20-1331

Auslobungsunterlage Oberbillwerder - geänderte Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Kleszcz, Jarchow, Gabriel und SPD-Fraktion

der BAbg. Lühr und Grüne-Fraktion

 

Hamburg und Bergedorf bieten attraktive Lebensverhältnisse. Deshalb wollen viele Menschen in Hamburg und Bergedorf leben und drängen in die Stadt. Diese Entwicklung bedeutet für Hamburg neue Chancen, wenn wir darauf achten, dass niemand aus Hamburg verdrängt wird. Eine zukunftsweisende Stadtentwicklung und engagierter Wohnungsbau sind somit wichtigste Grundlagen für gleiche Lebensbedingungen und soziale Gerechtigkeit in Hamburg und Bergedorf.

 

Oberbillwerder soll Menschen aus allen Bevölkerungsschichten Wohnung und Heimat bieten und ein organischer Teil von Bergedorf sein, in dem alle Menschen gern und gut leben.

Ein so wichtiges Vorhaben wie Oberbillwerder braucht vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen eine gute und vernünftige Planung.

 

Die erste Planungsphase hat das Ziel, einen Masterplan für den neuen Stadtteil Oberbillwerder zu entwickeln. Sie ist ein offener, transparenter und kooperativer Prozess. Offenheit, Transparenz und Kooperation müssen im Auslobungs- und im EU-weiten Wettbewerbsverfahren beachtet und umgesetzt werden. Insbesondere ist eine angemessene Bürgerbeteiligung zu berücksichtigen. Ferner ist die Bezirksversammlung Bergedorf in alle relevanten Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Sie muss über alle relevanten Themen und Festsetzungen im Auslobungs- und Wettbewerbsprozess sowie den Juryentscheidungen des Wettbewerbes beraten und entscheiden.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

 

Die Bezirksversammlung beschließt die Änderung der Auslobungsunterlage „Oberbillwerder – Wettbewerblicher Dialog“ anhand der folgenden Tabelle:

 

Kapitel-nr.

Seite

Änderungen

3.6.

21

Anpassen der Abbildungsnummerierung und Ergänzung von Sozialdaten (SGB II Bezug, etc.)

4.1.

23

"… ca. 120 ha bemessen. Die Ermittlung der genauen Lage und Abgrenzung des neuen Stadtteils ist Teil der Aufgabenstellung des Dialoges. Dabei sind die Vorgaben der Aufgabestellungen dieser Auslobung, insbesondere des Kapitels 6.9 zu beachten."

4.1.

23

„Die Ermittlung der genauen Lage und Abgrenzung des neuen Stadtteils ist Teil der Aufgabenstellung des Wettbewerblichen Dialoges. Basierend auf den natürlichen Gegebenheiten und verschiedenen Fachgutachten lassen sich folgenden Anhaltspunkte bereits im Vorfeld als rahmengebend festhalten:
Im Westen bildet die Pappelreihe parallel zum Mittleren Landweg eine natürliche Zäsur. Im Westen bildet in etwa die Linie vom westlichen Ende des Felix-Jud-Rings bis etwa zur Liegenschaft des Flurstücks 1599 die Abgrenzung.

6.

37

Vor dem ersten Absatz einfügen: "Oberbillwerder soll Menschen aus allen Bevölkerungsschichten Wohnung und Heimat bieten und ein organischer Teil von Bergedorf werden, in dem alle Menschen gut und gerne leben. Entsprechend ist darauf zu achten, dass der neue Stadtteil in seiner Dimension, Architektur, Bebauung, Bebauungsdichte sowie Wohnungsmix zu Bergedorf passt. Entsprechend soll sich der Städtebau an den Bergedorfer Maßstäben orientieren, ohne städtebauliche Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Oberbillwerder muss zugleich im Kontext der gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen entwickelt werden. Deshalb braucht Oberbillwerder einen innovativen, zukunftsfähigen und nachhaltigen Städtebau, der ein menschliches, soziales, integratives und offenes Zusammenleben ermöglicht, zu Bergedorf passt, umsetzbar und realistisch ist und vor allem viele Bevölkerungsgruppen anspricht. Dabei müssen die Planungen stets berücksichtigen, dass das Leben und Wohnen aller Menschen in dem neuen Stadtteil bezahlbar bleiben muss."

 

37

"Wie wollen wir in 30 Jahren der Zukunft leben und wohnen?

 

37

"Die Ausgangpunkte bilden (...) die Erkenntnisse der Recherchen zu europäischen Referenzprojekten und den dorthin führenden Exkursionen und nicht zuletzt , die Runden Tische mit den Fraktionen der Bezirksversammlung Bergedorf, Initiativen und Vereinen sowie insbesondere die Beratung und Beschlussfassung der Bezirksversammlung Bergedorf zu den Zielen und der Aufgabenstellungen für den Wettbewerblichen Dialog."

