AG Soziales Oberbillwerder
Letzte Beratung: 21.11.2019 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Der Senat hat am 26.02.2019 den Masterplan Oberbillwerder beschlossen. Mit dem nun anlaufenden Bebauungsplanverfahren soll der Masterplan in das Planungsrecht überführt werden. Damit wird auch der Gestaltungsraum sozialer, kultureller und nachbarschaftlicher Infrastruktur in Hamburgs 105. Stadtteil planrechtlich bestimmt.
Die Lenkungsgruppe Oberbillwerder hat daher in der Sitzung vom 21.06.2019 beschlossen, dass eine behördenübergreifende, integrierte Planung der sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Infrastruktur erfolgen soll. Dafür sollte eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe gegründet werden. Eine externe Begleitung soll das Prozessmanagement der Arbeit der AG sicherstellen.
Folgende Ziele sollen durch die Arbeit der AG erreicht werden:
Beteiligt an der Arbeitsgruppe sind: BA (Fachämter SR und SL), BASFI, BIS, BGV, BKM, BSB, BSW, BUE, BWFG, SK und IBA.
Für den weiteren Prozess soll die behördenübergreifende Arbeitsgruppe eine Plattform bieten für die weitere Entwicklung von Oberbillwerder, um die Potentiale und Synergien einer integrierten Gestaltung vernetzter sozialer, kultureller und nachbarschaftlicher Angebote zu bestimmen und in konkrete, konzeptionelle Gestalt zu bringen.
Die erste Sitzung der "AG Soziales Oberbillwerder" hat am 25.10.2019 unter externer Begleitung des Büros "SUPERURBAN" stattgefunden. Bis zum Sommer 2020 wird monatlich zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten getagt. Die Ergebnisse werden in das B-Planverfahren eingespeist und abschließend dokumentiert.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
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