21-0937.01

Änderungsantrag zum Antrag "Nutzbarkeit des Holzhafens erhalten" (Drs. 21-937)

Antrag

Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 14.5.1

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Pelch, Froh, Capeletti, Garbers, Woller und Fraktion der CDU

 

Auch in der noch nicht abgeschlossenen Stadtwerkstatt Moorfleet sind Überlegungen zur Schaffung eines „Maritimen Quartiers“ eingeflossen, die nur umgesetzt werden können, wenn eine durchgehende Erreichbarkeit des Holzhafen und der Steganlagen möglich ist. Daher ist es notwendig jetzt zeitnah eine Abschlussveranstaltung für die Stadtwerkstatt Moorfleet zu organisieren, in der ein Endergebnis herbeigeführt wird. Sollte die Entscheidung zugunsten der blauen Variante ausfallen, wird ein Ausbaggern der Fahrrinne, einschließlich des Bootshafens mit den Steganlagen, notwendig sein. Wird die grüne Variante bevorzugt, würde der komplette Sportboothafen an die Nordspitze verlegt und der hintere Teil nicht ausgebaggert werden. Insofern ist es aus ökonomischen und ökologischen Gründen alternativlos, das Ergebnis der Stadtwerkstatt Moorfleet abzuwarten und einer Entscheidung nicht vorzugreifen. Andernfalls würde das Verfahren einer Stadtwerkstatt wieder einmal (wie in Ochsenwerder) ad absurdum geführt und letztlich außer Kraft gesetzt werden.

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,

1. eine öffentliche Abschlussveranstaltung im August für die Stadtwerkstatt Moorfleet zu organisieren, in der eine Entscheidung für die grüne oder die blaue Lösung herbeigeführt wird (https://www.hamburg.de/planen-bauen-wohnen/12524298/stadtwerkstatt-moorfleet/)

2. das Ergebnis dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.

3. sich (nur) bei endgültigem Beschluss der Bezirksversammlung der blauen Lösung bei der Hamburg Port Authority (HPA) dafür einzusetzen, dass im Holzhafen eine Fahrrinne geschaffen wird, die eine dauerhafte Erreichbarkeit des Sportboothafens, einschließlich der Bootsstege, am südlichen Ufer ermöglicht.

4. sich ferner dafür einzusetzen, dass diese Fahrrinne und die Anlegestellen dauerhaft freigehalten werden.

 

 

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