Armut in Bergedorf - Antwort
Letzte Beratung: 09.09.2025 Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Ö 4
mit dem Auskunftsersuchen Armut in Bergedorf - Drs. 22-0185 - hat die Bezirksversammlung Bergedorf folgendes Anliegen dargestellt:
Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit ist eine der zentralen Herausforderungen für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie verwundbar viele Bürgerinnen und Bürger gegenüber Krisen sind, sei es durch die Corona-Pandemie, steigende Inflation oder die Energiekrise. Diese Krisen haben insbesondere Menschen mit geringem Einkommen getroffen und stellen eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt dar.
Der Hamburger Senat hat diese Problematik frühzeitig erkannt und über Jahre hinweg eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Armutsgefährdung in der Stadt zu reduzieren. In allen Politikfeldern wurde intensiv daran gearbeitet, die Lebensrealitäten der Menschen zu verbessern und eine soziale Infrastruktur zu schaffen, die auf die unterschiedlichen Lebenslagen, abgestimmt ist. Besonders hervorzuheben sind hierbei die umfangreichen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und zur Förderung der beruflichen Qualifikation.
Hamburg verfügt heute über ein engmaschiges Netz an sozialen und gesundheitlichen Beratungsstellen, Schul- und Suchtberatungsangeboten sowie Bildungsinitiativen, die insbesondere benachteiligten Stadtteilen und Menschen zugutekommen. Durch gezielte Förderprogramme wie das „Startchancenprogramm“ wird zudem sichergestellt, dass Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen in den Schulen optimal gefördert werden. Auch die Wohngeldreform und die Preisbremsen für Energie zeigen, dass der Senat auf die aktuellen Herausforderungen adäquat reagiert hat.
Mit diesem Auskunftsersuchen möchten wir uns über den aktuellen Stand in Bergdorf informieren und herausfinden, wie der Bedarf in unserem Bezirk ist.
Wir fragen deshalb:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Auskunftsersuchen, unter Einbeziehung der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wie folgt Stellung:
Armutsgefährdungsquoten werden nur hamburgweit und nicht nach Bezirken gebildet. Im Übrigen verfolgt der Senat zur Vermeidung von Armut den Lebenslagenansatz. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Teilhabe sind als wesentliche Ziele in allen relevanten Politikfeldern des Senats verankert. Der Lebenslagenansatz beinhaltet nicht ausschließlich ökonomische Faktoren, sondern zielt auf umfassende Teilhabe und Chancengerechtigkeit in Bereichen wie Bildung, Wohnen, Gesundheit, Altern, Arbeitsmarktintegration und Zuwanderung ab. Die Politik des Senats ist darauf ausgerichtet, den sozialen Zusammenhalt in allen Bereichen zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, unterhält der Senat eine umfassende und ausdifferenzierte, auf die verschiedenen lebenslagenbedingten Bedarfe ausgerichtete soziale Infrastruktur, die ganz überwiegend Menschen mit geringem Einkommen adressieren.
Hilfsweise können die Ergebnisse des Sozialmonitoring herangezogen werden. Anhand von sieben Aufmerksamkeitsindikatoren[1] wird für jedes Statistische Gebiet ein Statusindex (hoch, mittel, niedrig und sehr niedrig) gebildet. Über den Zeitablauf kann die Entwicklung verfolgt werden.
Siehe https://www.hamburg.de/resource/blob/935356/32b5507b85dcdf65dfd2a698aa5925f5/d-sozialmonitoring-bericht-2023-anhang-data.pdf-. Zu den Ergebnissen siehe Frage 9.
In dem Bezirk Bergedorf sind folgende Schulen am Startchancen-Programm beteiligt:
Grundschulen
Stadtteilschulen
Berufsbildende Schulen
Das Programm startete zum 1. August 2024. Im Verlauf des sogenannten „Starterjahrs“ wird mit den Schulen gemeinsam die konkrete Ausgestaltung des Programms für jede Einzelschule erarbeitet. Dies betrifft auch die Planung der Zuweisung zusätzlicher Mittel und Ressourcen. Im Übrigen siehe Drs. 22/16965.
