20-1514.01

Amphibienzaun im Gleisdreieck am Mittleren Landweg

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Lühr und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

Im Zusammenhang mit Planung und Bau der Siedlung Gleisdreieck am Mittleren Landweg sind von der Bürgerinitiative „Integration Ja! – Ghetto Nein!“ die Auswirkungen auf die dort lebenden Amphibien problematisiert worden. Auskünfte auf Frage zu diesem Thema, die in den öffentlichen Fragestunden der BV am 30.11.2017 und am 21.12.2017 gestellt worden sind, waren noch nicht befriedigend.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 24.01.2018 wie folgt:

 

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

 

 

1.Hat das Bezirksamt im Sinne der Teilverständigung Billwerder / Mittlerer Landweg der FHH mit der Bürgerinitiative „Integration Ja! Ghetto Nein!“ Gespräche über einen Amphibienzaun geführt?

 

Ja, das Bezirksamt hat in 2017 regelmäßig Gespräche mit der Bürgerinitiative gemäß Teilverständigung geführt. Der Amphibienzaun war allerdings nicht Bestandteil der Teilverständigung.

 

 

1.1.Wann wurden diese Gespräche geführt?

 

In den regelhaften Terminen wurde der Amphibienschutz am 31.01.2017 sowie am 08.05.2017 angesprochen. Eine gemeinsame Ortsbesichtigung fand am 13.02.2017 statt.   

 

1.2.Wurde einvernehmlich über die Art des Amphibienzauns im Sinne eines „Amphibienleitsystems“ (mit Überkriechschutz und Unterwühlschutz) gesprochen sowie über die Örtlichkeit des Zauns ( von der südlichen Stützwand zum Luxsgraben, dann durchgehend entlang des Luxgrabens und des Bahnverbindungsgrabens bis zur nordöstlichen Stützwand)?

 

Eine direkte Absprache zum Überkriech- und Unterkriechschutz wurde nicht vereinbart. Die Länge wurde im Zusammenhang mit dem zu errichtenden Zaun (s. Teilverständigung) verabredet.

 

1.3.Wenn nicht einvernehmlich gesprochen wurde, in welchen Punkten lagen die Differenzen?

 

Differenzen sind aus den Gesprächen nicht bekannt.

 

 

2. Wurde die in den Gesprächen einvernehmlich als kompetent angesehene Firma beauftragt?

 

Als Beispiel wurde ein Prospekt der Firma (Mirbach) gezeigt. Es wurde aber versäumt zu erläutern, dass das Bezirksamt keine Direktvergabe vornehmen kann, sondern eine Ausschreibung durchführen muss. 

Außerdem musste eine Kombination aus Zaun und Amphibienschutz installiert werden.

 

2.1. Wenn nein, warum nicht?

 

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

2.2. Welche Firma wurde ggf. stattdessen beauftragt?

 

Geb. Johannsen GmbH

 

2.3. Warum wurde die beauftragte Firma ausgewählt?

 

Das Bezirksamt hat eine Preisumfrage durchgeführt.  Vier renommierte Metallbaufirmen wurden zu einer Angebotsabgabe für die Herstellung einer Einzäunung in Kombination mit einem Amphibienschutz aufgefordert. Die Firma mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot wurde beauftragt.

 

 

3. Welches Produkt wurde zusammen mit dieser Firma ausgewählt?

 

Alle Anbieter hatten eine Eigenkonstruktion angeboten. Unter Abwägung der besonderen Situation zur Lage des Zaunes in Kombination mit dem Amphibienschutz und nach wirtschaftlichen Kriterien wurde das zur Ausführung gekommene System ausgewählt.

 

3.1. Welche Kosten sind insgesamt entstanden?

 

Es sind Gesamtkosten i.H.v. 30.000 € entstanden. Davon sind für den Amphibienschutz ca. 10.000 € angefallen.

 

3.2. Wer trägt diese Kosten?

 

Das Bezirksamt.

 

 

 

 

 

4. Entspricht das ausgewählte und verbaute Produkt der guten fachlichen Praxis für ein Amphibienleitsystem?

 

Nachdem die bereits beauftragten Nacharbeiten erledigt sind: Ja.   

 

4.1. Welche Amphibienarten kommen im Gleisdreieck am Mittleren Landweg vor?

 

Der Teichfrosch kommt vor, d.h. dass Gewässer zur Reproduktion genutzt werden (PGM 2017). Mittels Amphibien-/Reptilienfangzaunstellung wurde 2016 eine Vielzahl von Teichmolchen während ihrer Wanderaktivität registriert. Darüber hinaus konnten 2017 zwei Erdkröten-Männchen bei Ihrer Wandertätigkeit festgestellt werden. Die Einzelfunde von Moorfrosch und Kammmolch aus 2016 im Zuge der Amphibien-/Reptilienfangzaunstellung konnten 2017 nicht bestätigt werden.

 

4.2. Für welche Arten soll der Zaun wirksam sein? Bitte jeweils auflisten.

 

r alle vorkommenden Amphibienarten (vgl. Antwort zu Frage 4.1).

 

4.3. Was soll der Zaun, der jetzt eingebaut wurde, für diese Arten genau bewirken?

 

Ein Durchqueren der neu gebauten Flüchtlingsunterkunft soll für Amphibien verhindert werden.

 

4.4. Inwiefern kann der jetzt installierte Zaun diese Aufgaben erfüllen?

 

Siehe Antwort zu Frage 4.

 

4.5. Wo ist der Zaun aufgestellt worden?

 

Die Kombination von Zaun und Amphibienschutz wurde unmittelbar an dem Vorhabengebiet/dem Bahnverbindungsgraben/Luxgraben aufgestellt.  

 

4.5.1. Entspricht diese Zaunführung der Absprache mit der Bürgerinitiative?

 

Dies entspricht der Teilverständigung für den Zaun sowie nach gemeinsamer Ortsbesichtigung für den Zaun mit Amphibienschutz.

 

4.5.2. Wenn nein, inwiefern nicht?

 

Entfällt.

 

4.5.3. Warum wurde der Absprache nicht gefolgt?

 

Entfällt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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