesregierung als gewählte Volksvertretung in der repräsentativen Demokratie beschlossen. Im Rahmen der Entwicklung des Stadtteils wurde daraufhin ein umfassender Informations- und Beteiligungsprozess für die interessierte Öffentlichkeit durchgeführt. In diesem Prozess wurde auch das „Ob“ diskutiert, allerdings bisher zu Gunsten der Nachfrage nach Wohnraum und Arbeitsstätten beantwortet. Die Veranstaltungen wurden von der IBA Hamburg GmbH dokumentiert und sind im Internet abrufbar: https://www.oberbillwerder-hamburg.de/downloads/
Insbesondere wurden bisher folgende Anregungen der Öffentlichkeit übernommen:
Eine Beteiligung der an den geplanten B5-Knotenpunkt angrenzenden Grundeigentümer hat am 26.05.2021 stattgefunden. Das Bebauungsplanverfahren sieht als kommenden Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung die öffentliche Auslegung aller Planunterlagen und Gutachten vor. Darüber hinaus wird die IBA Hamburg GmbH im Rahmen der Projektentwicklung weitere Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in unterschiedlichen Formaten durchführen.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleitung, die Erkenntnisse der oben aufgeführten noch laufenden Untersuchungen und Gutachten sobald vorliegend dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.
4.0 Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms – Wohnen, Gemischte Bauflächen, Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft in Oberbillwerder
4.1 Planzeichnung Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 Blatt 1 (M 1:2000)
4.2 Planzeichnung Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 Blatt 2 (M 1:2000)
4.3 Planzeichnung Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3
4.4 Planzeichnung Anbindung B5 Straßenvorentwurf „Überlagerung der Varianten“
4.5 Masterplan Oberbillwerder Lageplan (o.M.)
4.6 Grundzüge der Bauleitplanung – Verfahren, Beteiligungen, Abwägung Fachvortrag
4.7 Oberbillwerder – Hamburgs 105. Stadtteil Fachvortrag (Masterplan)
4.8 Inhalte der Bauleitplanung – Vorentwürfe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Fachvortrag
4.9 Äußere Erschließung Oberbillwerder – Anbindung des Ladenbeker Furtwegs an die Bergedorfer Straße Fachvortrag
4.10 Stadtentwicklung in Oberbillwerder - Ausgleichskonzept für Billwerder Fachvortrag