Die Soziale Beratungsstelle Bergedorf/Billstedt für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, mit den Angeboten: Längerfristige Beratung gemäß §§ 67 ff SGB XII (Beratung mit Bewilligung), Offener Beratung sowie Straßensozialarbeit hat weiterhin unverändert Bestand.
Erklärtes Ziel der Sozialbehörde ist es, für ratsuchende Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in einer Überschuldungssituation befinden, Beratungsmöglichkeiten in Hamburg anbieten zu können, welche wirksame Hilfe leistet und die von Ver- und Überschuldung belasteten Personen nachhaltig bei der Überwindung ihrer Probleme unterstützt.
Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Aufgrund der steigenden Komplexität der Problemlagen vieler ratsuchender Menschen ist eine effektive Vernetzung mit unterschiedlichen Beratungsstellen (wie z.B. Sucht- oder Lebenslagenberatung) gelebte Praxis.
In jedem Bezirk ist mindestens eine Schuldnerberatungsstelle vorhanden. Die Ratsuchenden können die Beratungsstelle frei wählen (unabhängig vom Wohnsitz) und machen nach Rückmeldung der Beratungsstellen von diesem Wahlrecht aus persönlichen Gründen häufig Gebrauch.
Im Auftrag der Sozialbehörde unterhält hamburger arbeit GmbH seit 2018 in Bergedorf einen Standort der von der Freie und Hansestadt Hamburg geförderten Schuldner- und Insolvenzberatung.
Neben der für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlosen offenen Kurz- und Notfallberatung, stehen Ratsuchenden Angebote der weiterführenden allgemeinen Schuldnerberatung und der Insolvenzberatung zur Verfügung.
Aus Bergedorf werden kontinuierlich sinkende Wartezeiten für eine weiterführende Beratung gemeldet, sodass aus Sicht der Schuldner- und Insolvenzberatung nicht von einer steigenden Nachfrage auszugehen ist.
Die Entwicklung der Überschuldungssituation sowie der Anliegen der Ratsuchenden wird in gemeinsamen Gesprächsformaten regelmäßig ausgewertet, so dass im Bedarfsfall kurzfristig reagiert werden kann.
Um etwaigen negativen Überschuldungstendenzen entgegenzuwirken plant die Sozialbehörde zudem eine Anhebung der Einkommensgrenzen für eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung zu Beginn 2025, um mehr Ratsuchenden die Möglichkeit zu bieten, sich ohne Eigenanteil eine Schuldner- und Insolvenzberatung beanspruchen zu können.
Neben den konkreten Beratungsangeboten der Schuldner- und Insolvenzberatung werden im Bezirk Bergedorf regelmäßig offene Informationsveranstaltungen im Rahmen der Präventionsarbeit angeboten. Diese Veranstaltungen sind sozialraum- und zielgruppenorientiert durchgeführt: bsp. in Seniorenheimen, Jobcenter, etc.
Für die Haushaltsjahre 2025/2026 ist eine deutliche Erhöhung des Fördervolumens für die Schuldnerberatung und die Präventionsarbeit gemäßDrs. 22/16164 festgeschrieben.
Darüber hinaus haben Bürgergeldbeziehende die Möglichkeit, eine kostenfreie Gesundheitsberatung der hamburger arbeit GmbH in den Räumlichkeiten der Schuldnerberatungsstelle zu konsultieren.
Auch die unabhängige Sozialberatung hat am Standort Bergedorf des Jobcenters team.arbeit.hamburg den Regelbetrieb wieder aufgenommen und steht den Kundinnen und Kunden zweimal wöchentlich zur Verfügung.
Die Sozialbehörde hat unter Beachtung der Wahrung einer guten Haushaltsführung auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im Blick. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht wurden. Zuletzt ist im Doppelhaushalt 2023/2024 eine deutliche Erhöhung um rund drei Mio. Euro erfolgt. Die Mittel der Rahmenzuweisungen wurden umfänglich durch zusätzliche Mittel zur sozialräumlichen Integration von geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien (SIN) ergänzt.
