Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der*die Petent*in ist anwesend.
Frau Faust-Weik-Roßnagel berichtet, aufgrund häufiger Unfälle in der Waitzstraße seien die Anwohner*innen offen für Veränderungen. Es gebe einen erhöhten Bedarf an Abstellmöglichkeiten für Lastenräder.
Frau Naujokat betont, in der Straße seien bereits Parkplätze reduziert sowie kostenpflichtiges Parken und eine gegenläufige Radverkehrsführung eingerichtet worden. Bei weiteren Einschränkungen befürchte sie eine Abwanderungsbewegung von Kund*innen u.a. in das Elbeeinkaufszentrum, wo das Parken unproblematisch sei. Dies hätte negative Folgen für den Einzelhandel, der sich durch die Corona-Pandemie ohnehin in einer schwierigen Situation befinde. In der Waitzstraße seien außerdem viele Ärzt*innen ansässig, deren Patient*innen nicht ausschließlich mit dem Taxi anfahren könnten.
Herr Batenhorst weist darauf hin, dass die Parkplätze in der Waitzstraße durch die bisherigen Maßnahmen bereits um ca. 45% reduziert worden seien. Diese Entwicklung stelle die Gewerbetreibenden vor Schwierigkeiten. Die bereits vorhandenen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder seien ausreichend. Es handele sich bei der Waitzstraße nicht um eine Spiel- sondern eine Einkaufsstraße, daher spreche er sich gegen weitere Einschränkungen für den motorisierten Verkehr aus.
Herr Sülberg erläutert, aufgrund eines Business Improvement Districts (BID) seien bereits bauliche Veränderungen in der Waitzstraße vorgenommen worden, die den Radverkehr gestärkt hätten. Aktuell müsse vorrangig die Sicherheit der Fußgänger*innen erhöht werden. Mit der Aufstellung von Pollern sei kürzlich eine Investition in Höhe von ca. 150.000 Euro getätigt worden. Die Anordnung zum Längsparken könne eventuell die Sicherheit weiter erhöhen. Weitere Überlegungen könnten mittelfristig angestrebt werden.
Herr Wiegand merkt an, ein Unfall rechtfertige die Einführung weiterer Einschränkungen nicht. Es handele sich bereits um eine Tempo-20-Zone. Eine hundertprozentige Sicherheit könne nicht gewährleistet werden. Eine weitere Reduzierung der Parkplätze erhöhe den Parkdruck in den Nebenstraßen.
Herr Lau berichtet, der jüngste Unfall habe sich ereignet, da ein*e Autofahrer*in über die Nebenfläche in ein Schaufenster gefahren sei. Dies hätte auch mit zusätzlichen Pollern vor den Schrägparkplätzen nicht verhindert werden können. Würden auf den Nebenflächen Abstellmöglichkeiten für Lastenräder eingerichtet, böten diese eine zusätzliche Barriere. Auch bei einem angeordneten Längsparken gebe es keine absolute Verkehrssicherheit.
Herr Schmuckall berichtet, aufgrund mangelnder Alternativen werde derzeit kein Umbauprozess zu einer autofreien Zone angestrebt, notwendige Nachbesserungen bspw. zur Förderung der Nutzung von Lastenrädern sollten allerdings vorgenommen werden.
Herr Olshausen erläutert, die bisherigen Unfälle seien auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen. Zusätzliche Maßnahmen hälfen hier nur bedingt. Die aktuelle Kombination aus Pollern und Markierung der Parkplätze sei ausreichend, sofern die Straßenverkehrsordnung eingehalten werde. Abstellmöglichkeiten für Lastenräder könne das Bezirksamt einrichten, wenn die Bezirksversammlung einen entsprechenden Beschluss fasse. Die Anordnung zum Längsparken könne das Unfallrisiko reduzieren.
Der*die Petent*in ist anwesend.
Herr Batenhorst betont, den Vorschlag des*der Petent*in, einseitig befüllbare Container aufzustellen, die zum Fahrradweg geschlossen seien, halte er für eine gute Möglichkeit. Für die Aufstellung der Container am Ende der Verkehrsinsel müssten Parkplätze reduziert werden, daher lehne er diese Idee ab.
