22-0353

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Mitteilung

Letzte Beratung: 12.05.2025 Fachausschuss für Verkehr und Inneres Ö 4

Sachverhalt

I. Karlshof in Höhe Ladenbeker Furtweg 150 - Einrichtung eines personenbezogenen Stellplatzes

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheitund Ordnung des Verkehrs für den Karlshof in Höhe Ladenbeker Furtweg 150folgendes an:

Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes in der Straße Karlshof, Parkbucht Höhe LadenbekerFurtweg 150

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

2.1 Aufstellen eines VZ 314-20 mit dem Zusatzzeichen 1044-11 (Nr.3623/2025)

2.2 Auftragen einer Parkboxmarkierung in einer Länge von 6m, siehe Skizze

3. Begründung

Der Stellplatznutzer hat eine 100gradige Schwer- und Gehbehinderung. Dies wurde ihm vom Versorgungsamt Hamburg lt Gültigkeit vom 30.03.2024 bescheinigt.Die Ehefrau ist Antragstellerin und Fahrerin des Fahrzeugs. Der Schwerbehinderte wird demnachüber die Beifahrerseite und/oder Heckklappe aussteigen. Ein Stellplatz außerhalb des öffentlichen Grundes steht

in zumutbarer Entfernung nicht zur Verfügung. Der nahe öffentliche Behindertenparkplatz wird durchgehenddurch weitere gehbehinderte Anwohner genutzt.

Der Schwerbehinderte ist nach den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 45 und 46 StVO Begünstigter für einen personenbezogenenStellplatz.

II. Watzenweg 3

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheitund Ordnung des Verkehrs für den Watzenweg 3folgendes an:

Aufstellen VZ 136-20 (Kinder, Aufstellung links)

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Aufstellen VZ 136-20 (Kinder, Aufstellung links)

3. Begründung

Im Watzenweg befindet sich zwischen den Hausnummern 5 und 15 ein Kinderspielplatz. Der Ausgang des Spielplatzesbefindet sich zum Watzenweg hin, wobei es sich um eine schmale Einbahnstraße mit einem ebenfallsrecht schmalen Gehweg handelt.Um die Aufmerksamkeit in diesem Bereich zu erhöhen ist es erforderlich die o.g. Maßnahme zu treffen.

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

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