Die Verantwortung für die Planung der Angebote der sozialräumlichen Infrastruktur obliegt den Bezirksämtern gemäß der entsprechenden Globalrichtlinien GR J1/2021 vom 21.12.2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/117510/79e9c186b0981e98be6abd648790ff20/data/globalrichtlinie-2016-1-kinder-und-jugendarbeit.pdf), GR J2/2022 vom 08.03.2022 (https://www.hamburg.de/resource/blob/37920/6709eec63374173650535f3ebb7275da/globalrichtlinie-2-2022-vom-8-3-2022-data.pdf) sowie GR J1/2023 vom 01.05.2023 (https://www.hamburg.de/contentblob/117550/ab25ddaedc8a21db2c94ba50abf30dad/data/globalrichtlinie-sozialraeumliche-angebote.pdf).
Im Doppelhaushalt 2025/2026 ist eine erneute Steigerung der Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe um insg. über 4,5 Mio. Euro gegenüber den entsprechenden Haushaltsansätzen 2024 vorgesehen. Gemäß Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft über den Haushaltsplan 2025/2026 sind für 2025 für den Bezirk Bergdorf in der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit 3.069 Tsd. Euro vorgesehen, was einer Steigerung gegenüber dem aktuellen Haushaltsansatz 2024 von 279 Tsd. Euro entspricht. Die Mittel für den Bezirk Bergedorf sind in 2026 weiter erhöht worden auf 3.162 Tsd. Euro. Für die Rahmenzuweisung Förderung der Erziehung in der Familie sind die Mittel in 2025 auf 985 Tsd. Euro und in 2026 auf 1.014 Tsd. Euro erhöht worden.
Soweit sich unterjährig Mehrbedarfserfordernisse ergeben (zum Beispiel durch steigende Energiekosten, flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe), werden diese durch die Bezirksämter an die zuständige Fachbehörde gemeldet. Die Fachbehörde steuert für alle Bezirke gleichermaßen, inwieweit die Mehrbedarfe begründet sind und im Haushaltsvollzug Berücksichtigung finden können.
Die Versorgung von wohnungs- und obdachlosen Menschen wird auf Basis der Drs. 21/16901 stetig bedarfsgerecht weiterentwickelt. Dabei hat die zuständige Behörde die ganze Stadt im Blick. Der Senat hat dazu in zahlreichen SKA-Beantwortungen zu den Themen Straßensozialarbeit, Tagesaufenthaltsstätten, Beratungsstellen und Housing First umfassend und regelmäßig berichtet. Siehe hierzu Drs. 22/10771, 22/10775, 22/11464, 22/12111, 22/12172, 22/15683, 22/16336, 22/16797. Im Übrigen obliegt die Verantwortung für die Planung von Angeboten der sozialräumlichen Infrastruktur den Bezirksämtern.
Mit dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) fördert der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg lebendige stabile Quartiere und damit den sozialen Zusammenhalt in der Stadt. Es sichert Teilhabe und Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für alle in der ganzen Stadt. Unter dem Dach von RISE werden die Programme der Städtebauförderung zusammengefasst, mit dem Ziel, Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf städtebaulich aufzuwerten und sozial zu stabilisieren. Damit leistet der Senat einen Betrag, Hamburg als gerechte und lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln. In den RISE-Fördergebebieten wirddie Lebensqualität insbesondere durch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und soziale Infrastruktur sowie in das Wohnumfeld und in die Qualifizierung öffentlicher Plätze, Freiflächen und Grünanlagen verbessert.
Der Erfahrungs- und Bewegungsspielraum vieler Bewohnerinnen und Bewohner ist häufig auf das Wohnquartier ausgerichtet, so dass der infrastrukturellen Versorgung mit unterschiedlichen niedrigschwelligen Angeboten für die Bevölkerung vor Ort eine besondere Bedeutung zukommt. Vor allem für Kinder und Jugendliche stellt das Wohnquartier den Ort für alltägliche Erfahrungen dar und hat damit einen starken Einfluss auf deren Entwicklungschancen und -perspektiven. Junge Menschen sollen durch zielgruppenspezifische Angebote in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung unterstützt und Benachteiligungen abgebaut bzw. vermieden werden.