Herr Olshausen berichtet, das Bezirksamt habe hier bereits in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung eine Lösung erarbeitet. Die Container könnten zeitnah nach hinten versetzt werden, dafür würden zunächst die bestehenden Poller entfernt. Generell sei die Versetzung bestehender Container schwierig, da es erfahrungsgemäß verstärkt zu Beschwerden der Anwohner*innen komme. Es müsse stets anlassbezogen geprüft werden, ob geeignete Ausweichflächen vorhanden seien.
Der*die Petent*in erläutert, die in der Eingabe beschriebene Problematik beobachte er auch an anderen Stellen in der näheren Umgebung. Darauf wolle er mit seiner Eingabe aufmerksam machen. Die Verschmutzung der Fahrradwege durch Glasscherben vor den Containern sei massiv. Zudem parkten häufig PKWs auf den Fahrradwegen vor den Containern.
Herr Hahn merkt an, vor dem Container am Friedhof in der Bleickenallee sei aus diesem Grund eine Ladezone eingerichtet worden. Ob sich die Situation dadurch verbessere, bleibe abzuwarten.
Der*die Petent*in ist anwesend.
Herr Strasser erläutert, der Ausschuss habe sich bereits in der Sitzung vom 03.07.2017 mit dem LKW-Verkehr in der Fangdieckstraße beschäftigt, woraufhin das zuständige Polizeikommissariat ein Durchfahrtsverbot für LKWs für einen Teil der Fangdieckstraße angeordnet habe (Drs. 20-4300, Anlage). Eine Verengung der Straße könne zusätzlich helfen, den Verkehr zu entschleunigen und die Durchfahrt von LKWs weiter zu reduzieren. Er rege an, den Zustand der Gehwege möglichst kurzfristig auszubessern.
Herr Sülberg berichtet, es handele sich bei dem Knotenpunkt Elbgaustraße / Farnhornweg um einen Unfallschwerpunkt. Hierzu habe der Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 12.05.2021 bereits einen Beschluss gefasst (Drs. 21-1942.1, Anlage). Zu einem späteren Zeitpunkt würden unter TOP 5 außerdem die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den Radschnellweg Elmshorn-Hamburg vorgestellt, auf dessen Route die Fangdieckstraße liege.
Frau Naujokat merkt an, baulich seien alle Möglichkeiten bereits ausgeschöpft. Die Missachtung der Straßenverkehrsordnung führe an vielen Stellen in Hamburg zu Problemen. Die Elbvororte würden durch die Bezirksversammlung Altona keine Bevorzugung gegenüber anderen Stadtteilen erfahren.
Herr Peters weist darauf hin, dass eine Verengung der Straße voraussichtlich nicht möglich sei, da eine Erreichbarkeit der Straße für Löschfahrzeuge und Krankenwagen gewährleistet sein müsse.
Herr Lau berichtet, die Fangdieckstraße sei teils als Industrie-, teils als Wohngebiet ausgewiesen. Eine Verkehrszählung im Jahr 2016 habe ergeben, dass es sich bei 24% des Verkehrsaufkommens um Schwerlastverkehr handele. Daraufhin sei dieser im Wohngebiet verboten worden. Es handele sich aber weiterhin um eine öffentliche Straße, die mit ca. 6.000 PKWs täglich kein überproportionales Verkehrsaufkommen aufweise. Es handele sich außerdem nicht um einen Unfallschwerpunkt. Um in einem bereits verkehrsberuhigten Bereich bauliche Einschränkungen vorzunehmen, müsse eine erhebliche Gefahr vorliegen.
Herr Buntrock erläutert, durch die Zufahrt zur Autobahn sowie durch die Schaffung zusätzlichen Wohnraumes, habe sich das Verkehrsaufkommen erhöht. Stärkere Geschwindigkeitskontrollen durch das zuständige Polizeikommissariat könnten gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen wirksam sein.
Herr Batenhorst merkt an, der Durchfahrtsverkehr zur Autobahn werde durch eine Ausweisung als Anliegerstraße unterbunden.
Herr Olshausen erläutert, das Amt plane einige Ausbesserungsarbeiten vorzunehmen.
Der*die Petent*in ist nicht anwesend.
