21-0296.01

Aufstellung von Sportgeräten im Schlosspark

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11.03.2020
Sachverhalt

Das Bezirksamt hat in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutzamt geprüft, ob Kraftsportgeräte im Schlosspark an Stelle des Bodenschachfeldes aufgestellt werden können. Dabei wurde festgestellt, dass diese Art der Nutzung nicht dem Charakter einer denkmalgeschützten Gartenanlage entspricht. Hingegen ist das Schachspiel eine geeignete Form der Betätigung.

 

Für die körperliche Fitness wird es neben den Bewegungsinseln am Wiesnerring und am Allermöher See im Frühjahr eine weitere Bewegungsinsel in der Grünanlage Hermann-Löns-Höhe/Sternwarte geben.

 

Die Kosten beispielsweise für eine Bewegungsinsel liegen bei rund 70.000 €.

 

Petitum/Beschluss

Der Umweltausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine