Ausgleichsmaßnahme Altengamme für BPLan Moorfleet 16
In der letzten Sitzung des Regionalausschusses (16.1.2024) wurde das Vorhaben der BUKEA „Ausgleichmaßnahme Altengamme für Bebauungsplan Moorfleet 16" (Drs. 21-1963) vorgestellt. Es handelt sich hierbei um die Herstellung artenreichen Feuchtgrünlands durch Renaturierung des degradierten Niedermoorstandorts, die Entwicklung neuer Trockenlebensräume sowie die Anlage von Gewässern zur Förderung verschiedener Amphibienarten.
Einige Fragen bleiben leider offen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
Die festgesetzte Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Moorfleet 16 in Altengamme beträgt
12.500 m².
2. Ist vorgesehen, dieses Gebiet zu umzäunen?
Die Flurstücke 3163, 195 und 3167 werden bereits als Grünland genutzt und sind seit vielen Jahren umzäunt. Das Flurstück 3166 (ehemals nördlicher Teil des Flurstücks 197) ist zukünftig gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Moorfleet 16 extensiv zu beweiden und muss entsprechend umzäunt werden.
Bei den Ausgleichsflächen in Altengamme handelt es sich nicht um ein Naturschutzgebiet. Die
Festsetzungen des Bebauungsplan Moorfleet 16 sehen keine öffentliche Nutzung der
Ausgleichsflächen vor
Nein.
5. Mussten für die Umsetzung der Maßnahme Grundstücksflächen angekauft werden?
Wenn ja, in welcher Größe und welche Kosten sind hierdurch entstanden?
Nein.
6. Welche Kosten werden für die Umsetzung der Maßnahmen veranschlagt?
Die Baukosten für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen in Altengamme betragen
voraussichtlich etwa 70.300 €.
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Lageplan Ausgleichflächen B-Plan Moorfleet 16 in Altengamme