21-0491

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.09.2020
Sachverhalt

I Marschbahndamm / Gammer Weg - Änderung der Beschilderung

 

1 Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit^und Ordnung des Verkehrs für den Marschbahndamm / Gammer Weg folgendes an: Änderung / Korrektur der Beschilderung

 

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Gem. Skizze

2.1.  Marschbahndamm / Gammer Weg-östlich: Austausch der VZ 274 StVO und VZ 205 StVO

2.2.  Marschbahndamm / Gammer Weg-westlich: Abbau der noch vorhandenen beiden VZ 274-30 StVO

 

3 Begründung

Nach der Erweiterung der Tempo-30-Zone ist die Korrektur der zwischenzeitlich aufgehängten VZ erforderlich an der Einmündung erforderlich. Die vorhandenen streckenbezogenen geschwindigkeitsbeschränkenden VZ sind überflüssig.

 

4 Anhörung

Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

5 Ausführung

Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten. Die beigefügte Erledigungsmeldung ist der anordnenden Dienststelle nach Ausführung zu übersenden.

 

 

II Overwerder Hauptdeich ggü. Oortkatenufer, beim Kioskparkplatz Einrichtung/ Neubeschilderung - allgemeiner Behindertenstellplatz

 

1 Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Overwerder Hauptdeich ggü. Oortkatenufer, beim Kioskparkplatz folgendes an: Einrichtung/Neubeschilderung des bestehenden allgemeinen Behindertenstellplatzes Aufnahme des Stellplatzes in den Bestand Behindertenplätze in Hamburg

 

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Abbau des vorhandenen VZ 314-10 StVO und Aufhängen des VZ 314 StVO über dem vorhandenen Zusatzzeichen 1044-10 StVO

 

3 Begründung

Der seit Jahrzehnten bestehende allgemeine Behindertenstellplatz am Parkplatz am Hohendeicher See hat gegenwärtig eine falsche Beschilderung. Nach Rücksprache mit B/MR –Deichunterhaltung soll der Stellplatz als allgemeiner Behindertenstellplatz im Bestand der Behindertenplätze Hamburgs aufgenommen werden, da der Stellplatz dem örtlichen Bedarf entspricht.

 

4 Anhörung

Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

5 Ausführung

Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten. Die beigefügte Erledigungsmeldung ist der anordnenden Dienststelle nach Ausführung zu übersenden.

 

III Durchdeich 61 bis Ochsenwerder Landscheideweg 289 - Fahrbahnrandbeschränkung

 

1 Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Durchdeich 61 bis Ochsenwerder Landscheideweg 289 folgendes an: Fahrbahnrandbeschränkung

 

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

2.1.  Durchdeich 61 gem. Skizze: Aufstellen eines VZ 283-10 StVO (H-Anfang) (auf der Dreiecksfläche)

2.2.  Ochsenwerder Landscheideweg 289 (hinter der Einfahrt): Aufstellen eines VZ 283-20 StVO (H-Ende)

 

3 Begründung

Durch hinter der Kurve parkende Fahrzeuge ist der Begegnungsverkehr im Strecken- und Einmündungsbereich nicht mehr verkehrssicher und es kommt zu Gefährdungssituationen.

Die Fahrbahnrandbeschränkung ist geeignet, die festgestellten Gefahren zu reduzieren.

 

4 Anhörung

Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

5 Ausführung

Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten.

Die beigefügte Erledigungsmeldung ist der anordnenden Dienststelle nach Ausführung zu übersenden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

I  Marschbahndamm / Gammer Weg - Änderung der Beschilderung

II  Overwerder Hauptdeich ggü. Oortkatenufer, beim Kioskparkplatz Einrichtung/ Neubeschilderung - allgemeiner Behindertenstellplatz

III Durchdeich 61 bis Ochsenwerder Landscheideweg 289 - Fahrbahnrandbeschränkung