6.1.

39

Neue Sortierung der Absätze: 1, 2, 8, 7, 3, 4, 5, 6.

 

39

"Es geht darum, die Voraussetzungen für einen lebenswerten, stabilen Stadtteil mit lebendiger Vielfalt an Nutzungen, Wohnungsbautypologien und Arbeitsstätten sowie insbesondere bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen."

 

39

"Trotz vielfältiger Herausforderungen und hoher Ansprüche muss die Planung unter kostenbewussten Gesichtspunkten erfolgen. Dies gilt sowohl vor allem für die Kosten der städtischen Infrastruktur in Herstellung und Unterhaltung, als auch für das Ziel, bezahlba- ren Wohnraum in Miete und Eigentum herzustellen. Oberstes Ziel bei der Entwicklung von Oberbillwerder ist die Schaffung von gutem und bezahlbaren Wohnraum in Miete und Eigentum. Das bedeutet, dass die teilnehmenden Büros alle von ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen und Planungen auf die Wahrung dieses Ziels untersuchen müssen. Dies ist besonders bei der Planung der Infrastruktur, der Energieversorgung sowie der baulichen und energetischen Standards und Vorgaben zu berücksichtigen. Von den teilnehmenden Büros wird die Plausibilisierung der Erreichung dieses obersten Ziels (beispielsweise über Wirtschaftlichkeitsberechnungen) gefordert."

6.2.

40

Ersten Absatz ersetzen durch: "Bei der Planung des Stadtteils wird eine hohe städtebauliche, nutzungsvielfältige und urbane Qualität gefordert, die sich auch durch eine angemessene Dichte auszeichnen soll. Die teilnehmenden Büros sind dazu aufgefordert, ein ganzheitliches und integratives Konzept zu erarbeiten, welches unter der Wahrung der städtebaulichen Vorgaben die Vorzüge eines urbanen Siedlungsraums beinhaltet." 

 

41

"Für die Belebung des Stadtteils sind Bereiche auszuweisen, in denen die Erdgeschosse für soziale oder gewerbliche Nutzungen vorbehalten sind. Die teilnehmenden Büros sind auch dazu aufgefordert, Ansätze für Betriebskonzepte für Teilbereiche der Erdgeschosszonen zu entwickeln."

 

41-42

"Die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs muss dem Grundsatz folgen, Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus sind auch aus wirtschaftlichen Gründen sowohl die Biotopsituation wie das vorhandene Geländeprofil und der Baugrund bei der Entwurfserstellung zu beachten. Die von der Bahn und insbesondere dem Güterverkehr tags und nachts ausgelöste Ausbreitung von Schall und Erschütterung ist bei der Anordnung von Nutzungen und Baukörpern zu beachten. Die hohen Grundwasserstände erfordern zumindest teilweise eine Aufhöhung des Areals. Hierzu werden gestalterisch überzeugende sowie funktionale wie wirt- schaftliche Vorschläge erwartet, die auch die Gewinnung des Aufhöhungsmaterials miteinschließen, sofern diese vor Ort erfolgen soll.
Die von der Bahn und insbesondere dem Güterverkehr tags und nachts ausgelöste Ausbreitung von Schall und Erschütterung ist bei der Anordnung von Nutzungen und Baukörpern zu beachten. Ohne schallmindernde Maßnahmen sind nördlich des Bahnkörpers in bis zu 700 m Entfernung erhebliche Schallbelastungen zu erwarten. Ziel ist jedoch, dass im Zuge der baulichen Realisierung und vor Innutzungnahme des ersten Bauabschnittes der Bau einer Lärmschutzwand auf dem bereits 6 m hohen Bahndamm (nördlich und südlich des Bahndamms) umgesetzt wird. Dies erfordert die Auseinandersetzung mit einer Lärmschutzwand auf dem bereits 6 m hohen Bahndamm versus einer städtebaulichen Lösung im Sinne der Anordnung von adäquaten Nutzungen und entsprechender Baukörperstellung. Im Falle der Entscheidung für eine Lärmschutzwand ist auf die Verschattung zu achten. In einem Abstand bis 200 m vom Bahndamm ist mit beeinträchtigenden Erschütterungen für die Gebäude zu rechnen, sofern keine Vorkehrungen getroffen werden. In einem Streifen von 50 m Breite vom Bahndamm aus, können deutliche Beeinträchtigungen entstehen. Wenn in diesem Bereich eine Bebauung geplant ist, sind massive Baukörper mit mehr als sechs Stockwerken vorzusehen (Anlage 6.1. Verkehr) (Anlage 6.2. Lärm und Erschütterung).