Im Bezirk Bergedorf sind aktuell folgende RISE-Fördergebiete festgelegt:
In folgenden RISE-Fördergebieten konnte die Gebietsentwicklung zuletzt Ende 2023 erfolgreich beendet werden:
Mit dem Projekt „PAuLA - Praktika, Arbeit und LernAngebote“ werden (langzeit-) arbeitslose Frauen in den RISE-Gebieten der Bezirke Bergedorf (Neuallermöhe, Bergedorf-West) sowie Harburg auf ihrem Weg in Beschäftigung und/oder Qualifizierung begleitet. Mit dem Projekt sollen während seiner Laufzeit vom 01.09.2023 bis 30.06.2026 insgesamt 215 Frauen im Bezirk Bergedorf erreicht und davon 25 in Arbeit vermittelt werden. Bis zum 17.12.2024 wurden für den Bezirk Bergedorf insgesamt 64 Teilnehmerinnen erreicht und davon 4 Frauen in Arbeit, 6 Frauen in schulische/berufliche Bildung und 2 Frauen in Qualifizierung vermittelt. Darüber hinaus konnte bei 13 Teilnehmerinnen die Beschäftigungsfähigkeit sowie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration erhöht bzw. verbessert werden. Das Projekt „PAuLA - Praktika, Arbeit und LernAngebote“ wird im Rahmen des Bundesprogramms BIWAQ (Bildung,Wirtschaft, Arbeit im Quartier) durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Die Sozialbehörde und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen kofinanzieren das Projekt.
Die Sozialbehörde fördert im Rahmen der „Task Force Abschlussorientierung“ fünf Stellen bei der Agentur für Arbeit Hamburg, die insbesondere an- und ungelernte Leistungsberechtigte im SGB III ansprechen und hinsichtlich einer beruflichen Qualifizierung beraten. Dabei konnte im Rahmen des Projektes die Anzahl der abschlussorientierten Schulungen signifikant gesteigert werden. Die Zielgruppe besteht dabei aus Personen, die arbeitslos- oder –suchend sind, die über keine abgeschlossene Ausbildung verfügen, oder mehr als vier Jahr nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben, zwischen 25 und 50 Jahren alt sind und über Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B1 verfügen. Insbesondere Kundinnen und Kunden mit mehreren Hemmnissen (wie z. B. Sprache u. Grundkompetenzen) profitierten von einer engen, persönlichen Begleitung im Beratungsprozess. Dieser beinhaltet vor der endgültigen Teilnahme an einer abschlussorientierten Maßnahme nicht selten auch vorbereitende Maßnahmen und damit individuelle Förderketten. Eine statistische Auswertung der Maßnahme speziell für Bergedorf liegt nicht vor.
Die Sozialbehörde hat mit verschiedenen Maßnahmen, teils direkt in Kooperation mit lokalen Trägern, gezielt auf die Förderung von beruflichen Qualifikationen in Hamburg hingewirkt. Programme wie der Weiterbildungsbonus PLUS und REACT-EU haben dazu beigetragen, den Zugang zu Qualifikationen zu erleichtern und langfristige Beschäftigungschancen zu schaffen. Auch Bergedorf hat davon profitiert, indem diese Angebote dort verfügbar waren und lokaleBedarfe berücksichtigt wurden.
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS unterstützte während der pandemiebedingten Einschränkungen Soloselbstständige im SGB II-Bezug, um ihre Selbstständigkeit zu sichern oder neue berufliche Perspektiven zu schaffen. Finanziert aus Mitteln des europäischen Krisenfonds REACT-EU, wurden bis zu 2.000 Euro für Qualifikationsmaßnahmen übernommen. Das Jobcenter team.arbeit.hamburg übernahm die Beratung und verwies an die P Plan: Personal gGmbH, die als Projektträger fungierte.
Ab 2025 wird der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS in ganz Hamburg fortgesetzt. Er richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Geringqualifizierte, ältere Arbeitnehmende, Teilzeitkräfte und Menschen in Minijobs. Das Programm umfasst Zuschüsse von bis zu 750 Euro, für Handwerksberufe bis zu 1.000 Euro, und erleichtert den Zugang zu Weiterbildungen in Branchen wie Pflege, Logistik und Handwerk. Solo-Selbständige und Kreative können weiterhin von spezialisierten Subprogrammen profitieren. Eine Koordinierungsstelle informiert hamburgweit über Angebote und stellt sicher, dass sie auch in Bergedorf erreichbar sind.
