21-1079.01

Änderungsantrag zur Drucksache 21-1079 "Um- und Mitbenennungen von Straßen im Bezirk Bergedorf"

Antrag

Letzte Beratung: 23.09.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.8

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion

der BAbg. Rüssau und Grüne-Fraktion

des BAbg. Meyns. Kubat und FDP-Fraktion

 

Im Zuge der Diskussion um die Umbenennung der Kurt-A.-Körber-Chaussee hatte die Bezirksversammlung 2019 beschlossen, auf eine Umbenennung zu verzichten und statt dessen erläuternde Zusatzschilder anzubringen, inklusive QR-Code für weiterführende Informationen im Internet. Da sich die Kulturbehörde zum selben Zeitpunkt in einem Diskussionsprozess befand, wie mit belasteten Straßennamen umzugehen sei, konnten die Schilder nicht angebracht werden. Seitdem gab es mehrere Anträge, an anderen Straßenschildern Zusatzschilder anzubringen, um Widerstandskämpfer/innen oder andere Personen gleichen Namens zu ehren. Auch diese Anträge wurden zurückgestellt.

 

Inzwischen hat das Staatsarchiv Hamburg ein Faltblatt zur Benennung von Straßennamen herausgebracht, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass die Bezirke in den beiden oben genannten Fällen Zusatzschilder in eigenem Ermessen, aber damit auch auf eigene Kosten anbringen können. Eine Mitbenennung bedarf allerdings eines vorherigen Senatsbeschlusses.

 

Unklar ist, wie viele Informationen auf einem solchen Zusatzschild sinnvollerweise stehen können. In manchen Fällen kann es sinnvoller sein, Infotafeln aufzustellen, die mehr Informationen bereitstellen können. In beiden Fällen muss auch geklärt werden, wie hoch die Kosten sind und wie sie zu finanzieren sind. Zudem erscheint es auch angesichts der Kosten angebracht, nicht sozusagen auf Zuruf Straßen zu beschließen, für die es Zusatzschilder geben soll, sondern klare Richtlinien festzulegen, in welchen Fällen ein Zusatzschild oder eine Infotafel sinnvoll sind und wie viel Geld dafür pro Jahr zur Verfügung steht.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt erstellt eine Richtlinie, unter welchen Bedingungen Zusatzschilder oder Infotafeln zu Straßennamen angebracht werden können und in welchem Verfahren Vorschläge eingebracht werden können und darüber entschieden werden kann. Dabei ist u.a. zu klären, wer die Inhalte der Zusatzschilder/Infotafeln erstellen und wer die über QR-Codes verlinkten Informationsangebote pflegen soll sowie welche Kosten entstehen und wie diese gedeckt werden können.
  2. Das Bezirksamt legt die Richtlinie dem Hauptausschuss in der Sitzung im Januar 2022 zur Beschlussfassung vor.

 

 

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