20-1665.01

Änderungsantrag zur Drs. 20-1665 "Nachnutzungskonzept für das Haus im Park"

Antrag

Sachverhalt

Änderungsantrag der BAbg. Wegner, Schumacher und Fraktion der CDU

 

Der Antragsbegründung des Ursprungsantrags ist vollumfänglich zuzustimmen. Jedoch sind die Petita genauer und enger zu fassen.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung unterstützt weiterhin das Vorhaben der Vereine „Begegnungszentrum im Park e. V.“ und „Hände für Kinder e.V.“ für die Nachnutzung des Hauses im Park.

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, vor Abschluss eines Mietvertrages den aktuellen Wirtschafts- und Finanzplan des Vereins „Begegnungszentrum im Park e. V.“ für die Nachnutzung des Hauses im Park von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und testieren zu lassen. Die Kosten für das Testat tragen die späteren Mietvertragsparteien jeweils zur Hälfte. Die Finanzierung der Kosten für das Bezirksamt erfolgt aus dem Förderfond Bezirke der Bezirksversammlung.

 

  1. Von Seiten des Bezirksamtes oder der Bezirksversammlung wird es keine regelhafte finanzielle Unterstützung für das geplante Begegnungszentrum geben.

 

  1. Das Ergebnis des Testats wird vor Abschluss eines Mietvertrages mit dem Verein „Begegnungszentrum im Park“ im zuständigen Fachausschuss vorgestellt.

 

 

 

Anhänge

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