Zusätzlich stehen ab 2025 im Rahmen des ESF-Programms Hamburg Angebote zur aufsuchenden und nachholenden Grundbildung zur Verfügung. Diese richten sich speziell an gering literalisierte Menschen, auch in Betrieben, um Kompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern. Ziel ist es, Teilnehmende auf berufliche Weiterbildungen vorzubereiten und ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern. Diese Angebote stehen allen Hamburgerinnen und Hamburgern offen, auch in Bergedorf.
Das INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, moderne Arbeitsbedingungen zu gestalten und Weiterbildung zu fördern. Es wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie aus Mitteln des ESF Plus finanziert. Die Umsetzung erfolgt durch Arbeit und Leben Hamburg und die Bildungswerkstatt Handwerk Schleswig-Holstein (BWH-SH). Auch Unternehmen in Bergedorf profitieren von diesem Angebot, das gezielt zur Qualifikation der Belegschaften und zur Bewältigung von Fachkräftemangel beiträgt.
Das Regionale Zukunftszentrum Nord (RZ.Nord) unterstützt KMU und deren Mitarbeitende bei der digitalen Transformation und beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Angebote richten sich an alle Beschäftigten in KMU, unabhängig von ihrer Qualifikationsstufe. In Hamburg stehen diese kostenfreien Beratungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung, auch für Unternehmen und Beschäftigte in Bergedorf. Das RZ.Nord wird von Trägern wie der Bildungswerk der Wirtschaft Hamburg und Schleswig-Holstein (BWH-SH) umgesetzt und in Kooperation mit der Sozialbehörde Hamburg durchgeführt.
Die genannten Programme und Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig und tragen dazu bei, die berufliche Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Hamburg zu stärken. Sie bieten allen Hamburgerinnen und Hamburgern die Möglichkeit, berufliche Perspektiven zu verbessern und sich auf die Anforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes vorzubereiten – einschließlich der Menschen in Bergedorf.
Die Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg erbringen für ihren gesamten Kundenkreis die für die Integration in den Arbeitsmarkt oder für den Erhalt des Arbeitsplatzes notwendige Leistung nach SGB III und SGB II.
Ein Überblick über die erbrachten Leistungen, gezielt für gering qualifizierte Arbeitslose und Arbeitssuchende, im Zuständigkeitsbezirk der Geschäftsstelle Hamburg- Bergedorf ist der beiliegenden Auswertung (Anlage Frage 6) zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine statistische Auswertung auf Ebene der Verwaltungsbezirke nicht möglich ist. Der Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat deshalb eine Sonderauswertung für den Geschäftsstellenbezirk Hamburg-Bergedorf der Agentur für Arbeit Hamburg erstellt. Dieser ist jedoch nicht identisch mit der politischen Gebietsstruktur des Verwaltungsbezirks Bergedorf.
Zum Jahresende 2022 erhielten etwa 830 Haushalte in Bergedorf Wohngeld. Eine fachverfahrensbasierte Auswertung nach Personen wurde erst im Zuge der Wohngeldreform 2023 vorgenommen. Durch die Reform stieg die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte erheblich. Zum Stichtag 30. September 2024 bezogen 1.580 Haushalte Wohngeld, dies entsprach 3.168 Personen. Grundlage hierfür ist eine quartalsweise Auswertung aus dem Fachverfahren.
Der Senat bewertet die Wirksamkeit der Wohngeldreform in Bezug auf die Armutsbekämpfung positiv, da sich die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte nahezu verdoppelt hat. Außerdem hat sich das Wohngeld in Hamburg für bereits im Wohngeldbezug befindliche Haushalte von durchschnittlich 218 Euro vor der Reform auf 318 Euro nach der Reform erhöht. Auch dies wirkt Armut entgegen. Angesichts der für 2025 vorgesehenen Dynamisierung des Wohngeldes, die alle zwei Jahre erfolgt, wird ein weiterer Anstieg erwartet. Diese Entwicklungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Armutsprävention.
