20-1365.02

50 km/h - Piktogramme auf den Hauptverkehrsachsen in den Vier- und Marschlanden

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 20-1365.01, vom 30.11.2017 wie folgt Stellung:

 

„Die Empfehlung wird nicht berücksichtigt.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt nach § 3 Absatz 3 Ziffer  1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Die Ortstafel (Zeichen 310) bestimmt, wo die geschlossene Ortschaft beginnt.

 

Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Derartige besondere Umstände sind aktuell weder aufgrund einer Verkehrsunfalllage i.Z.m. nicht angepasster Geschwindigkeit noch aufgrund aktueller Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen indiziert. Auch Markierungen (Piktogramme) sidn Verkehrszeichen.

 

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordung (VwV-StVO) sieht darüber hinaus nur die Fortdauer von Zonen-Anordnungen in großen Zonen durch das Aufbringen von „30“ vor.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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