20-1246.01

Antrag "Parkplatzsituation am Bethesda Krankenhaus": Sachstandsabfrage Nr. 2

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich und der CDU-Fraktion

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf fasst bindende Beschlüsse, die oftmals einen Arbeitsauftrag an das Bezirksamt beinhalten. Diese Aufträge sollten in angemessener Frist von der Verwaltung abgearbeitet werden. Bei dem im März 2016 beschlossenen Antrag Drs. 20-0761 steht die Mitteilung über das Ergebnis der Bemühungen nach fast 15 (!) Monaten noch aus.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 13.06.2017 wie folgt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand

 

Die Machbarkeit der Schaffung von Parkplätzen östlich des Krankenhauses wurde mit folgendem Ergebnis vorgeprüft:

 

Östlich des Krankenhauses befinden sich Waldflächen, Grundeigentümer ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Flächen liegen allerdings auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Flur 5. Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg ist jedoch nicht die Genehmigungsbehörde; die Prüfung der Zulässigkeit erfolgt bei der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg in 23909 Ratzeburg.

 

Durch die Nachbarbehörden wurde empfohlen, zunächst zu prüfen, ob eine Waldumwandlungsgenehmigung erteilt werden kann. Die Umwandlung von Wald richtet sich nach § 9 des Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein i. d. F. v.05.12.2004, zuletzt geändert am 27.05.2016. Danach darf Wald nur mit der vorherigen Genehmigung der Forstbehörde abgeholzt, gerodet oder auf sonstige Weise in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Forstbehörde entscheidet über die Zulassung im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde. Zuständig für die Waldflächen im Kreis Herzogtum Lauenburg ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Außenstelle Mölln als untere Forstbehörde.

 

Nach § 9 (6) Landeswaldgesetz ist die Inanspruchnahme von Wald von der waldbesitzenden Person durch eine Ersatzaufforstung auszugleichen, die dem umzuwandelnden Wald nach Lage, Beschaffenheit und künftiger Funktion gleichwertig ist oder werden kann und gem. der ÖkokontoVO in derselben Raumeinheit wie der Eingriff liegt. Der Umfang der Ersatzmaßnahme ergibt sich v.a. aus der vorhandenen Bestockung der Eingriffsfläche.

 

Eine Begehung der betroffenen Waldflächen hat unter Beteiligung der zuständigen Forstbehörde sowie des Revierförsters bereits stattgefunden. Es hat sich herausgestellt, dass es sich durchweg um einen wertigen, hochstämmigen Eichen- sowie Fichtenbestand handelt. Daher würde in jedem Fall eine Ersatzaufforstung im Flächenverhältnis von 3:1 zum umzuwandelnden Wald gefordert. Zu benennende Ersatzflächen müssen erstens im selben Naturraum der Geest und zweitens im direkten Anschluss an einen bestehenden Forst der Försterei bereitgestellt werden.

 

Für die Ersatzaufforstung wird des Weiteren eine Aufforstungsgenehmigung benötigt, die ebenfalls durch die zuvor genannte Forstbehörde erteilt wird.

 

Die Verwaltung hat dem Bethesda-Krankenhaus zwei potenzielle Flächen für eine Ersatzaufforstung benannt, die obigen Kriterien entsprechen. Beide liegen in Schleswig-Holstein, sind nicht im FHH-Eigentum und müssten daher durch das Bethesda-Krankenhaus eigentumsrechtlich gesichert werden. Sobald deren Verfügbarkeit zumindest in Aussicht gestellt ist, könnte der Antrag gestellt werden, die Forstbehörde den Antrag prüfen und versuchen, das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde einzuholen.

 

 

  1. Wann wird der Antrag voraussichtlich vollständig von der Verwaltung abgearbeitet sein?

 

Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Verwaltung den Auftrag soweit wie möglich abgearbeitet. Sobald eine Fläche für eine Ersatzaufforstung zur Verfügung steht, ist die Verwaltung bereit, den weiteren Antragsverlauf in Koordination mit den Nachbarbehörden zu begleiten, sofern dies durch das Bethesda-Krankenhaus gewünscht ist.

 

 

3.Ist das Bezirksamt der Meinung, dass die bisherige Bearbeitungsfrist angemessen ist?

 

Ja.  

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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