Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde
I Marschbahndamm / Gammer Weg - Änderung der Beschilderung
1 Anordnung
Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit^und Ordnung des Verkehrs für den Marschbahndamm / Gammer Weg folgendes an: Änderung / Korrektur der Beschilderung
2 Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Gem. Skizze
2.1. Marschbahndamm / Gammer Weg-östlich: Austausch der VZ 274 StVO und VZ 205 StVO
2.2. Marschbahndamm / Gammer Weg-westlich: Abbau der noch vorhandenen beiden VZ 274-30 StVO
3 Begründung
Nach der Erweiterung der Tempo-30-Zone ist die Korrektur der zwischenzeitlich aufgehängten VZ erforderlich an der Einmündung erforderlich. Die vorhandenen streckenbezogenen geschwindigkeitsbeschränkenden VZ sind überflüssig.
4 Anhörung
Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.
5 Ausführung
Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten. Die beigefügte Erledigungsmeldung ist der anordnenden Dienststelle nach Ausführung zu übersenden.
II Overwerder Hauptdeich ggü. Oortkatenufer, beim Kioskparkplatz Einrichtung/ Neubeschilderung - allgemeiner Behindertenstellplatz
1 Anordnung
Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Overwerder Hauptdeich ggü. Oortkatenufer, beim Kioskparkplatz folgendes an: Einrichtung/Neubeschilderung des bestehenden allgemeinen Behindertenstellplatzes Aufnahme des Stellplatzes in den Bestand Behindertenplätze in Hamburg
2 Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Abbau des vorhandenen VZ 314-10 StVO und Aufhängen des VZ 314 StVO über dem vorhandenen Zusatzzeichen 1044-10 StVO
3 Begründung
Der seit Jahrzehnten bestehende allgemeine Behindertenstellplatz am Parkplatz am Hohendeicher See hat gegenwärtig eine falsche Beschilderung. Nach Rücksprache mit B/MR –Deichunterhaltung soll der Stellplatz als allgemeiner Behindertenstellplatz im Bestand der Behindertenplätze Hamburgs aufgenommen werden, da der Stellplatz dem örtlichen Bedarf entspricht.
4 Anhörung
Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.
5 Ausführung
Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten. Die beigefügte Erledigungsmeldung ist der anordnenden Dienststelle nach Ausführung zu übersenden.
III Durchdeich 61 bis Ochsenwerder Landscheideweg 289 - Fahrbahnrandbeschränkung
1 Anordnung
Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Durchdeich 61 bis Ochsenwerder Landscheideweg 289 folgendes an: Fahrbahnrandbeschränkung
2 Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
2.1. Durchdeich 61 gem. Skizze: Aufstellen eines VZ 283-10 StVO (H-Anfang) (auf der Dreiecksfläche)
2.2. Ochsenwerder Landscheideweg 289 (hinter der Einfahrt): Aufstellen eines VZ 283-20 StVO (H-Ende)
3 Begründung
Durch hinter der Kurve parkende Fahrzeuge ist der Begegnungsverkehr im Strecken- und Einmündungsbereich nicht mehr verkehrssicher und es kommt zu Gefährdungssituationen.
Die Fahrbahnrandbeschränkung ist geeignet, die festgestellten Gefahren zu reduzieren.
4 Anhörung
Die vorstehende Anordnung wird zur Anhörung übersandt. Einwände sind der anordnenden Dienststelle umgehend schriftlich mitzuteilen.
5 Ausführung
Bestehen aus Sicht des Straßenwegebaulastträgers keine Einwände, wird um Durchführung der Anordnung unter Beteiligung der anordnenden Dienststelle gebeten.
Die beigefügte Erledigungsmeldung ist der anordnenden Dienststelle nach Ausführung zu übersenden.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
I Marschbahndamm / Gammer Weg - Änderung der Beschilderung
II Overwerder Hauptdeich ggü. Oortkatenufer, beim Kioskparkplatz Einrichtung/ Neubeschilderung - allgemeiner Behindertenstellplatz
III Durchdeich 61 bis Ochsenwerder Landscheideweg 289 - Fahrbahnrandbeschränkung