 

42

"Die zu beplanende Fläche soll sich an dem Mengengerüst des Flächennutzungs plans (FNP) aus dem Jahr 1997 orientieren, welches eine Fläche von ca. 120 ha mit folgender Nutzungsverteilung vorsieht: 88 ha Wohnungsbau, 28 ha Gewerbe und 8 ha Mischgebiet. Angestrebt wird eine maximale und möglichst feinkörnige Mischung dieser Nutzungen; eine großflächig zusammenhängende Gewerbefläche ist nicht gewünscht."

 

42

"Die Entwicklung einer überzeugenden Figur der Bebauung entsprechend den städtebaulich-freiraumplanerischen Überlegungen wird ausdrücklich erwartet, wobei die sonstigen Vorgaben dieser Auslobung zu beachten sind (u.a. Kapitel 6.9)."

 

43

"Das Nettobauland soll mindestens 50 % vom Bruttobauland betragen. Es sind ca. 6.000 bis 8.000 6.000 bis 7.000 Wohneinheiten in unterschiedlichen Bautypologien vorzusehen. Insgesamt ist eine Bruttowohnfläche von  700.000 – 800.000 600.000 - 700.000 m2 BGF vorzusehen. Eine nach unten oder oben abweichende Anzahl an Wohneinheiten und Bruttowohnfläche kann im Dialogverfahren berücksichtigt werden, wenn das teilnehmende Büro nachweisen kann, dass dies in seiner Maßstäblichkeit sich in den städtebaulichen Kontext des Bezirks einfügt sowie alle weiteren in dieser Auslobung gemachten Anforderungen und Leitziele eingehalten werden. Der Stadtteil soll sich durch einen angemessenen und zum Bezirk Bergedorf passenden Mix von verschiedenen Gebäudetypologien mit einem Schwerpunkt auf dem Geschosswohnungsbau auszeichnen. Die Baukörper sollen ein ausgewogenes, abwechslungsreiches und gut komponiertes städtebauliches Höhenspiel mit einem Spannungsbogen von vier fünf bis sieben sechs Geschossen im Geschosswohnungsbau aufweisen. Städtebaulich begründete Abweichungen der Höhenentwicklung nach oben, vor allem in besonderen städtebaulichen Lagen, und unten (z.B. durch individuelle drei- bis vierge- schossige Stadthäuser) sind ausdrücklich gewünscht, um mit stark individualisierten und eigentumsfähigen Typologien den scheinbaren Widerspruch zwischen der angestrebten dichten Bebauung und dem Wohnen am grünen Stadtrand aufzulösen. Neben größeren Gebäudetypologien des Geschosswohnungsbaus oder des Gewerbebaus sind kleinteilige Gebäudetypologien wie Townhouses, modernere Formen von Reihenhäusern, Stadthäuser und verdichtete Einfamilienhäuser ausdrücklich erwünscht und im Masterplankonzept zu berücksichtigen."

6.3.

44

"Ein gut strukturiertes Freiraumverbundsystem muss Wege und Sichtbeziehungen in die umgebende Kulturlandschaft erschließen, sich mit der landwirtschaftlichen Nutzung abstimmen und den öffentlichen Raum mit dem Wohnumfeld wie auch den benachbarten Stadtteilen verknüpfen. 
Der Übergang zwischen Bebauungsgebiet und angrenzender Landwirtschaft muss strukturiert werden nach kulturlandschaftlichen und ökologischen Kriterien sowie unter dem Gesichtspunkt der Naherholung."

 

45

"Es besteht der Wunsch, die Flächen des Kleingartenvereins „Gartenfreunde Bergedorf-West (Klg. 621)“, die von einer 110 kV Leitung überspannt werden, nach Möglichkeit zu erhalten. Sofern das Zusammenwachsen des neuen Stadtteils mit Bergedorf-West als städtebauliche Idee verfolgt wird, sind Lösungsvorschläge für eine Neuordnung der Flächen des Kleingartenvereins zu unterbreiten."

6.4.