Die Politik des Senats ist stadtteilübergreifend darauf ausgerichtet, den sozialen Zusammenhalt in allen Bereichen zu fördern.
Um dieses Ziel zu erreichen, unterhält der Senat eine umfassende und ausdifferenzierte, auf die verschiedenen lebenslagenbedingten Bedarfe ausgerichtete soziale Infrastruktur, die ganz überwiegend Menschen mit geringem Einkommen zugutekommt. So verfügt Hamburg beispielsweise über eine breite und vielfältige soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Diese Einrichtungen und Angebote sind niedrigschwellig und zuverlässig zugänglich und orientieren sich an den Bedarfen und Möglichkeiten der Menschen in den unterschiedlichen Sozialräumen. Dies gilt insbesondere für sozial benachteiligte Stadtteile beziehungsweise belastete junge Menschen und Familien.
Im Bereich der bundesgesetzlichen existenzsichernden Leistungen wurden die Regelungen zur Fortschreibung der Regelbedarfe zum 01.01.2023 geändert. Die Preisentwicklung wird seitdem stärker und zeitnäher bei der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe berücksichtigt.
So sind zum 1. Januar 2023 und 1. Januar 2024 die Regelbedarfe deutlich jeweils um 12 Prozent erhöht worden. Auf Grund der neuen Berechnungslogik wird es jedoch zum 01.01.2025 keine Erhöhung des Regelbedarfes geben. Kinder und Jugendliche in den sozialen Mindestsicherungssystemen erhalten außerdem seit Juli 2022 einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro.
Die Sozialbehörde ermöglicht als freiwillige Hamburger Leistung einen Sozialrabatt auf Zeitkarten des HVV, sofern die Person in Hamburg gemeldet ist und ein Hamburger Leistungsgeber Leistungen gewährt (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen). Der Sozialrabatt beträgt ab 01.01.2025 35,50 Euro (2024: 30,- Euro) und kann bei einer Service- oder Verkaufsstelle des HVV beantragt werden. 2024 haben hamburgweit durchschnittlich 88.000 Personen den Sozialrabatt in Anspruch genommen.
Durch eine weitreichende Wohngeldreform zum 01.01.2023 wurde unter anderem eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente in das Wohngeld eingeführt. Zusammen mit Änderungen der Einkommensgrenze in der Wohngeldformel führte dies dazu, dass erstens der Kreisder Wohngeldberechtigten erheblich erweitert wurde und zweitens Personen im Wohngeldbezug zwischen 200 und 400 Euro mehr als bisher erhalten können. Davon profitierten hamburgweit insbesondere Berufstätige mit niedrigem Einkommen sowie Personen mit niedriger Rente (siehe hierzu auch Frage 7).
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hatte die Bundesregierung Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen, diese wirkten als Reaktion auf die Preissteigerungen.
Im Rahmen der gesetzlichen Leistungsspektrums des SGB XII können keine pauschalen Pläne benannt werden. Vielmehr wird die Sozialhilfe immer nach der Besonderheit des Einzelfalles gewährt. Die Leistungen richten sich insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der Person. Zum Leistungsspektrum der örtlichen Sozialen Dienstleistungszentren gehört insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung insonstigen sozialen Angelegenheiten.
Das RISE Sozialmonitoring listet in allen 941 statistischen Gebieten nach zehn sogenannten Aufmerksamkeitsindikatoren Daten, aggregiert diese zu einem Sozialstatus und stellt Vergleichsreihen zu den Vorjahren dar. Es ist somit ein wertvolles Instrument zur Betrachtung von sozialen Lagen, darunter armutsbegünstigende Faktoren, sowie zugleich eine Grundlage für die Festlegung von Stadtentwicklungsgebieten. Bergedorf verfügt in diesem Kontext über die RISE-Gebiete: Mittlerer Landweg, Neuallermöhe und Bergedorf-West. Für ein RISE-Gebiet Bergedorf Zentrum liegt der Entwurf eines Integrierten Entwicklungskonzeptes vor.
