Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Angemeldet in der Sitzung vom 06.09.2021 von den Fraktionen GRÜNE und SPD.
Frau Warwel und Frau Troschke (beide Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)) erläutern die vorliegende Maßnahme in der Königstraße anhand der Lagepläne in der Drucksache und berichten auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Schröder berichtet auf Nachfrage, die Unfallzahlen in der Königstraße seien zum jetzigen Zeitpunkt unauffällig.
Herr Batenhorst merkt an, die Umsetzung der Maßnahme, für die Mittel i.H.v. 120.000 Euro benötigt würden, halte er für ungerechtfertigt, da die geplante Grundinstandsetzung des gesamten Abschnitts schon in einem Jahr vorgesehen sei.
Frau Warwel sichert auf Nachfrage die Prüfung zu, ob in die Planung zur Verbesserung der Abbiegesituation in die Behnstraße in Richtung Altonaer Poststraße, Aufstellflächen für Radfahrer*innen integriert werden könnten.
Angemeldet in der Sitzung vom 16.08.2021 von der Fraktion GRÜNE.
Frau Koch stellt anhand einer Präsentation (Anlage) die Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung zur Planabstimmung Louise-Schroeder-Straße und Nobistor vor und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Sülberg betont, es sei erfreulich, dass die Planungen gut aufgenommen worden seien. Die Stärkung des Grünzugs halte er für wichtig.
Herr Batenhorst insistiert, in der Louise-Schroeder-Straße seien zwei Fahrstreifen nötig. Dass außerdem 60% der Parkplätze entfielen, halte er für eine Katastrophe. Dies führe zu Parkplatzsuchverkehren und damit zu weiterem Stau. Im Rahmen der Planung hätten ein Parkhaus oder eine Tiefgarage vorgesehen werden müssen.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Der*die Petent*in fügt seiner Eingabe hinzu, inzwischen lägen 150 Unterschriften vor. Nicht die gefahrene Geschwindigkeit stelle den Kern des Problems dar, da aufgrund der Enge ohnehin nicht schnell gefahren werden könne, sondern vielmehr die Unübersichtlichkeit.
Herr Schröder berichtet, das zuständige Polizeikommissariat (PK) stimme den Ausführungen des*der Petent*in zu. Personell sei es aber nicht möglich, die Situation täglich durch das PK zu kontrollieren. Daher schließe er sich der Einschätzung des*der Petent*in an, eine bauliche Lösung zu finden.
Er ergänzt auf Nachfrage, derzeit gelte in der Straße Tempo 30. Sogenannte Fahrschwellen würden in Hamburg generell nicht eingesetzt.
Frau Faust-Weik-Roßnagel schlägt vor, einen Vor-Ort-Termin zur Begehung des Schulumfeldes zwischen 7.45-8.00 Uhr mit Vertreter*innen der Fraktionen, des Amtes sowie des PKs zu vereinbaren, um die Situation zu beurteilen.
Herr Olshausen erläutert, aus den angeführten Beispielen des*der Petent*in zeige sich, warum das Amt sich gegen sogenannte Kiss&Drop-Zonen vor Grundschulen ausspreche. Die Schulwege in dieser Altersstufe seien i.d.R. kurz und ein Bringen und Abholen der Schüler*innen mit dem Pkw daher nicht nötig. Er könne keinen Zeithorizont für eine Maßnahme angeben. Es gebe bereits einige ähnliche Situationen an Grundschulen in Altona, denen die Grundschule Goosacker in der Priorisierung nicht vorgezogen werden könne.
Er weist weiter darauf hin, dass die Teilnahme des Amtes an einem Vor-Ort-Termin aufgrund der prekären Personalsituation in absehbarer Zeit nicht möglich sei.
Herr Strasser sichert dem*der Petent*in zu, einen Termin zu vereinbaren, sobald die personellen Kapazitäten des Amtes dies zuließen.
Vertreter*innen aller Fraktionen sowie der AfD-Gruppe stimmen dem Vorschlag zu.
Der TOP mit der Drucksache 21-2333 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der*die Petent*in ergänzt, bei der beschriebenen Verkehrssituation handele es sich um den Bereich zwischen dem Wisserweg und dem Frapanweg.
Auf Nachfrage führt er*sie weiterhin aus, dass auf Anregung des*der zuständigen Stadtteilpolizist*in bereits mit den Nachbar*innen über die Möglichkeit des versetzten Parkens zur Drosselung der gefahrenen Geschwindigkeit beraten worden sei. Diese hätten allerdings Sorge um ihre Pkws geäußert.
Er*sie berichtet weiter, trotz des Durchfahrtsverbotes durch den Holtkamp werde dieser massiv genutzt. Die Geschwindigkeitsmessungen, die in der jüngeren Vergangenheit erfolgt seien, seien zu offensichtlich gewesen und für einen zu geringen Zeitraum durchgeführt worden. Er*sie halte eine erneute Geschwindigkeitsmessung über einen längeren Zeitraum mit einem unauffälligeren Aufbau für notwendig.
Herr Schröder berichtet, nach Informationen des zuständigen Polizeikommissariats (PK) 26 hätten bereits mehrere Ortsbegehungen stattgefunden, aufgrund derer die Einschätzung des*der Petent*in nicht geteilt werden könne. Auch die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der Verkehrsdirektion befänden sich im Normbereich. Zwar seien Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt worden, allerdings nicht in einer auffälligen Häufigkeit. Personell sei es nicht möglich, hier weitere Kontrollen durchzuführen. Auch die bekannten grauen Wagen zur Geschwindigkeitsmessung seien hamburgweit knapp im Bestand.
