21-0387.01

Änderungsantrag zu Drs. 21-0387 "Ostumgehung Bergedorf - Anschluss Wentorf Südring an die BAB A 25 in Höhe Speckenweg"

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.05.2020
Sachverhalt

Änderungsantrag der BAbg. Froh, Helm, Emrich und Fraktion der CDU

 

Der Antrag zielt in die richtige Richtung und wurde so, oder zumindest in ähnlicher Form, in den letzten 22 Jahren immer wieder in der Bürgerschaft und Bezirksversammlung gestellt und behandelt. Ein entsprechender Antrag datiert sogar auf das Jahr 1974. Letztmalig wurde dieses Thema im Jahr 2008 bewegt. Im Ergebnis wurden die Initiativen immer wieder mit den gleichen Begründungen abgelehnt. Wenn sich die Antragsteller diese angesehen hätten,  würden sie die Nachvollziehbarkeit erkennen und hätten feststellen können, dass sich an den Tatsachen der Vergangenheit nichts geändert hat.

 

Insbesondere im Rahmen der Planungen zur Folgenutzung der Kasernen in Wentorf, im November 1995, wurde intensiv zwischen den Hamburger Behörden, dem Bezirksamt Bergedorf, dem Bundesland Schleswig Holstein und mit den Gemeinden Wentorf und Börnsen über eine Entlastungstrasse beraten. Diese wurde vom Land Schleswig-Holstein, Wentorf und Börnsen wiederholt abgelehnt.

 

Und auch die Hamburger Behörden ließen mitteilen, dass eine zusätzliche Anschlussstelle am Speckenweg nicht möglich sei, da der Abstand zur Anschlussstelle Curslack zu dicht sei.

 

Natürlich könnten sich die Ansichten der damals Beteiligten geändert haben. Daher ist es angeraten, sich einmal die örtlichen und geographischen Gegebenheiten anzusehen, um die Sinn- und Ernsthaftigkeit des Koalitionsantrags zu verifizieren. Und da kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass der jetzt gestellte Antrag aus mehreren Gründen nicht nachvollzogen werden kann.

 

a) Im Wentorfer Gewerbegebiet „Südring (B 207)“ gibt es im südlichen Teil kein freies Grundstück mehr. Der Anschluss einer nach Süden laufenden Straße, so wie im Antrag gewünscht, ist also ohne weiteres nicht möglich.

b) Direkt südlich des Gewerbegebiets schließt eine kleine Siedlung (Fleederkamp/Pusutredder) an. Auch diese müsste umfahren werden. Südlich und östlich dieser Einzelhaussiedlung grenzen zusammenhängenden Felder mit Ihren engen Feld- und Wanderwegen an, die für die Freizeitnutzung und als Erholungsgebiete zur Verfügung stehen.

 

c) Am Ende der Felder, noch vor der B5, folgt eine Waldfläche und dort beginnt auch erst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. In dem Wald befindet sich die Wald-Kita- Bergedorf und erneut Wanderwege. Außerdem gibt es noch vor der B5 eine mehrreihige Einzelhausbebauung. Der Durchstich zur B5 (ggü. Speckenweg) gibt allein von seiner Breite die Erstellung einer zweispurigen Straße nicht her.

 

d) Der Höhenunterschied zwischen den Feldern und dem genannten Wald, Richtung B5, ist erheblich und lässt einen direkten, geraden Anschluss nicht zu.

 

Allein diese vier Tatsachen lassen, objektiv betrachtet, eine Umsetzung des Koalitionsantrags als wenig wahrscheinlich erscheinen. Völlig unabhängig von dem erforderlichen „good will“ der Schleswig-Holsteiner. Aber dennoch sollte die Bergedorfer Politik nichts unversucht lassen, die Verkehrsbelastung der Bergedorferinnen und Bergedorfer möglichst gering zu halten.

 

Deshalb schlägt die Bergedorfer CDU-Fraktion vor, die gut ausgebauten und bereits vorhandenen Verkehrsflächen zwischen Wentorf (B 207), Börnsen und Bergedorf genauer zu betrachten und bis zur Autobahnauffahrt Curslack neu zu organisieren, damit zu ertüchtigen und insbesondere für den Lkw-Verkehr attraktiver zu gestalten.

 

Gemeint ist die Strecke zwischen dem Gewerbegebiet „Südring“, der B 207 (Schwarzenbeker Landstraße) in östlicher Richtung, der Börnsener Straße in südlicher Richtung zur B5 (Lauenburger Landstraße) und von dort, Richtung Westen, zur Autobahnauffahrt Curslack. Diese Strecke ist bereits vorhanden und nur ca. 2500m länger als die im Koalitionsantrag angedachte direkte Verbindung. Offensichtlicher Vorteil ist, dass keine neue Flächen versiegelt werden müssen, kein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist und eine erhebliche Summe an Steuergeldern eingespart werden kann (in einer Mitteilung wurde schon damals von 100 Millionen D-Mark für die Umgehungsstrecke ausgegangen).

 

Da die genannte Infrastruktur bereits vorhanden ist, aber nicht im erwünschten Maße genutzt wird, bedarf es zusätzlicher Anreize und Regelungen um den gewünschten Effekt zu erzielen.

 

Auf Bergedorfer Gebiet müsste daher geprüft werden,

-          ob an der Einmündung Rothenhauschaussee/Holtenklinkerstraße/Curslacker Heerweg die Vorfahrtsregelung durch eine „abknickende Vorfahrt“ Rothenhausschaussee/Curslacker Heerweg und signaltechnischer Unterstützung der Verkehrsfluss verbessert werden kann.

-          ob an den beiden Zufahrten der Anschlussstelle Curslack Lichtzeichenanlagen aufgestellt werden können, die insbesondere lastabhängig geschaltet und mit den anderen Lichtzeichenanlage koordiniert werden (hierzu hatte es schon 2018 einen interfraktionellen Antrag (Drs. 20-1758) gegeben).

 

Auf Schleswig-Holsteiner Gebiet könnte geprüft werden,

-          ob an der Einmündung B5 (Lauenburger Landstraße)/Börnsener Landstraße ebenfalls eine „abknickende Vorfahrt“, Richtung Westen (BAB Curslack), einrichtet werden kann.

 

Eine kluge Beschilderung, bzw. Wegweisung für Schwerlaster, könnte in Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein den Effekt erhöhen.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge das wie folgt geänderte Petitum beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird beauftragt,

1. mit den zuständigen Verwaltungsabteilungen Hamburg zu prüfen, ob

a) an der Einmündung Rothenhausschaussee/Holtenklinkerstraße/Curslacker Heerweg die Vorfahrtsregelung durch eine „Abknickende Vorfahrt“ Rothenhausschaussee/Curslacker Heerweg und signaltechnischer Unterstützung der Verkehrsfluss verbessert werden kann.

b) an den beiden Zufahrten an der Anschlussstelle-Curslack von- und zur BAB Lichtzeichenanlagen aufstellen werden können, die insbesondere lastabhängig und mit der vorhandenen Lichtzeichenanlage Holtenklinkerstraße koordiniert, aufgestellt werden können.

 

2. Mit den zuständigen Verwaltungsabteilungen Schleswig-Holsteins in Kontakt zu treten, ob an der Einmündung Lauenburger Landstraße/Börnsener Landstraße ebenfalls eine „Abknickende Vorfahrt“ eingerichtet werden kann.

 

3. der Bezirksversammlung über das Ergebnis berichten.

 

 

Anhänge

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