46

"Aufgabenstellung: Oberbillwerder soll kein sozial einseitiger Stadtteil werden, sondern alle Bevölkerungsgruppen ansprechen und vielen Menschen aus vielfältigen sozialen Milieus attraktive Wohnungen und Lebensverhältnisse bieten. Deshalb sollen in Oberbillwerder sowohl öffentlich geförderte Wohnungen, frei finanzierte Geschosswohnungen, Eigentumswohnungen als auch moderne urbane Reihen- und Einfamilienhäuser entstehen. Dabei ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Endnutzer oberstes Ziel, welches auf jede Wohnungsbautypologie anzuwenden ist. Die Erfüllung der Anforderungen und Bedürfnisse unterschiedlicher Generationen und Bevölkerungsgruppen sind der Schlüssel für einen durchmischten, lebendigen Stadtteil, der unterschiedliche Formen der Eigentumsbildung, des genossenschaftlichen Wohnens, des Mietwohnungsbaus und einen hohen Anteil an Baugemeinschaften enthält.
Innerhalb aller Quartiere ist eine feinkörnige Mischung an Typologien und Eigentumsformen vorzusehen, die auch serielles und kostengünstiges Bauen einschließt. Im Hinblick auf wohnungspolitische Prioritäten sollen vielfältige Wohnungsbautypologien und Eigentumsformen im Stadtteil möglichst ebenso gut gemischt sein, wie die Anordnung wohnungswirtschaftlichen und sozialen Trägerstrukturen.
Die geförderten Mietwohnungsanteile (1. und 2. Förderweg, inkl. Anteile für vordringlich Wohnungssuchende) sollten maximal 30 33 % nicht übersteigen betragen. In dem Segment des frei finanzierten Mietwohnungsbaus, welcher einen Anteil von ca. 30 % hat, ist auch ein angemessener Anteil von bezahlbaren preiswerten Wohnungen (Zielmiete 2017: etwa 8 Euro je m2 nettokalt) vorzusehen. Ferner ist ein angemessen hoher Anteil von Wohntypologien im Eigentumssegment von ca. 40 % vorzusehen. Dieser Anteil beinhaltet Eigentumsformen wie beispielsweise Eigentumswohnungen im Geschosswohnungsbau (ca. 20%), moderne Formen von Reihenhäusern und Townhouses (ca. 15%) und verdichte Einfamilienhäuser und Stadthäuser (ca. 5%). Dies ist in der städtebaulichen Struktur (Gebäudetiefen) angemessen zu berücksichtigen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Endnutzer stellt eine Grundforde- rung dar, die auf jede Wohnungsbautypologie anzuwenden ist."

 

47

"In Teilgebieten sind auch barrierefreie Wohntypologien über das Maß der gesetzlichen
Regelungen hinaus vorzusehen."

 

47

"Da sich Baugemeinschaften erfahrungsgemäß in hohem Maße nachbarschaftlich engagieren und auf die Entwicklung kleinteiliger Milieus positiven Einfluss nehmen, wird quer zu den unterschiedlichen Finanzierungsformen ein Baugemeinschafts- Anteil von bis zu 20 % des gesamten Wohnungsbaus angestrebt. Die Baugemeinschaften sollen überwiegend in drei bis fünf Gebieten/ Quartieren deutlich profiliert und räumlich zugeordnet werden.Auf Grund der besonderen Lage des neuen Stadtteils können auch thematische Schwerpunkte das Interesse von Baugemeinschaften wecken, die planerisch berücksichtigt werden sollten. (z.B. horse und housing / Wohnen mit Pferden, urban gardening / Wohnen und Selbstversorgung aus dem Hausgarten / Hausacker, Wohnen mit Sportangeboten vor der Haustür, etc.). Der Vorteil der Bündelung von Baugemeinschaften besteht neben der thematischen Orientierung auch in der Möglichkeit, Gemeinschaftsräume gemeinsam zu nutzen und damit räumliche Synergien und qualitative Differenzierung zu ermöglichen. Dennoch können auch vereinzelt noch Baugemeinschaften an anderen Orten vorgesehen werden.
Die größte Wohnungsnachfrage besteht im Bereich der jungen Familien mit (Vorschul-)Kindern, der jungen und älteren Single-Haushalte und der „Empty-nester“ (wenn die Kinder aus dem Haus sind).
Es wird daher eine explizit kinderfreundliche und nachbarschaftsbezogene Planung erwartet.
Die Planung soll dabei auch Raum lassen für die Ideen der Baugruppen in Bezug auf Gestaltung, Nutzungsmischung, Freiflächen und experimentellen Wohnungsbau. Auch autofreies Wohnen ohne Nutzerstellplätze kann ermöglicht werden."