Herr Olshausen merkt an, auch ihm lägen keine Informationen über eine Gefahrensituation an dieser Stelle vor.
Herr Herrmann erläutert, das Problem entstehe durch die Sperrung der Blankeneser Chaussee. Diese dauere noch bis Ende des Jahres 2021 an. Die Schenefelder Landstraße werde noch bis Mai 2022 als Einbahnstraße geführt. Er sichert zu, weitere Informationen zu dieser Sperrung nachzureichen.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Informationen liegen nicht vor.]
Herr Batenhorst merkt an, es könne eine mögliche Lösung sein, versetztes Parken anzuordnen. Derzeit berichteten Anwohnende von Problemen bei entgegenkommendem Verkehr.
Herr Strasser schlägt vor, das zuständige PK 26 um die Übermittlung der Ergebnisse aus der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung sowie um eine Stellungnahme zu einer möglichen Anordnung von versetztem Parken und erhöhten Kontrollen zu bitten.
Der Ausschuss spricht sich einvernehmlich für den Vorschlag von Herrn Strasser aus.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Informationen wurden den Ausschussmitgliedern am 08.11.2021 per E-Mail zur Verfügung gestellt.]
Fortsetzung der Beratung vom 16.08.2021. Erarbeitung einer Rückmeldung für den Bauausschuss.
Herr Harders erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch der Abstimmung teil.
Herr Olshausen betont, es sei wichtig, in die Rückmeldung an den Bauausschuss aufzunehmen, dass für die konzeptionellen Veränderungen in Ottensen für das Projekt freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier zunächst drei Projektstellen geschaffen worden seien. Eventuell sei es möglich, diese Projektstellen für anschließende konzeptionelle Veränderungen in der Sternschanze, und daran anschließend eventuell auch für konzeptionelle Änderungen in Blankenese zu verlängern. Ohne diese zusätzlichen Stellen seien ähnliche Projekte nicht umsetzbar.
Herr Sülberg merkt an, in dem Vorschlag für die Antwort an den Bauausschuss, den die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vorab als Hintergrundinformation verschickt habe, werde der Begriff „Gesamtverkehr“ genutzt. Dieser solle für die Planungen in Ottensen vermieden werden, da er bei den Bürger*innen falsche Erwartungen wecken könne.
Herr Batenhorst insistiert, er halte für die Rückmeldung an den Bauausschuss den Hinweis zu 1.c) für nötig, sofern an dieser Stelle ein Supermarkt entstehe, müsse dessen Betreiber*in Parkplätze zur Verfügung stellen.
Der Verkehrsausschuss einigt sich einvernehmlich darauf, folgende Rückmeldung an den Bauausschuss zu geben:
Zu 1.c) Für die Beantwortung dieser Frage muss zunächst ein Verkehrsgutachten vorliegen. Dies ist von dem*der Bauherr*in zu beauftragen.
Zu 1.d) Beratungen zur Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs sollten im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzeptes für Blankenese geführt werden, da voraussichtlich bauliche Maßnahmen zur Umsetzung nötig sind. Derzeit wird an anderen Stadtteilen konzeptionell gearbeitet, sodass an einem solchen Konzept für Blankenese absehbar nicht gearbeitet werden kann.
Zu 1.e) Für die Einrichtung des Bewohnerparkens ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig. Der LBV geht bei der Einrichtung der Bereiche von der Innenstadt hin zu den Randgebieten vor. Aus diesem Grund nimmt die Einrichtung des Bewohnerparkens in Blankenese voraussichtlich noch etwas Zeit in Anspruch. Eine Insel-Lösung einzelner Bewohnerparkgebiete scheint nicht empfehlenswert, da sich daraufhin der Parkdruck in den Nachbargebieten erhöht.
Hinweis: Mit dem Beschluss der Bezirksversammlung 21-1845E wird bereits ein Beteiligungsverfahren für die Blankeneser Bürger*innen gefordert.
Der TOP mit der Drucksache 21-2328 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Olshausen berichtet auf Nachfrage, Anträge auf Einzelzuweisungen im Bereich „Straße“ seien in der Vergangenheiten selten erfolgreich gewesen. Dennoch sei die Anmeldung sinnvoll, da für das Projekt freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier weiterhin Mittel benötigt würden. Als Berechnungsgrundlage sei der Preis pro Quadratmeter ähnlicher Umgestaltungen zugrunde gelegt worden.
Er erläutert weiter, die Van-der-Smissen-Straße befinde sich derzeit noch in der Zuständigkeit der Hamburg Port Authority. Es sei allerdings geplant, sie in die Zuständigkeit des Bezirkes zu überführen. Mit der Anmeldung der Maßnahme „Große Elbstraße/ Van-der-Smissen-Straße“ solle aktenkundig gemacht werden, dass die Mittel zur Instandsetzung vom Senat bereitgestellt werden sollten.
Der Verkehrsausschuss stimmt den Maßnahmen zur Anmeldung der Einzelzuweisungen aus der Drucksache 21-2328 einstimmig (bei namentlicher Abstimmung) zu.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Herr Olshausen berichtet, für die Deckensanierung von Bezirksstraßen habe das Fachamt Management des öffentlichen Raums konsumtive Mittel aus dem Konjunkturprogramm des Senats erhalten.
Herr Packmohr und Herr Sülberg melden den TOP als ordentlichen Tagesordnungspunkt für die Sitzung am 04.10.2021 an.
Es gibt keine Wortmeldungen.