Attraktivitätssteigerung im Sachsentor durch Zwischennutzungen
Letzte Beratung: 29.08.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.2
Antrag
der BAbg Pelch, Capeletti, Emrich, Froh und Fraktion der CDU
Gündogan, Kramer und Fraktion der SPD
Die beiden ehemaligen Karstadt Flächen führen durch die entstandene Baulücke am Bergedorfer Markt und den Leerstand des Karstadt Gebäudes im Sachsentor zurzeit zu einer Verödung zwischen dem nordwestlichen und dem östlichen Teil des Sachsentors. Bis zur Erstellung neuer Gebäude auf beiden Grundstücken wird es noch längere Zeit dauern, ebenso bis Projekte aus dem Innenstadtkonzept und dem RISE-Fördergebiet umgesetzt werden. Diese Zeit gilt es durch Ideen für mehr Belebung zu überbrücken. Dazu gehört auch, einfach einmal Ideen auszuprobieren, wie zum Bsp. die gerade umgesetzte große Sandkiste vor Karstadt.
Eine zunächst zeitlich begrenzte Genehmigung für die Aufstellung von mehreren kleinen einheitlichen Verkaufsbuden vor den ehemaligen Karstadt Häusern könnte zur Belebung der Bergedorfer Innenstadt beitragen und als Pilotprojekt für ein lebendigeres Zentrum initiiert werden, das bei Erfolg auch auf andere Standorte ausgeweitet werden kann. Auch kleinere Anbieter können den Standort testen und bei erfolgreicher Zwischennutzung langfristig am Standort mit einem Geschäft verbleiben. Zudem wirken aufgestellte Verkaufsflächen dem Bild des Leerstands entgegen, die Angebotsvielfalt kann erweitert werden und die Kosten könnten mit Mitteln aus dem RISE-Fond attraktiv gestaltet werden.
Verkauft werden kann hier alles, was sich mit den Angeboten der Wochenmarkthändler und der umliegenden Geschäfte nicht überschneidet, zum Beispiel Kunsthandwerk und regionale Produkte, auch gastronomische Angebote sind denkbar.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksamtsleiterin wird ersucht,
a) welche Flächen für eine temporäre Erprobungsphase für die Aufstellung von Verkaufsflächen zur Verfügung stünden, für die eine zeitlich begrenzte Sondernutzungsgenehmigung in Aussicht gestellt werden kann.
b) welcher Zeitraum sich in diesem und dem nächsten Jahr für solch eine Erprobungsphase anbietet, sodass kein Interessenkonflikt mit dem Herbst- und Weihnachtsmarkt und weiteren Nutzungen entsteht.
c) welche Waren und Produkte hier angeboten werden könnten, welche sich mit dem Angebot der Wochenmarkthändler und der umliegenden Geschäfte möglichst nicht überschneiden.
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