 

48-49

"Auf privaten Flächen sind mindestens folgende Module für das Bausteinsystem eines verlässlichen Mobilitätsangebots einzuplanen: Der Stellplatzschlüssel liegt bei 0,4 – 0,56. Privates (und öffentliches Parken) sollt vorzugsweise in Quartiersgaragen (mit Ausnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen) erfolgen, wenn ein realistisches Betriebssystem und eine angemessene Nutzerreichbarkeit sichergestellt werden können. Unerlässlich ist die Bereitstellung attraktiver ebenerdiger Fahrradabstellplätze (auch für Lastenräder, Anhänger, E- Bike-Ladestationen) beispielsweise in den Erdgeschossflächen. Darüber hinaus sind Mobilitätsstationen mit E-Ladestationen, Car-Sharing-Systeme und Lieferlogistik /Packstationen (City-Hub) und Synergien durch Multicodierung (z.B. in den Quartiersgaragen) vorzusehen, unter der Maßgabe der Berücksichtigung des obersten Ziels der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Der Stadtteilentwicklungsprozess soll durch die frühzeitige Etablierung eines Quartiersmanagements flankiert werden. , und somit auch nichtflächenrelevante Aspekte wie z.B. Mieter- / Jobticket, Neubürgerpakete oder Mobilitätsfonds abgedeckt werden. Weitergehende Vorschläge hierfür werden begrüßt."

6.5.

49

"Bei angenommenen 6-8.000 6.000-7.000 Wohnungen ist von drei Schulstandorten (d.h. zwei Grundschulen und einem Schulcampus mit Stadtteilschule und Gymnasium)"

 

49

Anfügen nach ersten Absatz: "Flächen für medizinische Versorgung (Ärzte, Pflegedienste Physios etc) sind auch für die Mitversorgung von Neuallermöhe einzuplanen."

 

50

"Weitere Sportangebote, insbesondere ein Schwimmbad mit separatem Reha-Becken, kombiniert mit anderen Stadtteileinrichtungen, ist wünschenswert."

 

50

"Diese beinhalten eine zentrale öffentliche Sportanlage mit zwei Großspielfel- dern sowie die für den schulischen Betrieb notwendigen leichtathletischen Anlagen (keine normierte 400 m-Rundlaufbahn), Funktionsgebäude und eine Stellplatzanlage."

 

50-51

"Der Stadtteil benötigt darüber hinaus zielgruppenspezifische Einrichtungen, z.B. für Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studierende, Familien und Senioren. Bei 6-8.000 6.000 - 7.000 Wohneinheiten sind rechnerisch 16 Einrichtungen für die offene Kinder- und Jugend- arbeit seinschließlich Familienförderung einzuplanen, vorwiegend eingepasst in die bauli- che Struktur und unter vorrangiger Einbeziehung der Erdgeschosszonen. Schon zu Beginn sind Hausgemeinschaften für pflege- und assistenzbedürftige Menschen vor- zusehen. Die neu zu schaffenden Einrichtungen sollen keine Konkurrenz zu beste- henden Einrichtungen in Neuallermöhe und Bergedorf-West darstellen.
Bei der Dimensionierung der Flächen und Einrichtungen für Nahversorgung und Gastronomie ist die Situation in den benachbarten Quartieren und Stadtteilen zu be rücksichtigen. Zu großzügig dimensionierte Flächen haben zum Teil Leerstand bzw. niedrigschwellige Nutzungen ausgelöst.Dieser Effekt soll in Oberbillwerder unbedingt vermieden werden. Daher bedarf die Zonierung der Die Nutzung von Erdgeschosszonen für soziale, religiöse und gewerbliche Zwecke bzw. die Ausweisung von Mischnutzungszonen bedarf besonderer Sorgfalt."

 

51

"Unter Einbeziehung der Stärken und Schwächen der Zentrumsfunktion des Fleetplatzes in Neuallermöhe-West ist ein Konzept für ein Stadtteilzentrum in Oberbillwerder zu erarbeiten.
Das Stadtteilzentrum ist ko-creativ von und mit den Bürgerinnen zu planen. Das gleiche gilt für die Freiräume im Quartier. Orientierung gibt der Planungsprozess für den Park in der Mitte Altona.
Darüber hinaus sind Flächen vorzusehen (z.B. für religiöse Nutzungen), die derzeit noch nicht definiert sind, aber städtebaulich erkennbar ausgebildet werden sollen."

6.6.

52-53

"Die Ausweisung von Bereichen, in denen die Erdgeschosszonen, vorrangig publikumswirksame, gewerbliche und soziale Funktionen übernehmen wird erwartet. Insbesondere im Hinblick auf den periodischen Bedarf sind die Stärken und Schwächen des Nahversorgungszentrums am Fleet-Platz in Neuallermöhe-West in die strategischen Überlegungen einzubeziehen. Es ist sicherzustellen, dass mit der Planung und Realisierung der neuen Einkaufszentren keine erheblichen negativen Effekte auf andere im näheren Umkreis befindliche Nahversorgungszentren ausgelöst werden."

6.7.

