Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde
Dweerlandweg vom Alten Landweg Landweg bis Lima 7, Fahrbahnrandbeschränkungen beidseitig
1 Anordnung
Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Straße Dweerlandweg vom Alten Landweg Landweg bis Lima 7 folgendes an: Fahrbahnrandbeschränkungen beidseitig
2 Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
2.1. Dweerlandweg – Nordseite: (vom Alten Landweg aus gesehen:)
- Abbau des vorhandenen VZ 283- 20 StVO (H-Ende) / Aufhängen des VZ 283-30 StVO (H-Mitte)
- Lima 2: Abbau des vorhandenen VZ 283-10 / Aufhängen des VZ 283-30 StVO (H-Mitte)
- Lima 3: Aufhängen des VZ 283-10 StVO (H-Anfang)
- Lima 4: Aufhängen des VZ 283-20 StVO (H-Ende)
- Lima 5: Aufhängen des VZ 283-10 StVO (H-Anfang)
- Lima 6: Aufhängen des VZ 283-20 StVO (H-Ende)
- Lima 7: Aufhängen des VZ 283-10 StVO (H-Anfang)
2.2. Dweerlandweg – Südseite:
- Gegenüber Lima 3: Aufstellen eines VZ 283-10 (H-Anfang)
- Gegenüber Lima 4: Aufstellen eines VZ 283-30 (H-Mitte)
- Gegenüber Lima 5: Aufstellen eines VZ 283-30 (H-Mitte)
- Gegenüber Lima 6: Aufstellen eines VZ 283-30 (H-Mitte)
- Gegenüber Lima 7: Aufstellen eines VZ 283-20 (H-Ende)
3 Begründung
Am Dweerlandweg, der sich im Nahbereich der S-Bahnstation Billwerder-Moorfleet befindet, hat der Parkdruck durch die Nutzer der S-Bahn sich so verstärkt, dass eine gesicherte Anfahrt der Justizvollzugsanstalt Billwerder nicht mehr gegeben ist. Durch die Fahrbahnrandbeschränkungen werden die möglichen Parkräume neu sortiert und die Befahrbarkeit der Straße sichergestellt.
4 Anhörung
Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.
5 Ausführung
Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
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