Protokoll
Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) vom 19.10.2022

Ö 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Frau Hirschfeld stellt fest, dass mindestens die lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.

Ö 2 - 21-3455

Mögliche Anpassungen zu den Bewertungsmatrizen für Interessenbekundungsverfahren (IBV) Beschlussempfehlung des Amtes

Frau Hirschfeld berichtet vom bisherigen Beratungsverlauf zu dem Thema aus der vergangenen Sitzung vom 21.09.2022. Ein zentraler Hintergrund für den Diskussionswunsch über die Anpassung der Matrizen sei gewesen, dass aktuell fast immer die gleichen Träger den Zuschlag bei den IBVn erhielten.

 

Herr Bründel-Zeißlerhrt aus, dass beim vorliegenden Vorschlag vor allem eine Anpassung an die Globalrichtlinie, aber noch keine größere Änderung im Bereich der Sozialraumorientierung erfolgt sei. Aufgrund der bisherigen Ausgestaltung in diesem Bereich seien nur wenige Träger in der Lage, das jeweilige Ausschreibungsverfahren für sich zu entscheiden. Letztlich sei es eine politisch-inhaltliche Frage, ob man neuen Trägern eine Chance eröffnen wolle oder auf bereits bewährte und bekannte Träger setze. Das Fehlen des Begriffes der Supervision in den Matrizen würde nicht automatisch bedeuten, dass dieser keine Bedeutung mehr beigemessen werde.

 

Herr Schmidt stimmt zu, dass in den Verfahren nicht nur bestehende, sondern auch künftige Kooperationen in den Blick genommen werden sollten, um auch neuen Trägern Chancen einzuräumen. Neue gute Konzepte sollten die Chance erhalten, Berücksichtigung zu finden.

 

Frau Wolf merkt an, dass man sich bei der Neugestaltung der Matrizen generell die Frage stellen müsse, ob bestehende Erfahrungen weiter eine besondere Aufmerksamkeit und Gewichtung erhalten sollten. Amtsseitig werde eine offene Formulierung präferiert, da die Sorge bestehe, dass es künftig eine schlechtere Bewerber:innenlage geben könne. Bei IBVn zu Lerngruppen sei die Bereitschaft zur Kooperation von besonderer Bedeutung.

 

Frau Baumbuschhrt aus, dass die Abwägung über die Aufnahme aller Punkte aus der Globalrichtlinie, wie in dem Vorschlag für die Offene Kinder- und Jugendarbeit unter 5 - 12, schwierig sei. Einerseits sei es unglücklich, sich nur einzelne Punkte herauszupicken, andererseits träfen nicht alle Punkte gleichermaßen auf die Träger zu und seien in den IBVn nicht immer von gleicher Bedeutung. Die Idee einer Flexibilität im Ausschreibungstext sei daher zu begrüßen.

 

Nach Diskussion des Ausschusses werden zunächst folgende Vorschläge zu den Matrizen geäert:

 

  • Zur Matrix OKJA 2: Aussagen zum Thema Kooperationen“
  • Zur Matrix OKJA 13: Ergänzung „ (…) Methoden und Angebote
  • Beteiligungskonzept“ soll weiter in der Matrix auftauchen
  • Zur Matrix OKJA 5 12: In der Ausschreibung soll auf die jeweils gewünschten Schwerpunkte hingewiesen werden. Diese sollen dann in der Matrix wiedergeben werden, z.B. Inhaltliche Aussagen zur gewünschten Schwerpunktsetzung gemäß Ausschreibung“
  • Aufnahme eines Punktes zu den konzeptionellen Besonderheiten

Der Ausschuss einigt sich darauf, die Beratungen in einer der kommenden Sitzungen fortzusetzen und bittet das Amt, dann einen aktualisierten Vorschlag einzureichen.

Ö 3

Haushalt

Ö 3.1 - 21-3427

Mittelverteilung anhand des Altonaer Modells für 2023 Beschlussempfehlung des Amtes (Überwiesen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.10.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung)

Überwiesen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.10.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Frau Wolf berichtet, dass die Präsentation noch einmal überarbeitet worden sei (siehe Anlage). So seien neben einer Korrektur und redaktionellen Anpassungen auch die Angaben zu „Groß Flottbek, Othmarschen“ ergänzt worden. Das Amt bitte, dass heute eine Beschlussempfehlung für den Jugendhilfeausschuss erarbeitet werde, damit dieser in der Sitzung am 02.11.2022 abschließend beschließen könne und die Träger rechtzeitig die Zuwendungsbescheide erhalten könnten. Für das Jahr 2024 könne sich dann die Zeit genommen werden, frühzeitig eine Diskussion über die Verteilung der politischen Schwerpunktmittel zu forcieren.

