Anordnung der Straßenverkehrsbehörde Vier- und Marschlande
Letzte Beratung: 17.01.2023 Regionalausschuss Ö 5.3
Luxweg, 21035 Hamburg
Ergänzung der Fahrbahnrandbeschränkung
1. Anordnung
Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Luxweg, 21035 Hamburg folgendes an:
Verdeutlichung der Fahrbahnrandbeschränkung durch VZ 283 und VZ 620-40
2. Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
2.1 Aufstellen VZ 283-10 StVO mit Zusatz VZ 1060-31 StVO gem. Skizze
2.2 Aufstellen VZ 283-20 StVO mit Zusatz VZ 1060-31 StVO gem. Skizze
2.3 Aufstellen VZ 283-30 StVO mit Zusatz VZ 1060-31 StVO gem. Skizze
2.4 Aufstellen VZ 620-40 StVO in einer Länge von 20 Meter gem. Skizze
3. Begründung
Aufgrund des hohen Parkdruckes im Mittleren Landweg und Am Gleisdreieck weichen Fahrzeugführer in die Straße Luxweg aus und parken hier auf der zu schmalen Fahrbahn und dem nicht geeigneten Seitenstreifen. Hierdurch kann kein gefahrenfreier Begegnungsverkehr stattfinden. Bei zu hohem Parkdruck können ggf. größere Fahrzeuge nicht mehr die Straße befahren. Die mit dem Wegewart abgestimmten angeordneten Verkehrszeichen sollen dazu dienen, Fahrzeugführern das vorhandene Haltverbot zu verdeutlichen und einen gefahrlosen Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.