22-0015

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Mitteilung

Letzte Beratung: 09.09.2024 Fachausschuss für Verkehr und Inneres Ö 12

Sachverhalt

 

I. Rappoltweg 3 - Fahrbahnrandeinschränkung + "Krankentransporte frei" für Se-

niorentagesstätte

 

  1.    Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Grün- den der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Rappoltweg 3 folgendes an:

Im Rappoltweg vom Lichtmast 1 bis zur Leuschnerstraße ein Haltverbot + „Krankentransport frei“.

 

  1.    Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

-                          Am Lichtmast 1: anbringen von VZ 283.10 + Z 1026-34

-                          Rechts vom Lichtmast1 in Höhe des abgesenkten Bordes: VZ 299 (2m x 2m) markieren

 

  1.    Begründung

In der näheren Umgebung mussten mehrere Haltverbote durchgesetzt werden. In der Folge erhöhte sich der Parkdruck auch im Rappoltweg. Die Seniorentagesstätte im Rappoltweg 3 be- nötigt mehrfach tägliche Krankentransporte. Die transportierten Senioren sind in aller Regel bewegungseingeschränkt. Die Krankentransporter haben auch Heckein- und ausstiege. Beim Heckausstieg wird ein abgesenktes Bord benötigt. Hierzu dient die markierung, um den abge- senkten Bord für die Hecktransporte frei zu halten. Die STVB Anordnung erhöht die Sicherheit der Krankentransporte im Rappoltweg und ist der Allgemeinheit dienlich, da durch die Tages- stätte nicht nur den Kranken, sondern auch deren Angehörige geholfen wird.

 

II Heidhorst - Versuchsanordnung: VZ 340 in der abknickenden Vorfahrtsstraße

1. Anordnung

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

-          Lagepläne und Skizzen

-          gesonderter Lageplan zur lfd. Nr. X.

            

Lokalisation Beta

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