 

Herr Schmidthrt aus, dass es sinnvoll sei, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln künftig Schwerpunktthemen zu setzen und entsprechend zu bündeln. Er stimme zu, dass es über das Wo und Was Diskussionen mit entsprechendem Vorlauf geben müsse.

 

Frau von Stritzky ergänzt, dass es auch deswegen vernünftig sei, Schwerpunkte zu setzen, da diese einen größeren Effekt erzielen könnten, als die kleineren Summen bei der Aufteilung auf alle. Um für die kommenden Jahre entsprechende Akzentuierungen zu setzen,sse überlegt werden, auf welcher Grundlage die Diskussionen geführt würden. So stelle sich die Frage, ob das Gespräch mit den Akteur:innen vor Ort gesucht werden oder ob die Berichte den Ausschuss nicht nur zusammenfassend erreichen sollten. In jedem Fall sei eine gemeinsame Abwägung wichtig.

 

Frau Hirschfeld wirbt auch für eine Schwerpunktsetzung bei den Planungen in den kommenden Jahren. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise eine Förderung im Planungsraum Altona-Altstadt, wo es viele Bedarfe und Herausforderungen gebe.

 

Herr Bründel-Zeißler begrüßt, dass künftig die Möglichkeit bestehe, nach einer entsprechenden gemeinsamen inhaltlichen Auseinandersetzung gezielt politisch Einfluss zu nehmen und bestimmte Themenschwerpunkte in einzelnen Planungsräumen zu fördern. Um den Trägern eine Planungssicherheit zu geben, könne für das Jahr 2023 dem Amtsvorschlag gefolgt werden. Überlegt werden müsse langfristig, wie nach entsprechender Verteilung der Mittel auf Schwerpunkte geprüft werdennne, in welcher Form diese zum Tragen gekommen seien.

 

Frau Baumbuschhrt aus, dass eigentlich auch für 2023 eine Auseinandersetzung über die Nutzung der politischen Gestaltungsmöglichkeiten zu begrüßen wäre. nftig freue sie sich auf eine politische und fachliche Auseinandersetzung für die Folgejahre.

 

Frau Gosch wirbt dafür, sich künftig Gedanken darüber zu machen, anhand welcher Kriterien die Schwerpunktsetzung erfolge und welche Maßstäbe zur Entscheidungsfindung herangezogen würden.

 

 

Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Mittelverteilung für das Jahr 2023 wird entsprechend der angepassten Präsentation zugestimmt.


Anlagen
Altonaer Modell angepasste Präsentation (1480 KB)

Ö 3.2

Kinderferienprogramm für Daheimgebliebene hier: Aufnahme in die Rahmenzuweisung (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Fortsetzung der Beratungen vom 21.09.2022)

Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Fortsetzung der Beratungen vom 21.09.2022.

 

Frau Wolf spricht sich amtsseitig gegen die Finanzierung des Kinderferienprogramms über die Rahmenzuweisung aus, da die dortigen Mittel knapp seien und die Spielräume dann deutlich reduziert würden. Besser wäre es, weiter politische Mittel einzusetzen. Sollte sich dann in einem Jahr herausstellen, dass diese nicht ausreichten, könne immer noch überlegt werden, ob für die Differenz andere Töpfe zur Verfügung stünden.

 

Herr Bründel-Zeißler und Frau Baumbusch bekräftigen das Votum des Amtes und weisen ebenfalls auf die knappen Mittel der Rahmenzuweisungen hin, die auch so nicht immer für das Notwendigste ausreichten. Daher sei es gerade in der aktuell schwierigen Situation nicht gut, das bisherige Verfahren zu ändern.

 

Herr Schmidt merkt an, dass bei weniger Anträgen auf Sondermittelr die Bereiche des Jugendhilfeausschusses auch dessen prozentualer Anteil an der Gesamtsumme gegenüber den anderen Fachausschüssen sinke.

 

Herr Hirschfeld gibt zu überlegen, statt den Sondermitteln ggf. Politikmittel einzusetzen. Hier gebe es aktuell einen größeren Spielraum. Sie wolle dies weiter in ihrer Fraktion beraten.

 

 

 

Ö 4

Mitteilungen

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Ö 5

Verschiedenes

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