Herr Wesselkamp stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigen Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Herr Schmidt merkt an, dass es wichtig sei, dass die Inhalte des § 33 BezVG mit Leben gefüllt würden. Dies sei derzeit nicht genügend gegeben und es müsse überlegt werden, wie dies intensiviert werden könne.
Herr Wesselkamp schlägt vor, dass die nächste Behandlung des Berichts in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.01.2022 genutzt werde, um gemeinsam zu überlegen, wie und was genau für eine Berichterstattung künftig gewünscht werde. Überlegungen könnten sein, ob Beispielplanungen vorgestellt werden sollten oder ob die geforderten Berichtszahlen von Planungen mit mehr als 100 Wohneinheiten oder ggf. der vierteljährliche Berichtsturnus angepasst werden sollten.
Es gibt keinen Widerspruch zu dem Vorschlag von Herrn Wesselkamp.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Frau Wolf berichtet auf Nachfrage, dass die Stellen der Führungskräften im Sinne der Ziffer 2.2.a) immer so schnell wie möglich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nachbesetzt würden.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Schmidt regt an, eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses im ersten Quartal des Jahres 2022 im Haus der Jugend Osdorfer Born durchzuführen.
Herr Wesselkamp meldet für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.01.2022 das Thema „Sachstand Gästewohnung basis & woge e.V.“ an.