Frau Naujokat weist auf den Beschluss der Bezirksversammlung mit der Drs. 21-1796 (Anlage) hin, in dem ähnliche Frage wie die des*der Petent*in aufgegriffen worden seien. Sie schlägt vor, den*die Petent*in einzuladen, sobald eine Rückmeldung des Bezirksamtes sowie der zuständigen Fachbehörden vorliege.
Herr Strasser merkt an, dass die Rückmeldefrist von sechs Wochen gemäß § 27 BezVG bereits abgelaufen sei und bittet um Auskunft, warum diese dem Ausschuss noch nicht vorliege.
Herr Schmuckall betont, der Ausschuss habe sich zu Beginn der Wahlperiode darauf verständigt, Eingaben nur in Anwesenheit des*der Petent*in oder eines*einer Vertreter*in zu behandeln.
Frau Koch stellt die angepasste Planung der 1. Verschickung Nobistor anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutert auch auf Nachfrage Folgendes:
Herr Sülberg betont, es handele sich um eine gute Lösung, die den geäußerten Wünschen so weitreichend wie möglich entspreche.
Herr Bahr (IDS Ingenieurpartnerschaft Diercks Schröder) stellt die Planung zur Grundinstandsetzung der Louise-Schröder-Straße anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutert auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Schröder (IDS Ingenieurpartnerschaft Diercks Schröder) berichtet auf Nachfrage von Herrn Sülberg, durch die Verschmälerung müsse am Knoten Holstenstraße / Louise-Schröder-Straße in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ein Lichtsignalmast versetzt werden. An dieser Stelle handele es sich allerdings um die Planungsgrenze, daher schließe die Planung die Kleine Freiheit nicht ein.
Herr Sülberg merkt an, bisher sei der Anschluss der Kleinen Freiheit an die Louise-Schröder-Straße unzureichend gelöst.
Herr Wiegand betont, durch den geplanten Allee-Charakter erfahre die Straße eine Aufwertung. Er halte die Schaffung zusätzlicher Parkplätze u.a. für Besucher*innen des angrenzenden Stadtteils St. Pauli für notwendig.
Herr Batenhorst merkt an, zeitnah sei auch die Königstraße nur noch einspurig befahrbar. Daher sei es wichtig, die Louise-Schröder-Straße zumindest zweispurig zu erhalten, um Stau zu vermeiden. Auch die Parkplätze würden hier benötigt, um Parkplatzsuchverkehr zu verhindern.
Frau Vornhagen verweist auf die untergründig verlaufende S-Bahnlinie.
Frau Koch berichtet, zur Beteiligung der Öffentlichkeit sei für den 22.06.2021 von 18:30 Uhr - 20:00 Uhr eine digitale Infoveranstaltung geplant, die noch entsprechend plakatiert werde.
Um den Anschluss der Kleinen Freiheit an die Louise-Schröder-Straße substantiell zu verbessern, müsse der gesamte Knoten umgeplant werden. Das Bezirksamt stehe jedoch mit dem LSBG in Verbindung, um Kombischeiben zu installieren, die zumindest eine gemeinsame Querung für Fuß- und Radverkehr erlaubten.
Auf Nachfrage berichtet sie weiter, die Behörde für Wirtschaft und Innovation habe mitgeteilt, dass die ersten 1.000 Stellen der innerstädtischen Ladeinfrastruktur bereits umgesetzt seien. Das Amt werde dennoch anfragen, ob entlang der Louise-Schröder-Straße die Ladeinfrastruktur ausbaubar sei.
Auch aktuell sei die Königstraße abschnittsweise lediglich einspurig befahrbar. Analysen des LSBG hätten ergeben, dass die Königstraße bei einspuriger Führung des Verkehrs stadtauswärts ausreichend leistungsfähig sei.
Sie weist darauf hin, dass viele Parkplätze seit Einführung des Bewohnerparkens entlang der Straße ungenutzt blieben. Außerdem verfüge bspw. die anliegende Helios ENDO-Klinik Hamburg über ein eigenes Parkhaus.
Herr Olshausen ergänzt, auch IKEA führe ein Parkhaus in diesem Gebiet.
Herr Bahr weist auf Nachfrage darauf hin, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone mit der Behörde für Inneres und Sport abgestimmt werden müsse.
