Ampelschaltung am Lohbrügger Markt - noch zeitgerecht?
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3
Auskunftsersuchen
der BAbg. Zaum, Froh, Eggebrecht und Fraktion der CDU
Angesichts der demografischen Entwicklung ist es angezeigt, auch die Verkehrsinfrastruktur an die Bedürfnisse älterer Menschen sowie Menschen mit Behinderungen anzupassen.
Am Lohbrügger Markt befinden sich zwei Ampelanlagen (Ludwig-Rosenberg-Ring, Lohbrügger Landstraße), die angesichts der besonderen Bevölkerungsstruktur in diesem Gebiet dringend einer Überprüfung und Anpassung bedürfen. In der Umgebung des Lohbrügger Markts leben nicht nur viele ältere Menschen, sondern auch Menschen mit Behinderungen. Es befinden sich mehrere Altenheime in der Nähe. Dies führt zu einem erhöhten Anspruch an sichere und barrierefreie Überquerungsmöglichkeiten in diesem Bereich.
Es ist daher zu hinterfragen, ob die Schaltungen und Ausstattungen der beiden Ampelanlagen so aufeinander abgestimmt und in einem Zustand sind, der auch älteren und behinderten Menschen die Voraussetzungen gibt, um die Straßenüberquerungen sicher zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Insgesamt ist die Beschwerdelage an den genannten Lichtsignalanlagen (LSA) unauffällig. Lediglich für die LSA Lohbrügger Markt/Ludwig-Rosenberg-Ring verzeichnet der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer eine Anfrage aus dem Jahr 2024. Darin ging es darum, weshalb der aus Süden (Sander Damm) kommende geradeausfahrende Radverkehr gleichzeitig mit den aus Norden (Am Beckerkamp) kommenden motorisierten Linksabbiegenden Grün erhält. Hintergrund der Frage war, dass der Beschwerdeführer dort von einem linksabbiegenden Autofahrer übersehen wurde und entgegen seiner Vorfahrt abbremsen und anhalten musste.
Die Anfrage wurde innerhalb von vier Wochen durch eine Fachingenieurkraft geprüft und beantwortet. Zusätzlich wurde die Schilderung zur weiteren Prüfung an das örtliche Polizeikommissariat weitergeleitet.
Nein, eine Anpassung ist nicht vorgesehen. Beim Abbiegeprozess muss dem entgegenkommenden Verkehr Vorfahrt gewährt werden. Dies wurde in dem beschriebenen Einzelfall missachtet, ist jedoch kein Anlass für eine Überplanung. Die vorhandene Radverkehrsanlage ist zur zusätzlichen Hervorhebung rot eingefärbt, was auch vom Fragesteller als positiv hervorgehoben wurde. Darüber hinaus liegt an der beschriebenen Stelle keine erhöhte Unfalllage vor.
Derzeit sind keine baulichen oder technischen Änderungen an den Lichtsignalanlagen geplant.
Die Dauer der Grünphase für den Fußverkehr ist so dimensioniert, dass ausreichend Zeit für eine sichere Überquerung der Straße vorhanden ist. Nach der Grünzeit läuft immer noch eine Schutzzeit, die sogenannte Räumzeit, ab. Die Räumzeit ist die Zeitdauer, die Verkehrsteilnehmende nach Ablauf der Grünzeit benötigen, um den Kreuzungsbereich zu verlassen. So wird sichergestellt, dass Zufußgehende, die in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betreten, noch sicher die Kreuzung überqueren können, bevor der Querverkehr Grün bekommt. Gemäß der gültigen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) soll die Räumzeit für den Fußverkehr mit einer Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s (4,3 km/h) in Relation zum Fahrbahnquerschnitt errechnet werden. Dieser Wert wird auch in Hamburg angesetzt.
Ja.
Im Rahmen der Neuplanung 2021 wurden die Ampelanlagen in die bestehende Koordinierung im Streckenzug Sander Damm – Am Beckerkamp – Habermannstraße eingebunden.
Die Synchronisation der beiden LSA hat keine Auswirkungen auf die Sicherheit für Zufußgehende. Jede Ampelanlage muss vom Grundsatz eigenständig die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleisten.
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