Protokoll
Sitzung des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (JHA) vom 18.01.2023

Ö 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Vödisch stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.

 

Ö 2 - 21-2533.7

Rahmenkonzept zur Ausgestaltung der künftigen Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk Altona (Entwurf Stand 16.11.2022) Empfehlung des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Zur weiteren Beratung überwiesen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.12.2022)

Zur weiteren Beratung überwiesen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.12.2022.

 

Herr Vödisch berichtet, dass es in der Behandlung der Drucksache in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.12.2022 insbesondere Rückfragen bezüglich der Finanzierung gegeben habe. Beteiligungsgremien gebe es im Bundesgebiet bereits in vielen Bundesländern und Gemeinden Hamburg hinke hier tendenziell hinterher. Er habe dem Ausschuss hierzu Statistiken zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). Die Gremien hätten sehr unterschiedliche Strukturen, seien unterschiedlich aktiv und befassten sich mit unterschiedlichen Themen. Die Besetzungsgrößen seien unterschiedlich, mit den vorgeschlagenen 21 Mitgliedern befinde man sich im Durchschnitt. Einige Gremien hätten auch ein eigenes Budget teilweise deutlich höher als die im Rahmenkonzept vorgeschlagenen 5.000 Euro. Viele Informationen seien auf der Website www.kinderrechte.de zu finden. Die bereits bestehende Jugendgremienvielfalt im Bundesgebiet könne in der kommenden Beratung im Jugendhilfeausschuss als Argument für die Bemühungen zur Implementierung des Rahmenkonzepts herangeführt werden. Bei den Kosten könne man sich ggf. grob an den Stellen der Fachstelle zur Ombudschaft orientieren. Dies wären pro Bezirk für die zwei Stellen ca. 110.000 Euro plus ca. 138.000 Euro Sachkosten. Hinzu käme ggf. eine Stelle auf Landesebene. Die Frage der Finanzierung sei letztlich vom Unterausschuss nur bedingt aufzuklären, hier seien auch das Bezirksamt und die Sozialbehörde gefordert. Dennoch könnten dem Jugendhilfeausschuss bei der Beratung eine ungefähre Größenordnung und der Hinweis auf etwaige Förderprogramme des Bundes an die Hand gegeben werden. Ggf. könnten die Fraktionen auch einen Beschluss nach § 27 BezVG in die Wege leiten oder mit den Fraktionen auf Landesebene sprechen. Wichtig sei es aber nun, zeitnah das Rahmenkonzept auf den Weg zu bringen und mit der Umsetzung zu beginnen. Grundsätzlich sei es weiterhin möglich, das Konzept auch nach einem endgültigen Beschluss weiter anzupassen. Sonne über aufgeworfene Themen wie das Stimmrecht von Beiratsmitgliedern in den Fachausschüssen, Jugendparlamente etc. weiter beraten werden. Er biete an, noch einmal den Stand der Umsetzungen in anderen Bezirken zu erfragen. Wenn ihm hierzu Informationen vorlägen, könne er diese gerne dem Ausschuss zur Verfügung stellen.

Frau Müller-Möller weist darauf hin, dass es im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend passende Förderprogramme gebe, die ggf. in den Blick genommen werden könnten. Wichtig sei, dass ein in die Wege geleitetes Rahmenkonzept letztlich auch verstetigt würde. Das Konzept solle nicht an der Frage des eigenen Budgets des Beirats scheitern, hier würde die angedachte Koordinierungsstelle ggf. schon einiges auffangen. Es sei der richtige Ansatz, den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses deutlich zu machen, dass es schon viele Gremien dieser Art gebe und es letztlich eine politische Frage sei, ob im Bezirk etwas Derartiges durchgeführt werden solle und man bereit sei, entsprechende Mittel einzuwerben. Um den im Jugendhilfeausschuss geäerten Befürchtungen bezüglich der Geschäftsordnung Rechnung zu tragen, schlage sie vor, Ziffer 2.5. dahingehend zu präzisieren, dass die Geschäftsordnung innerhalb eines Jahres erarbeitet werde.

 

Frau Gosch wirbt dafür, bei den weiteren Beratungen die Frage im Blick zu behalten, ob der Bezirk Altona alleine vorangehen wolle oder sich verstärkt mit den anderen Bezirken vernetze. Dies hätte gegenüber den Landesbehörden ggf. ein höheres Gewicht. Zudem werbe sie dafür, bei dem abschließenden Satz unter Ziffer 3. ein glichst“ einzufügen bzw. zurückhaltender zu formulieren.

 

Herr Rehbockhrt aus, dass er bei kaum einer Partei bisher wahrgenommen habe, dass die Inhalte des Rahmenkonzepts auf grundsätzliche Ablehnung stießen. Daher sei er optimistisch, dass bezüglich der finanziellen Fragen Klärungen herbeigeführt werden könnten. Im Vergleich zu anderen Projekten innerhalb der Stadt gehe es hier auch um vergleichsweise geringe Summen. Die anderen Bezirke seien ebenfalls dabei, Beteiligungsformate zu erarbeiten. Er bitte darum, dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung am 01.02.2023 die oben genannten Statistiken ebenfalls als Mitteilungsdrucksache zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Ceman wirbt für eine verstärkte Koordination mit den anderen Bezirken. Wichtig sei, den Beirat nicht zu überfordern, sondern Hilfestellungen an die Hand zu geben, wenn diese gewünscht und benötigt würden.

 

Herr Schwarz merkt an, dass der Bezirk Altona bei der Erstellung des Konzepts wohl weiter als die meisten anderen Bezirke sei. Es sei wichtig, die Umsetzung nicht unnötig hinauszuzögern. Daher wäre es gut, wenn in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschuss eine grundsätzliche Entscheidung über das Konzept gefällt würde.

 

 

 

Der Ausschuss spricht sich einstimmig für folgende Anpassungen im Rahmenkonzept aus:

 

  •                                                  Ziffer 2.5. wird wie folgt angepasst: Der Beirat gibt sich innerhalb eines Jahres eine Geschäftsordnung. Das Bezirksamt oder die künftige Koordinierungsstelle gewährleisten Unterstützung und Begleitung.“
  •                                                  Ziffer 3, letzter Satz wird wie folgt angepasst: Die Koordinierungsstelle sollte möglichst in dieser Legislaturperiode eingerichtet werden.“

 

Die so angepasste Beschlussempfehlung des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird weiter in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.02.2023 behandelt.


Anlagen
Schreiben Vorsitz JHA-UA-B + Anlagen (497 KB)

Ö 3

Bericht Jugendhilfeplanung

Frau Müller-Möller und Herr Vödisch berichten, dass sie an der vergangenen Sitzung der Lenkungsgruppe des Gremiums zur Jugendhilfeplanung als Vertretungen des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen teilgenommen hätten. Es sei deutlich geworden, dass das Gremium großen Wert auf qualitative Beteiligungen lege. Sie würden an den kommenden Sitzungen weiter teilnehmen und regelmäßig im Ausschuss berichten.

 

Ö 4

Mitteilungen

Es gibt keine Wortmeldungen.

Ö 5

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

Ö 5.1

Vorverlegung der Sitzung am 17.05.2023 auf den 19.04.2023?

 

Der Unterausschuss zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Sitzung des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (JHA) vom 17.05.2023 wird auf den 19.04.2023 vorverlegt.