21-0399

Antrag auf Einzelzuweisung im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022: Maßnahme Erneuerung Durchdeich

Mitteilung

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09.06.2020
Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat in dem nachfolgenden Schreiben – wie erwartet – darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 für diese Maßnahme keine gesonderte Einzelzuweisung berücksichtigt wurde. Allerdings wird in dem Schreiben sehr positiv dargestellt, dass eine Unterstützung in der Bewirtschaftungsphase durchaus möglich ist:

 

 

„… herzlichen Dank für Ihre Mail vom 21.02.2020, mit der Sie im Rahmen des Haushaltsvoranschlages 2021/2022 eine Einzelzuweisung „Erneuerung Durchdeich – Abschnitt Lauweg bis Durchdeich Höhe Hausnr. 128“ mit einem Finanzvolumen in Höhe von rd. 3,2 Mio. € beantragen.

 

Im Rahmen der fachlichen Vorabstimmung wurden die Schlüsselverteilung sowie die Verteilung der konsumtiven und investiven Rahmenzuweisungen erörtert. Die BWVI hatte darum gebeten, Kostenunterlagen für größere Maßnahmen bis zum Ende des letzten Jahres vorzulegen, um entsprechende Dispositionen in der Anmeldung vornehmen zu können. Parallel hierzu wurden bereits einzelne Maßnahmen auf Fachebene erörtert - die Erneuerung des Durchdeiches gehört hierzu und ist insofern bekannt. Eine zwingende Notwendigkeit zur Einrichtung einer Einzelzuweisung im Haushalt besteht angesichts der Kostenhöhe < 6 Mio. € jedoch nicht (vgl. VV zu § 18 LHO).

 

In der fachlichen Vorabstimmung bestand großes Einvernehmen darüber, die konsumtiven Rahmenzuweisungen für die Bezirke hochzufahren, um ein entsprechendes Finanzvolumen für schnell(er) umzusetzende konsumtive Bezirksmaßnahmen (für u.a. Deckschichtsanierungen) zur Verfügung zu stellen. Mit dem sukzessiven Einbezug der Bezirksstraßen in das systematische Erhaltungsmanagement sollen so auch hier schnell sichtbare Verbesserungen erzielt werden.

 

 

 

Bei Erhöhung des Gesamtzuweisungsvolumens im bezirklichen Straßenwesen auf rd. 40 Mio. € mussten jedoch parallel im Rahmen der Eckwerte für 2021/2022 die investiven Rahmenzuweisungen angepasst werden. Von daher sieht die BWVI durchaus, dass es in einzelnen Bezirken Probleme der finanziellen Absicherung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen größeren Volumens aus den Mitteln der Rahmenzuweisung geben kann. Zur Absicherung solcher umsetzungsreifer sowie aus bezirklichen Zuweisungsmitteln inkl. Ermächtigungsüberträgen nicht vollständig finanzierbarer bezirklicher Wegebaumaßnahmen sieht der derzeitige Planungsstand die Erhöhung von Ansätzen im Zentralen Programm des Amts Verkehr und Straßenwesen in der Produktgruppe 269.04 vor. Hierdurch wird eine unterjährig flexible und bedarfsgerechte Unterstützung der Bezirke gewährleistet.

 

Gehen Sie bitte auf das zuständige Fachreferat BWVI/VI 2 zu, soweit Sie eine Unterstützung in der Bewirtschaftungsphase zur Umsetzung der Maßnahme Durchdeich als erforderlich ansehen. Sollten unter weitest möglichem Einsatz der bezirklichen Mittel zentrale Verstärkungsmittel zwingend erforderlich sein, werden wir im Rahmen der vorhandenen Mittel und Prioritätensetzung unterstützen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Anhänge

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