RISE-Gebiete werden dabei durch den Bezirk angeregt. Nach grundsätzlicher Genehmigung durch die Stadtentwicklungsbehörde (BSW) wird vom Bezirk einen Auftragnehmer mit einer Problem- und Potentialanalyse beauftragt. Nach Festlegung eines Gebiets - mit seinen Handlungsschwerpunkten - wird der langjährige Entwicklungsprozess insbesondere durch den Bezirk begleitet.
RISE-Stadtentwicklungsprozesse zielen dabei stets - unter Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie zahlreicher lokal aktiver Akteure - auf strukturelle Maßnahmen. Diese können - so als Themenschwerpunkt festgelegt - die grundsätzliche Fördersystematik des Individuums bzw. von Bedarfsgemeinschaften durch die in den Sozialgesetzbüchern als Rechtsansprüche manifestierten Leistungen ergänzen, z.B. der Förderung von Räumen niedrigschwelliger und lokaler Beratungsangebote sowie der Verbesserung der sozialen Infrastruktur. gefördert werden.
Alle maßgeblichen Analysen, Zeit-Maßnahmen-Kostenpläne und Zwischenbilanzen liegen im Bezirk Bergedorf vor bzw. sind vor dort beauftragt worden. Die programmverantwortliche Behörde die BSW.
Siehe auch Frage 5. Durch den integrierten Ansatz des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung sollen auch die Entwicklungsperspektiven der Menschen in den geförderten Quartieren verbessert werden.
Das Sozialmonitoring dient als datengestütztes Beobachtungsinstrument für die Entwicklung der unterschiedlichen Sozialräume in der Stadt. Mit dem Sozialmonitoring wird die Aufmerksamkeit auf Statistische Gebiete gelenkt, in denen die betrachteten Sozialindikatoren – im Vergleich zu Hamburg insgesamt – überdurchschnittlich ausgeprägt sind und daher soziale Herausforderungen –zu denen auch Bedrohung von Armut gehören kann - in den Quartieren vermutet werden können. Besonders im Fokus von RISE sind dementsprechend Statistische Gebiete mit einem „niedrigen“ oder „sehr niedrigen“ Statusindex. Ob in diesen Statistischen Gebieten tatsächlich ein stadtentwicklungspolitischer Handlungsbedarf gesehen wird, kann nicht allein anhand des Sozialmonitorings beurteilt werden. Die Ergebnisse werden jährlich in einem Bericht veröffentlicht, der – ebenso wie eine Karte für ganz Hamburg – über die Seite www.hamburg.de/sozialmonitoringverfügbar ist.
Im Sozialmonitoring-Bericht 2023 sind für den Bezirk Bergedorf 67 Statistische Gebiete untersucht worden. Sie verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Klassen des Statusindexes:
Die 14 Statistischen Gebiete mit niedrigem oder sehr niedrigem Status konzentrieren sich vor allem im Stadtteil Neuallermöhe (8 Statistische Gebiete) sowie im Quartier Bergedorf-West und am Mittleren Landweg. Einzelne Statistische Gebiete mit einem niedrigen Status sind zudem im Bergedorfer Zentrum sowie in Lohbrügge zu finden.
Im Vergleich zum Bericht des Vorjahres haben sechs Statistische Gebiete ihren Status verändert: drei Statistische Gebiete hatten einen niedrigeren Status als im Vorjahr, drei Statistische Gebiete hatten einen höheren Status als zuvor.
Folgende Projekte des ESF Plus-Landesprogramms für Hamburg werden mit Laufzeit 01.01.2025 – 31.12.2028 ganz oder teilweise in Bergedorf durchgeführt:
Seit dem Jahr 2016 fördert der Senat flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe in der sozialen Infrastruktur in den Bezirken über das Förderprogramm „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe“ (SIN). Im Rahmen des Förderprogramms SIN stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich Mittel in Höhe von rund 5,575 Mio. Euro zur Verfügung.
