20-1506

Änderung Flächennutzungsplan Allermöher Deich - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Noetzel, Froh und Fraktion der CDU

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf hat am 21. Dezember 2017 das bezirkliche Gewerbeflächenkonzept beschlossen. In diesem Verfahren wurden auch die Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange (TÖB) eingeholt.

 

Im Zuge der Diskussion gab es einen vermeintlichen Dissens bzgl. des südlichen Teils der Fläche am Allermöher Deich. Diese Fläche ist im gültigen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Eine gewerbliche Entwicklung wird auf dieser Fläche jedoch nicht mehr verfolgt, ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, um dieses Entwicklungsziel zu ändern, wurde jedoch nicht weitergeführt.

 

Im Landschaftsprogramm ist diese Fläche als eine Fläche mit Klärungsbedarf gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass es hier einen Zielkonflikt gibt, da die Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einer Realisierung des Flächennutzungsplanes entgegenstehen. Bis zu dieser Klärung gelten dort die Entwicklungsziele des Landschaftsprogramms.

 

Da jedoch die Ausweisung im Flächennutzungsplan noch nicht geändert wurde, ist diese Fläche folgerichtig im Gewerbeflächenkonzept aufgeführt. Es erscheint sinnvoll, diesen Zielkonflikt der Planwerke aufzulösen und die Fläche damit dem Gewerbeflächenkonzept zu entziehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksversammlung fordert die Einleitung eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans im Bereich des Allermöher Deichs mit dem Ziel, den dort vorhandenen Zielkonflikt aufzulösen und die gewerbliche Baufläche zu reduzieren.

 

Der Bezirksamtsleiter und das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung werden aufgefordert, sich bei der zuständigen Behörde, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) in diesem Sinne einzusetzen.

 

 

Anhänge

---