Änderungsantrag zur Beschlussvorlage "Geschäftsordnung der Bezirksversammlung, 21. Amtsperiode" (Drs.21-0200)
Änderungsantrag der BAbg. Noetzel, Froh, Emrich, Pelch und Fraktion der CDU
Der vorgelegte Entwurf einer neuen Geschäftsordnung (GO) der Bezirksversammlung enthält im Großen und Ganzen eine maß- und sinnvolle Entwicklung der bisherigen GO, schränkt allerdings in einem Punkt (1.) ein bisher bestehendes Minderheitsrecht zu sehr ein. In einem anderen Punkt (2.) sollte die Arbeitsfähigkeit der Mitglieder der Bezirksversammlung gegenüber der Regelung der bisherigen GO verbessert werden.
1. In der noch geltenden Fassung des §21 Abs. 4 der GO heißt es: „Zu einzelnen Tagesordnungspunkten kann von einer Fraktion ein Wortprotokoll verlangt werden.“ Dies soll in der Entwurfsfassung nun geändert werden in „Zu einzelnen Tagesordnungspunkten kann von 1/3 der Mitglieder ein Wortprotokoll verlangt werden.“
Diese Änderung schränkt das bisherige Minderheitsrecht unnötig ein. Gerade beim Protokoll, welches ja auch eine gewisse Nachweisfunktion gegenüber der Öffentlichkeit hat, kann es im Interesse nur einer Fraktion sein, dass ein Wortprotokoll erstellt wird. Hier zu verlangen, dass mindestens 1/3 der Mitglieder eines Ausschusses oder der Bezirksversammlung dem zustimmen, schränkt das Recht und Interesse gerade kleinerer Fraktionen in einem Maße ein, der nicht zu begründen ist. Außerdem ist von diesem, in seiner Außenwirkung doch sehr folgenlosem und einfach umzusetzendem, Recht in der Vergangenheit nur sehr spärlich Gebrauch gemacht worden und es ist unproblematisch umzusetzen.
2. §21 Abs. 1 des Entwurfs übernimmt die alte Fassung der GO, dass die Niederschrift von Sitzungen der Bezirksversammlung (und daraus folgend auch der Ausschüsse) den Mitgliedern der Bezirksversammlung spätestens mit der Einladung zur nächsten ordentlichen Sitzung zugeleitet werden soll. Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und blockiert die Arbeitsfähigkeit der Mitglieder unnötig. Insbesondere bei nicht monatlich stattfindenden Ausschusssitzungen vergehen dann zwischen Sitzungstag und Protokollzuleitung bis zu sieben Wochen, in der Sommerpause sogar mehr. Wichtig wäre es aber, dass die Mitglieder kurzfristig die Niederschrift und eventuelle Anlagen erhalten, um z.B. auch Gesagtes und Beschlossenes aus zu werten, dies in die Fraktionen und Parteien tragen zu können und die nächste Sitzung vor zu bereiten.
In Anbetracht der technischen Möglichkeiten in der heutigen Zeit wäre es daher nicht nur wünschenswert, sondern auch umsetzbar, die Niederschriften innerhalb von einer Woche nach der Sitzung den Mitgliedern zuzuleiten.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. § 21 Abs. 1 Satz 3 des Entwurfs wird wie folgt geändert:
Die Niederschrift soll den Mitgliedern der Bezirksversammlung spätestens eine Woche nach der Sitzung der Bezirksversammlung zugeleitet werden.
2. § 21 Abs. 5 des Entwurfs wird wie folgt geändert:
Zu einzelnen Tagesordnungspunkten kann von einer Fraktion ein Wortprotokoll verlangt werden.
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