Durch den Auf- und Ausbau von SIN sollen den in öffentlich rechtlicher Unterbringung sowie in Interims- und Notstandorten lebenden Kindern, Jugendlichen, Jungerwachsenen und Familien in Hamburg integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen ermöglicht werden. Die vorhandene Infrastruktur soll von den Geflüchteten genutzt werden, um die Integration zu fördern und keine Sondersysteme entstehen zu lassen. SIN sollen geflüchteten Kindern, Jugendlichen, Jungerwachsenen und Familien helfen, Bezüge zum räumlichen und sozialen Umfeld außerhalb der Unterkünfte aufzubauen bzw. diese zu stärken und so einen gelingenden Integrationsprozess befördern. Die SIN-Angebote stellen damit einen Baustein für die Integration junger Menschen und Familien in Hamburg dar und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der sozialen Infrastruktur.
Aufgrund der hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurde das Förderprogramm im Jahr 2024 um rd. 4,74 Mio. Euro aufgestockt und den Bezirksämtern zur Erweiterung und Umsetzung bedarfsgerechter Angebote zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Insgesamt standen dem Bezirksamt Bergedorf für das Jahr 2024 SIN-Mittel inklusive flüchtlingsbedingter Mehrbedarfe und zweckgebundener Mittel für die Umsetzung Kinderfreundlicher Räume in Höhe von rd. 1,35 Mio. Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2025 werden dem Bezirksamt Bergedorf SIN-Mittel in Höhe von rd. 1,43 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden dem Bezirksamt Bergedorf in 2025 weitere Mittel in Höhe von insgesamt rd. 221 Tsd. Euro zur Verfügung gestellt, um die Arbeit von Familienteams und Elternlotsenprojekten für geflüchtete Familien zu stärken.
Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt den Ansatz der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung. Ein Ziel ist die Erhöhung der gesundheitlichen Chancengleichheit in sozioökonomisch benachteiligten Stadtteilen.
Dieses Ziel wird auch im Kontext der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes verfolgt: Mit Förderbeginn Dezember 2024 fördert das GKV-Bündnis für Gesundheit Hamburg die „Lokale Vernetzungsstelle Prävention – Gesund in Bergedorf“ mit drei Standorten in Neuallermöhe, Bergedorf-West und Mittlerer Landweg. Die Sozialbehörde unterstützt das Vorhaben mit einer Kofinanzierung.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen fördert - neben dem Einsatz von RISE - mit dem „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ stabile, lebendige Quartiere mit dem Ziel, den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu stärken.
Demographische Veränderungen wie Zuzug, Alterung und Migration erfordern insbesondere in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf quartiersbezogene Anpassungen. Über die Förderung erfolgversprechender Maßnahmen wie z. B. die Modernisierung quartiersbezogener Infrastruktur und die Einrichtung von Begegnungsräumen zur Förderung von Mitwirkungsmöglichkeiten soll der Aufbau und Erhalt lebendiger Nachbarschaften in Quartieren mit erkannten sozialen Handlungsbedarfen unterstützt werden.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen stellt für die Modernisierung und den Ausbau sozialer Infrastruktureinrichtungen wie Quartierszentren oder Stadtteil- und Begegnungszentren sowie für die Aufwertung des öffentlichen Raums und eine attraktive Freiraumentwicklung bedarfsgerecht Fördermittel zur Verfügung, um die Lebensqualität und das Miteinander in den Quartieren positiv zu beeinflussen und zu verbessern. Öffentliche Orte und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sollen dabei das nachbarschaftliche Leben sowie Begegnung und gesellschaftliche Teilhabe stärken.
Durch die Förderung sozialintegrativer Maßnahmen wie die Beteiligung und Mitwirkung der Bewohnerschaft und lokaler Akteure sowie die Mobilisierung freiwilligen Engagements werden lebendige Quartiere und gute Nachbarschaften unterstützt und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen im Quartier gestärkt.
Im geplanten Stadtteil Oberbillwerder wird die soziale Infrastruktur von Anfang an mitgeplant, um der zukünftigen Bewohnerschaft frühzeitig die erforderliche Unterstützung anbieten zu können.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Anlage 1 Auswertung Förderstatistik Agentur für Arbeit
Anlage 2 Hinweise zur Förderstatistik Agentur für Arbeit
Anlage 3 Statistik Infoseite
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