53-54

"Die Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs wird häufig mit Freiheit und Selbstbestimmung assoziiert und gilt immer noch als ein gesellschaftlich anerkanntes Statussymbol. Doch die Zeiten beginnen sich, wenn auch in Bergedorf langsamer als in anderen Innenstadtquartieren, zu ändern. Andere Werte gewinnen vor allem in der jüngeren Generation an Bedeutung. Das Fahrradfahren ist auch in Hamburg auf dem Weg vom Freizeitgefährt zum alltäglichen Fortbewegungsmittel zu werden. Die ehrgeizigen Ziele des Senats zur Radverkehrsstrategie sind ein zielführender Schritt zu mehr Mobilitätsgerechtigkeit. Die verkehrstechnische Anbindung des neuen Stadtteils und die Entwicklung von innovativen sowie realistisch umsetzbaren Mobilitätskonzepten sind gegenwärtig größte Herausforderungen bei der Planung von Oberbillwerder. Das Gelingen derartiger Konzepte ist gleichzeitig eine grundlegende Voraussetzung für das Gelingen des gesamten Stadtteils. Die Anbindung des ÖPNV, die Stellung der Kfz- und Fahrradnutzung und die Anbindung an das Straßen-, Rad- und Fußwegenetz müssen den Ansprüchen der zukünftig in Oberbillwerder lebenden Menschen gerecht werden. Sie müssen aber auch so geplant und entwickelt werden, dass die angrenzenden Quartiere nicht erheblich negativ beeinflusst werden. Ferner müssen auch gegenwärtige Mobilitätsentwicklungen (Wandlung der Mobilitätsgewohnheiten, Abnahme des Stellenwertes des privaten KfZ, etc.) berücksichtigt werden."

 

54

"Um 6.000 - 7.000 Wohneinheiten in dem neuen Stadtteil zu realisieren, ist ein innovatives Mobilitätskonzept und die Optimierung des ÖPNV Voraussetzung."

 

54

"(...) auf der Linie S21 gesteigert werden. Ziel ist, dass im Zuge der baulichen Realisierung des neuen Stadtteils Oberbillwerder auch eine Erhöhung des Fahrtaktes der S2/21 umgesetzt wird."

 

 

Für die Busverbindungen ins Bergedorfer Zentrum und ebenso in die
angrenzenden Quartiere sind Vorschläge zur Streckenführung zu unterbreiten.
Der Stadtteil soll durch Buslinien so erschlossen werden, dass mit der Streckenführung die Verknüpfung mit den anderen Stadtteilen erreicht wird."

 

54-55

"Oberste Prämisse zur Förderung einer klimafreundlichen Mobilität ist die Reduzierung der Nutzung privater Kraftfahrzeuge. Ziel ist es, den MIV-Anteil auf bis zu 20 % zu reduzieren. Deshalb soll ein Modal Split Zielwert 30 - 40 für den motorisierten Individualverkehr erreicht und Der Stellplatzschlüssel soll auf 0,4 - 0,56 je Wohneinheit ausgelegt werden. Das private und öffentliche Parken soll  ist vorzugsweise über Quartiersgaragen zu gewähr- leisten (mit Ausnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen, die wohnungsnah zu schaffen sind) erfolgen, wenn ein realistisches Betriebssystem und eine angemessene Nutzerreichbarkeit sichergestellt werden können. Ausnahmen sind beispielsweise für mobilitätseingeschränkte Personen zulässig. [...]
Auf den privaten Flächen sind barrierefrei und komfortabel zugängliche, in der Regel ebenerdige Fahrradabstellflächen ebenso einzuplanen wie Mobilitätsstationen (Details vgl. Pkt. 6.4 letzter Absatz). Die Zahl und Qualität der Abstellplätze soll über das heute in Hamburg gängige Maß hinausgehen und zukünftige Wachstumspotenziale abdecken. Die Abstellplätze sind den Hauseingängen zuzuordnen, um kurze Wege zu sichern.
Für den Kfz-Verkehr hat die Voruntersuchung bei angenommenen 6- 8.000 6.000 - 7.000 Wohneinheiten die zwingende Erforderlichkeit von drei zweispurigen Anbindungen für Kraftfahrzeuge ergeben.

 

55

"Für den Kfz-Verkehr hat die Voruntersuchung bei angenommenen  6.000 -7.000 Wohneinheiten die zwingende Erforderlichkeit von drei zweispurigen Anbindungen für Kraftfahrzeuge ergeben: im Westen (an den Mittleren Landweg) im Nord-Osten (an den Ladenbeker Furtweg) und im Süd-Osten (an den Nettelnburger Landweg).
Von den teilnehmenden Büros wird erwartet, dass sie bei ihren Planungen die Funktionsfähigkeit der äußeren Verkehrserschließung mit berücksichtigen. Dies beinhaltet zum einen, dass sich der Verkehr ausgewogen verteilen soll, und zum anderen, dass die jeweils angrenzenden Quartiere durch die Verkehrserschließung nicht erheblich belastet werden sollen. Dies ist sowohl im Wettbewerbsbeitrag nachzuweisen, als auch im Dialogprozess näher zu begutachten."