Er sichert zu, die Bitte von Frau Naujokat, an der Nordseite für ausreichend öffentliche Beleuchtung zu sorgen, an die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH weiterzugeben.
Herr Engler (ARGUS Stadt und Verkehr) stellt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg in dem Abschnitt zwischen Elmshorn und Hamburg anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutert auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Buntrock weist darauf hin, dass der Fangdieckgraben aufgrund seiner intensiven Nutzung sowohl durch Fuß- als auch durch Radverkehr beidseitig nutzbar sein müsse.
Frau Vornhagen betont, die Streckenführung um die Arenen sei gut gewählt. Die Anreise zu den Stadien gestalte sich generell schwierig, daher biete der Radverkehr eine Alternative.
Herr Müller-Goldenstedt weist darauf hin, dass täglich etwa 100.000 Menschen über die Altonaer Stadtgrenze pendelten. Aktuell werde zwar die A23 erneuert, für den Schienenausbau gebe es allerdings kein Konzept.
Herr Franz (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)) berichtet, mit der Machbarkeitsstudie sei ein wichtiger Schritt getan und sie biete nun die Grundlage für konkrete Einzelprojekte. Der Bezirk sei beim Ausbau der Velorouten bereits stark fortgeschritten.
Zur Finanzierung müssten neben der Bereitstellung von Mitteln durch die BVM auch Bundesfördermittel eingeworben werden.
Er berichtet auf Nachfrage, es sei das Ziel, den Ausbau des Radschnellweges nach dem Vorbild des Ausbaus der Velorouten mit einem Stellenschlüssel zu verbinden.
Das Konzept zur Erschließung der Arenen sei noch nicht konkretisiert worden und könne noch nicht im Ausschuss vorgestellt werden.
Er merkt an, der Radschnellweg biete eine große Chance zur lückenlosen Verbindung zwischen Elmshorn und Hamburg. Für weitere Alternativen zum PKW könnten durchaus mehrere Prozesse gleichzeitig angestoßen werden.
Weiterhin erläutert er auf Nachfrage, die Detailplanung für den zeitlichen Ablauf stehe noch aus. Es handele sich um ein großes Projekt, dessen erster Abschnitt aber noch in dieser Legislaturperiode fertiggestellt werden solle.
Aus zeitlichen Gründen vertagt aus der Sitzung vom 19.04.2021.
Herr Sülberg weist darauf hin, die Abstellproblematik, die durch die E-Roller entstehe, sei im vergangenen halben Jahr mehrfach im Verkehrsausschuss sowie in der Bezirksversammlung beraten worden. Die Einführung von Sondernutzungsgebühren, die unter Punkt 5 des Antrags gefordert werde, sei rechtlich ggf. nicht umsetzbar.
Er bitte das Amt um einen Sachstand zu dem Pilotprojekt in der Sternschanze, über das in der Ausschusssitzung vom 04.01.2021 unter TOP 4 berichtet worden sei.
Herr Olshausen sichert zu, bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende einen Sachstand zu erfragen. Eine Sondernutzungsgenehmigung mit jedem*jeder Anbieter*in von E-Scootern einzeln einzuführen, sei seitens des Amtes nicht umsetzbar.
Der TOP mit der Drucksache 21-1970 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen und wurde den Ausschussmitgliedern vorab per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Herr Schmuckall informiert, dass der Abschnitt „Beschlussvorlage des Amtes“ gestrichen werde, da es sich um eine Vorlage handele, die auf Wunsch des Vorsitzenden vorbereitet worden sei.
Herr Strasser kritisiert, die beiden beantragten Ergänzungen seien nicht konform mit § 19 (3) der Geschäftsordnung (GO), da es sich nicht um Ergänzungen im Sinne eines Ergebnisprotokolls handele und stellt dies zur Abstimmung.
Der Antrag von Herr Strasser wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktionen von GRÜNE und FDP (bei namentlicher Abstimmung) abgelehnt.
Der TOP wird aus zeitlichen Gründen nicht weiter behandelt und in die nächste Sitzung vertagt.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der TOP wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt und in die nächste Sitzung vertagt.
Es gibt keine Wortmeldungen.