21-0353.01

Anmeldung der Infostände

Antwort

Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 5.2

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg Seiler, Krohn, Winkelbach, Meyer – AfD-Fraktion Bergedorf
 


Das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Wohnen ist im Bezirk Hamburg-Bergedorf für die Anmeldung der Infostände verantwortlich.
Im letzten Monat sind uns bei der Anmeldung je nach Mitarbeiter teils unterschiedliche Anmeldeverfahren aufgefallen.
1. Methode: Formular ausfüllen mit Standort und Alternativstandort und "blind" einreichen in der Hoffnung den Platz zu erhalten.
2. Methode: Formular wird zusammen mit einem Mitarbeiter ausgefüllt, es wird gleich am PC geschaut, ob zum Wunschdatum noch
Plätze verfügbar sind und wie viele Anträge bereits vorliegen.

 

Am 03.02.2020 war das Arbeiten im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Wohnen laut einem Mitarbeiter aufgrund von Softwareproblemen nicht möglich. Unter anderem konnten keine Infostände digital angemeldet werden.

 
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 27.02.2020 wie folgt:


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 
1. Wie lautet die Richtlinie für die Anmeldung der Infostände in Hamburg-Bergedorf

 

Infostände auf öffentlichen Flächen unterliegen der Sondernutzung auf der Grundlage des § 19 Hamburgisches Wegegesetz.

 

 

  1. Wird die Richtlinie für das Anmeldeverfahren von allen Mitarbeitern umgesetzt?

 

Ja.

 

 

  1. Wie lassen sich die unterschiedlichen Methoden bei der Anmeldung erklären?

 

Sondernutzungsanträge werden üblicherweise auf schriftlichem oder digitalem Weg eingereicht. Von Antragstellern die persönlich vorsprechen, wird der ausgefüllte Antrag entgegen genommen. Sämtliche eingegangenen Anträge werden auf die gleiche Weise geprüft. Ergibt die Prüfung, dass die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann, wird der Bescheid gefertigt und dem Antragsteller zugestellt.

Sofern bei der persönlichen Abgabe des Antrages um eine Beratung bezüglich der Standorte gebeten wird, erfolgt diese. Im Falle auftretender Schwierigkeiten an den gewünschten Standorten wird in jedem Fall Kontakt mit dem Antragsteller aufgenommen.

 

 

  1. Nach welchem Verfahren wird eine Zulassung erteilt bzw. nicht erteilt, wenn sich z.B. für den Fleetplatz wo es 4 Standorte gibt, 5 Parteien anmelden?

 

Es wird immer flexibel und lösungsorientiert im Rahmen der gesetzlichen und örtlichen Vorgaben agiert.

 

 

  1. Gelten die oben genannten Richtlinien für ganz Hamburg?

 

Ja.

 

 

2. An wie vielen Tagen im Jahr 2019 hatten die Mitarbeiter im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Wohnen keinen Zugriff auf ihre Software?

 

Darüber liegen dem Bezirksamt keine Statistiken vor. Es kommt immer wieder vor, dass IT-Verfahren kurzfristig ausfallen. Ein längerer Ausfall der Fachsoftware trat in 2019 allerdings nicht auf.

 

 

3. Sind Softwareprobleme auch in anderen Bereichen der Bezirksverwaltung bekannt?
a. Falls ja: in welchen Bereichen?
b. An wie vielen Tagen im Jahr 2019 war der Zugriff nicht möglich?

 

Die Verfügbarkeit des Fachverfahrens beträgt im Jahr 2019 über 98 %. Eine besondere Auffälligkeit zu Systemausfällen ist damit insgesamt im Jahresverlauf nicht gegeben. 

 

 

4. Gab es im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Wohnen ab dem 01.01.2020 Anfragen durch Privatpersonen, Parteien oder Organisationen, in denen nach angemeldeten AfD-Ständen gefragt wurde?

 

Ja.

 

 

Falls ja:

 

4a. Bitte nach Datum vom 01.01.2020 bis 21.02.2020 sortieren und nach Partei bzw. Organisation aufschlüsseln, die eine entsprechende Anfrage dazu gestellt haben. 

 

Am 06.01.2020, 20.01.2020 sowie 03.02.2020 wurde auf der Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes eine Anfrage durch eine Privatperson gestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

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Bergedorf

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