21-2034

Aufwertungen des Sachsentors durch Zwischennutzungen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.04.2024
Ö 11.11
Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Pelch, Emrich, Capeletti, Froh und CDU-Fraktion

 

Die beiden ehemaligen Karstadt Flächen führen durch den Abriss, die daraus entstandene Baulücke am Bergedorfer Markt und den Leerstand Karstadt Gebäude Sachsentor zurzeit  zu einer Verödung zwischen dem nordwestlichen und dem östlichen Teil des Sachsentors.  Bis zur Erstellung neuer Gebäude auf beiden Grundstücken wird es noch längere Zeit dauern, ebenso bis Projekte aus dem Innenstadtkonzept und dem RISE-Fördergebiet umgesetzt werden. Diese Zeit gilt es durch Ideen für mehr Belebung zu überbrücken. Dazu gehört auch, einfach einmal Ideen auszuprobieren.

 

Eine zunächst zeitlich begrenzte Genehmigung für die Aufstellung von mehreren kleinen Verkaufscontainern vor den ehemaligen Karstadt Häusern könnte zur Belebung der Bergedorfer Innenstadt beitragen und als Pilotprojekt für ein lebendigeres Zentrum initiiert werden, das bei Erfolg ggf. auch auf andere Standorte ausgeweitet werden kann. Auch kleinere Anbieter können den Standort testen und bei erfolgreicher Zwischennutzung langfristig am Standort mit einem Geschäft verbleiben. Zudem wirken aufgestellte Verkaufsflächen dem Bild des Leerstands entgegen, die Angebotsvielfalt kann erweitert werden und die Kosten könnten mit Mitteln aus dem RISE-Fond attraktiv gestaltet werden.

 

Verkauft werden kann hier alles, was sich mit den Angeboten der Wochenmarkthändler und der umliegenden Geschäfte nicht überschneidet, zum Beispiel Kunsthandwerk. Auch gastronomische Angebote sind denkbar.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
 

Die Bezirksamtsleiterin wird ersucht,

 

  1. durch das zuständige Fachamt zu prüfen, welche Flächen für ein Pilotprojekt für die Aufstellung von Verkaufsflächen zur Verfügung stünden, für die eine zunächst zeitlich begrenzte Sondernutzungsgenehmigung in Aussicht gestellt werden kann.

 

  1. prüfen zu lassen, welcher Zeitraum sich in diesem Jahr für ein Pilotprojekt anbietet, sodass kein Interessenkonflikt mit dem Weihnachtsmarkt und weiteren Nutzungen entsteht.

 

  1. prüfen zu lassen, welche Waren und Produkte hier angeboten werden könnten, welche sich mit dem Angebot der Wochenmarkthändler und der umliegenden Geschäfte möglichst nicht überschneiden.

 

  1. sich mit dem WSB und dem örtlichen BID konzeptionell abzustimmen.

 

  1. dem Wirtschaftsausschuss vor der Sommerpause über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Anhänge

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