6.8.

56

"Das grundlegende Ziel ist eine weitestgehend klimaneutrale Energieversorgung. Es wird angestrebt, die Wärmeversorgung des neuen Stadtteils Oberbillwerder sowie von Neuallermöhe unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots mit regenerativen Energien und unter Einbeziehung eines größtmöglichen Anteils von Solarthermie zu realisieren. Dies ist jedoch abhängig von einem wirtschaftlich tragfähigen Betriebssystem."

6.8.

57

"Unabhängig von den spezifischen Energieversorgungslösungen ist die Nutzung eines Wärmenetzes (ggf. LowEx) als wichtige Infrastruktur vorzusehen. Das Energiekonzept umfasst sieht vor, den Strombedarf Energiebedarf soweit wie möglich und kostenverträglich durch auf den Gebäudedächern und ggf. an den Fassaden installierte thermische Solar- und Photovoltaikanlagen zu decken, unter der Maßgabe der Berücksichtigung des obersten Ziels der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Sollte diese Form der Stromerzeugung über den durchschnittlichen Energie- und Betriebskosten liegen, die für Wohnungsbauten in Hamburg üblich sind, ist ein herkömmlicher Anschluss an das Stromnetz vorzusehen. Die teilnehmenden Büros sind bei der Wahl dieser Stromerzeugung zwingend dazu angehalten, entsprechende Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für an Fassaden installierte thermische Solar- und Photovoltaikanlagen, welche in besonderen städtebaulichen Quartieren an den Gebäuden berücksichtigt werden können.
Die Mehrfachnutzung mit z.B. Dachbegrünung und Aufenthaltsmöglichkeiten ist vorzusehen und gestalterisch zu bedenken. Die Herausforderung besteht darin, geeignete Solaraufstellmöglichkeiten, unter der Maßgabe, dass die baulichen Anlagen zu keiner negativen städtebaulichen Einflussnahme führen, für einen möglichst hohen Deckungsgrad der Wärmeversorgung sicherzustellen. Primäres Ziel Gewünscht ist es, die Solarkollektoren auf Freiflächen in der Umgebung außerhalb des Planungsgebiets zu installieren."

 

58

"Erdkollektoren, die sich ggf. für eine Mehrfachnutzung mit Parkanlagen oder landwirtschaftlicher Nutzung eignen). Im Rahmen eines stadträumlich überzeugenden Konzepts soll die Ausrichtung und Orientierung von Gebäuden auch im Hinblick auf passive Solarnutzung beachtet werden. Die Ausrichtung und Orientierung der Gebäude ist auch möglichst günstig im Hinblick auf die passive Solarnutzung zu entwerfen. Gebäude sollen hocheffizient und mit einem günstigen A / V-Verhältnis konzipiert sein.
Die lokale Wärmeproduktion ist prioritär zur lokalen Stromproduktion zu betrachten. Das Wärmenetz soll durch eine Kombination aus mit Wärmepumpen aufbereiteter Umweltwärme (Schmutzwassersiele, Frischwasser-Hauptleitung oder auch Nutzung industrieller Abwärme) und Solarthermie gespeist werden. Für die Müllentsorgung sind ein flächendeckendes Angebot von haushaltsnahen Entsorgungslösungen der vier Hamburger Abfallfraktionen sowie dezentrale
Depotcontainerstandplätze erforderlich. Die Hamburger Stadtreinigung empfiehlt ein flächendeckendes Entsorgungssystem über Unterflurbehälter."

6.9.

59

„Ein ausreichend breiter Naturkorridor zwischen dem neuen NSG
Allermöher Wiesen und dem NSG Boberger Niederung ist zu erhalten.“ Damit ein ausreichend breiter Naturkorridor zwischen dem neuen NSG Allermöher Wiesen und dem NSG Boberger Niederung erhalten bleibt, wird dieser Teilbereich von der Entwicklung Oberbillwerders ausgenommen, wenn sichergestellt werden kann, dass das Baugebiet an anderer Stelle in gleichem quantitativen Umfang erweitert werden kann, damit die vorgesehene quantitative Flächenkulisse erhalten bleibt.  Im Westen bildet in etwa die Linie vom westlichen Ende des Felix-Jud-Rings bis etwa zur Liegenschaft des Flurstücks 1599 die Abgrenzung.

6.9.

60

"Aufgrund der hohen Grundwasserstände (und des Konzeptes der Quartiersgaragen) sollen Tiefgaragen nach Möglichkeit vermieden werden."

6.10.

62

"Dabei ist die vorgegebene Bruttogrundfläche für Wohnen (700.000 - 800.000 600.000- 700.000 m2) im Rahmen des Entwurfes so weit wie möglich zu qualifizieren und der Erschließungsaufwand möglichst gering zu halten."

 

62

"Das bedeutet vor allem eine angemessene Ausnutzung der Flächen; des Weiteren die Orientierung an Mindestmaßen, die Vermeidung einseitiger Erschließungen und Wendehämmer sowie eine flächensparende Oberflächenentwässerung.
Sämtliche Folgekosten für die öffentliche Hand und die zukünftigen Bewohner sind in der Wirtschaftlichkeitsberechnung einzubeziehen."

6.11.

63

"Hierzu kann die Konzeption eines Gestaltungsleitfadens für die freiraumplanerische und bauliche Entwicklung ebenso zählen wie innovative immobilienwirtschaftliche Vergabeinstrumente für Grundstücke, spezifische Managementsysteme (z.B. Quartiersmanagement, Managementinstrumente zur Belebung von Erdgeschosszonen, Regenwassermanagement, etc.) und insbesondere Vorschläge für die frühzeitige Einbeziehung der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner."

6.12.

63-64

"Die angestrebte Dichte von 6.000 - 8.000 6.000 - 7.000 Wohneinheiten trägt dem Wunsch einer flächensparenden Planung Rechnung und bildet zudem eine kritische Masse, um wesentliche qualitätssteigernde Effekte bezogen auf Mobilitätsangebote, ein autarkes Nahwärmenetz sowie eine lebendige Nutzungsmischung zu etablieren. Die ange- strebte Dichte wird jedoch von einigen Akteuren auch kritisch bewertet. Zum einen wird mit einer hohen städtebaulichen Dichte häufig eine unausgewogene soziale Mischung und die Bildung von sozialen Brennpunkten gleichgesetzt. Dies liegt sicher daran, dass in den umgebenden Stadtteilen in den höchsten und dichtesten Bautypo- logien ein überhöhter Anteil an öffentlich geförderten Mietwohnungen mit einem ho- hen Anteil an Bürgern mit Migrationshintergrund zu finden ist. Ein Ansatzpunkt in der Planung könnte daher gerade in einer Umkehr liegen in dem Sinne, dass diese Typo- logien für Eigentumserwerb geplant werden. Zum anderen wird bezweifelt, dass mit dieser Dichte ausreichend einkommensstabile Zielgruppen angesprochen werden. Es wird unterstellt, dass diese Zielgruppen überwiegend klassische Eigentumsfor- men, d.h. das freistehende Einfamilienhaus oder Doppelhaus, nachfragen. Um die- sen Einschätzungen entgegen zu wirken, wäre es von Vorteil, passende und an- dernorts realisierte Typologien für eigentumsfähige Wohnformen in verdichteter Bauweise beispielhaft zu verwenden. Im Vordergrund könnten stark individualisierte Hybridformen zwischen Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern stehen."

 

64

"Eine angemessene Flächenausnutzung, wie von der Senatskommission vorgegeben, erfordert eine angemessene hohe bauliche Dichte, ausreichende Flächen für Grün- und Freiflächenversorgung, Regenwassermanagement, für die energetische Versorgung, Sozial- Bildungs- Sport- und Kultureinrichtungen, Arbeitsstätten und Gewerbe sowie für die erforderliche technische Infrastruktur. Hinzu kommen die Erfordernisse der Landwirtschaft, des Biotop- und Artenschutzes und die Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen."

 

64

"Es existieren nur wenige gegenwärtige, zeitgemäß gute Beispiele neuer Quartiere oder Stadtteile, bei denen es gelungen ist, eine lebendige Vielfalt nicht nur zu planen, sondern auch zu realisieren."

7.11.

72 - 73

SPD und CDU je zwei Vertreter, Grüne und Linke je ein Vertreter

Immobilienwirtschaftliches Gremium (zu Sachverständige)
- 2 1 Wohnungsbauverbände (VNW, BFW, IVD)
- 3 2 lokal engagierte Wohnungsbauunternehmen
- 1 Mitglieder des Konsortiums (bestehend aus Baugenossenschaften, 1 frei
Wohnungsunternehmen, 1 SAGA
- 1 Baubetreuer Baugemeinschaften
- 2 gewerbliche/einzelhandelsbezogene Unternehmen (noch in Abstimmung mit HWF)

7.11.

73

Sachverständige (ohne Stimmrechte)

 

 

 

 

 

Legende:
Durchgestrichen: Streichung aus bisherigem Auslobungsstand
rot und fett: Neu einzufügen in die Auslobung

 

 

 

Anhänge

---